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Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 159

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 159 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 159); WS DHS oOOl - 234/34 0.00159 159 Zur Realisierung dieser Absicht waren dem Gegner die Aktivitäten des mehrfach Ve ru rteilte n МЯШШЩРеіп besonders geeignetes Mittel. Dieser hatte' auf den nach der BRD verbrachten Kassibern an den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt sowie an die KSZE-Nachfolgekonferenz’ in Madrid gerichtete ‘'Petitionen" gefertigt, in denen er unter anderem behauptete, daß in der DDR jede Regung, die von der "proklamierten Doktrin abweiche, mit Hilfe von Terrorgesetzen barbarisch geahndet -werde und mit tigen Repressalien verbunden sei". Wie er des weiteren vorgab, Cnast und vielfäl- um in i Mr zu Ge- reiche bereits die Äußerung einer Meinung aus, hen und die DDR würde die Schlußakte der KSZE, besonders in humanitären Fragen mit allen Mitteln unterlaufen. In diesem Zusammenhang forderte mit den "Kreml-Führern" und ihren "Ost- zonalen Satelliten" keine Verträge und Abkommen mehr abzuschlies-sen und sich für die "ausreisewilligen politischen Gefangenen", die noch in. diesen "Mauern schmachten", wirkungsvoll einzusetzen. Nachdem Ortlepp durch Vermittlung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verf-assungsschutz in Gießen Anfang Dezember 1930 mit dem Vc ■sitze no? des V e r e 1 e 1 n "UGf Hilfe ru I e V и n d rübe n 'e Claußen in Verbindung gekommen war, erschien in der Publikation des Vereins "Der schwarze Brief" - Dokumentation 51/80 vom 13. 12, 1980, eine Kurzfassung der als "Hilferuf aus dem Zuchthaus Cottbus" deklarierten Petition. Unmittelbar darauf kam es zum Treffen zwischen und den Moderatoren des Zweiten Deu tschen Fernsehens (ZDF) lwenial, Schenk und Kamphausen sowie durch dis Vermittlung Löwent'hals mit den Vorstandsmitgliedern der "Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte e. V." Ag ru sow, Dr. Gnauck und Or. Rothenbächer sowie zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Vorsitzenden der "Arbeitsaemeinschaft 13. August e. V." Dr. Hildebrandt. Allen übergab or Exemplare der sogenannten Petition uno erklärte sich zur Mitwirkung bei der Publizierung dieser bereiJ 12. 1930 trat in der von Löwenthal moderierten Sen- Am 1' dung des ZDF-Magazins "Hilferufe von drüben" gegen ein Handgeld im Zusammenhang mit der Propagierung des "Hilferufs aus Cottbus” mit der üblen Verleumdung auf, die Politik der DDR-Regierung sei eine Infamie, der noch durch Verträge Vorschub geleistet werde. Insgesamt wurde im Zeitraum von Dezember 1980 bis März 1981 in 6 Vorträgen sowie in 14 Fällen als Interviewpartner in Rundfun!-:- und Fernsehsendungen des "RIAS", "SFB", des ZDF, der Springerpresse sowie des "Spiegels" mit hetzerischen Ausfällen gegen die DDR, verbunden mit Forderungen zur Unterstützung der "politischen Gefangenen" in der DDR tätig. Außerdem wandte er sich in Abstimmung mit den Feindorganisation an Regierungen und Repräsentanten mehrerer westlicher Staaten, “Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte" in Den Haag un Straßbourg, die UNO sowie an die "Menschenrechtskommission" in Genf mit der Forderung, auf die DDR-Regierung Druck auszuüben und für die "Befreiung der politischen Häftlinge" zu wirken. Auf die umfassende Vermarktung des bezugnehmend traten in der Folgezeit weitere Feindeinrichtungen der BRD mit analogen vor allem an die Regierung der BRD und internationale Gremien gerichti c 'O *o;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 159 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 159) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 159 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 159)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung nur gerecht werden, wenn die eigenen Kräfte entsprechend eingestellt und vorbereitet sowie in Zusammenarbei mit den zuständigen operativen Diensteinheiten gemeinsam mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Deutsche Demokratische Republik besonders gern sogenannte Militärfachleute, ehemalige Stabsoffiziere, höhere Wehnnachtsangeste Ute, verkommene ehemalige faschistische Offiziere und Unteroffiziere, Punkpersonal, Chemiker, Peuer-werker und Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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