Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 489

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 489 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 489); - 489 - l , pcrt/i WS JHS 001 - 23I/G 1 ~L 1 . Aus tauschblat p 0 0 0 4 92 Die 0bencena2ij.1te bestellende Rechtsauslegung. des Obersten Gerichts der DDR ist für die Beweisführung in Strafverfahren insofern bedeutsam, daß Aussagen, die zu anzeigepflicitis1 Delikten v °-t* Zeugen, denen Aussageverweigerungsrechte zustehen, cernacht werden, dauerhaft strafprozessual verwertbar bleiben. Sie können durch eine Berufung auf ein angebliches Aussagevor-veigcrungsrecht nachträglich nicht aus der Beweisführung ausgeschlossen werden. Im folgenden werden die Aussageven/eigeriuigsrechte und die daraus resultierenden rechtlichen Anforderungen dargestellt. Bevor' dies geschieht, sollen jedoch die strafprozessualen Pflichten der S traf verf olgungs Organe zur Belehrung des Zeugen erwähnt werden. * /♦'V Der Zeuge ist gemäß § 32 (2) StPO a3- ä®m ihm gemäß § 25 StPO obliegende staatsbürgerliche Pf 1 ich%ur Hitwirkung an der Erforschung der Wahrheit hinzuweisen und über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätaixh unrichtigen oder unvoJ is bändigen Aussage zu belehren. strafrechtlichen Folgen können sich W v W: T ' bei Verletzung der Struf.,£atbestände der §§ .228, 229, 230 und 233 StGB ergeben. BerfZeuge ist für seine -Aussage rechtlich verantwortlich .und die®p'%crantwortung wird ihm durch diese Belehrung V- ausdrücklich bewußt gemacht. Personen, denen das Recht zur Aussageverv;eigerimg gegenüber den in § 26 (l) Ziffer 1 - 3 StPO genannten Angehörigen zustcht, sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zur Verweigerung der Aussage zu belehren. Vollen diese Personen das Recht zur Verweigerung der Aussage in Anspruch nehmen, haben sie zu erklären, daß sie das Aussageverweigerungsrecht wahrneinen wollen. Der Zeuge muß das nicht weiter begründen. Seine Belehrung über die Aussageverwci-gerungsrechte ist Voraussetzung, daß er diese auch wahrnchmon kann. Folglich ist es u. E. auch erforderlich, jeden Zeugen vor Beginn der Vernelneung darüber zu belehren, daß er rM a v ’ t-L nie Aussage über . a r- * ’ W;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 489 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 489) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 489 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 489)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit in der Deutschen Demokratischen Republik; sie dient der weiteren Festigung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates und sichert die friedliche Entwicklung des sozialistischen Aufbaus.

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