Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 124

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 124 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 124); WS JHS oOOl - 234 /84 * j 0 Ö ö J 2 4 i Sie orientierte sich seit dieser Zeit zunehmend auf die Sammlung vor Nachrichten bzw. Informationen über den Untersuchungshaft- und Straf Vollzug der DDR sowie auf die Durchführung von Veranstaltungen bzw. die Vornahme von Publikationen und Veröffentlichungen, in denen insbesondere die betreffenden Оrgane des MfS sowie die Dustizorgane der DDR verleumdet und diskriminiert werden. Verbunden werden diese An- griffe beständig mit konkreten Orientierungen für ein weiteres Vorgehen gegen Maßnahmen des Unte rsuchu ngshaf t Vollzüge s des MfS . IV i e bereits verwiesen, wurden in den 70er Oahren in der BRD und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, ei ne Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR und anderer sozialistischer Staaten sowie zur Intensivierung der Subversion unter dem Deckmantel des verstärkten Kampfes um die Durchsetzung der Menschenrechte geschaffen. Zu den gegenwärtig aktivsten dieser Feindeinrichtungen gehören die "Internationale Gesellschaft für Menschenrechte e. V.", die "Arbeits-gruppe für Menschenrechte (Westberlin)" sowie der Verein "Hilferufe von drüben e„ V.". Alle drei Feindorganisationen verfolgen eine weitestgehend einheitliche Zielstellung in ihrem subversiven Vorgehen gegen die DDR und bedienen sich dabei im wesentlichen auch gleicher Methodik. Ihre bei der Realisierung in der Regel mit Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug verbundenen Zielsetzungen bestehen vor allem in der systematischen Organisierung des Verlassens der DDR von Bürgern in das kapitalistische Ausland und Westberlin, wobei durch demagogische Verdrehung und grobe Verfälschung des Völkerrechts und der Festlegungen der Schlußakte der KSZE sowie des innerstaatlichen Rechts der DDR ein angeblicher Rechtsanspruch darauf konstruiert wird sovv’ie in der damit verbundenen massiven Aufwiegelung, Anstiftung und Instruierung von Bürgern der DDR, einschließlich Verhafteter, zur Verletzung der Strafgesetze ihres Landes, insbesondere zur Verbindungsaufnahme zu Feindeinrichtungen, zur landesverräterischen Nachrichtenübermittlung, zur Leistung von Widerstand gefgen die staatliche Ordnung der DDR bzw. zu solchen Handlungen, die geeignet sind, in der 1 Vgl. HA VII/5 "Kurzauskunft über die 'Arbeitsgruppe für Menschenrechte - Sitz Berlin e. V.'4 vom 10. 3. 1980 124;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 124 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 124) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 124 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 124)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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