Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 319

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 319 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 319);  0 0 0321 - 319 -v WS 3HS 001,- 233/81 Durch die Forschungen von Kopf/Seifert ist nachgewiesen, daß dereststellung des Einstellungsgefüges Beschuldigte! besondere Bedeutung zukommt, da die Einstellungen als relativ verfestigte Verhaltensdispositionen eine Gerichtetheit der psychischen Reaktionen Beschuldigter auf die Einwirkun- gen des Untersuchungsführers bedingen. Es erwies sich, daß hinsichtlich des Voriiegens bestimmter Einstellungen Verallgemeinerungen zu Täterkategorien vorgenommen werden können. Wissenschaftlich untersucht ist das Vorliegen konkreter Ein- 2 3 Stellungen bei Spionen, Ausländern, , Untergrunddelikten und im Bereich der Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern.4 Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich11 ic h/M.uqendlicher Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von alte'rPersonen und teilweise auch von Frauen zu beobachten. 0. " ***■'■ Die Anforderung der ständjjferiyßberprüfung der Wirkung der Vernehmungstaktik ergibt sich weiterhin aus dem Handlungscharakter der Beschuldigten aussage im Ermittlungsverfahren. Die Einwirkungen des'Untersuchungsführers müssen sich von ihrer Zielstellung her stets darauf richten, Beschuldigte zu wahren Aussagen zu motivieren. Nur eine ständig durchzuführende Analyse des Aussagegeschehens kann anschließend offenbaren, ob die Einwirkungen des Untersuchungsführers dazu geeignet sind; solche Motive zu erzeugen oder zu stimulieren. Eine diesbezügliche Einflußnahme ist dann vertretbar, wenn ihre Oberprüfung ergibt; daß die mit der Motivation verbundene Zielstellung der Aussagetätigkeit des Beschuldigten die Darlegung wahrer Aussagen einschließt . 1 Vgl. Kopf/Seifert, a. a. O., S. 82 ff. 2 Vgl. Coburger/Grathenauer/Klamt, a. a. 0., S. 78 ff. 3 Vgl. Liebewirth/Meyer/Grimmer, a. a. O., S. 255 f., S. 350 4 Vgl. Autorenkollektiv, Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten, MdI 1971, S. 111 f. X i;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 319 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 319) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 319 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 319)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Peindes in den Bestand auszurichten ist. Dazu noch folgendes: Dieser Seite der inoffiziellen Arbeit ist künftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sind selbstverständlich für jede offizielle Untersuchungshandlung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit verbindlich, auch wenn diese im einzelnen nicht im Strafverfahrensrecht.

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