Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 158

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 158 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 158); ! J f i I I j LJ } ч I WS DHS oOOl - 234/84 j „ice' 158 j U Ü У І V :J j - der Regierung der BRD und anderen "tsаa"rlRTcfi e h~"öгgаnen "Handhaben" zur Vornahme von Einmischungen in die inneren Angelegenheiten der DDR zu geben. - einflußreiche und anerkannte Persönlichkeiten der internationalen Öffentlichkeit, kirchliche Würderträger, parlamentarische Ausschüsse, internationale Organisationen, vor allem Gremien der UNO und andere mehr, zu Aktivitäten im Sinne der Druckausübung auf die DDR zu veranlassen. - die Feindeinrichtungen und ihre gegen die DDR sowie das MfS, einschließlich den Untersuchungshaftvollzug, gerii lungen zu unterstützen. teten Hand- - die Bereitschaft möglichst vieler Personen, einschließlich von Verhafteten, zur Integration in subversive Handlungen gegen die DDR, unter anderem auch gegen den Untersuchungshaftvollzug des MfS, auszuprägen. - Bürger von der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen, von der Mitwirkung an Strafverfahren sowie von der Unterstützung der Untersuchungsorgane abzuhalten. Um diese Ziele zu erreichen, werden seitens der Feindeinrichtungen, vor allem von ehemals in der DDR verhafteten Personen verfaßte sogenannte Hilferufe und deren Forderungen nach umfassender Unterstützung der "politischen Gefangenen" in der DDR, verbunden mit der Vortäuschung der Existenz angeblich "tausender hilfebedürftiger politischer Häftlinge", veröffentlicht. Gleichzeitig werden zielgerichtet die Möglichkeiten der emotionalen Ansprechbarkeit des erreichbaren Personenkreises, insbesondere auch der Angehörigen, Bekannten und Freunde der Verhafteten sowie der ehemals in Haft befindlichen Personen, in der Absicht ausgeschöpft und genutzt, um solche Einstellungen und Gefühle,'wie der Feindschaft, des Hasses, des Abscheus gegenüber den betreffenden Organen des MfS einerseits und die des Mitgefühls, der Verbundenheit sowie der Identifizierung mit dem Handeln gegenüber den "politischen Häftlinaen" andererseits als motivierende und stimulierende Paktoren für angestrebt: Reaktionen zu erzeugen bzw. zu verstärken. 4;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 158 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 158) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 158 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 158)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind im Staatssicherheit auch die gemeinsamen Festlegungen zwischen der Hauptabteilung und der Abteilung und zwischen dem Zentralen Medizinischen Dienst, der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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