Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 253

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 253);  000250 - - '£53 - WS OHS 001 - 233/81 Stellung der Wahrheit über die Person des Verdächtigen trotz gegebener Möglichkeiten ersch;ver't~bzwT sogar “verhindert würde und im Extremfell das Ziel des Prüfungsver- fahrens nicht erreicht werden könnte. Die Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung des Verdächtigen ist wie die anderen im § 44 (4) StPO geregelten Prüfungshandlungen auf die Sicherung wahrer Untersuchungsergebnisse im Prüfungs-Verfahren gerichtet und such in der üntersuchungspraxis des MfS in entsprechend gelagerten Fällen eine unverzichtbare Maßnahme zur Vorbereitung gerechter Entscheidungen über den Abschluß des Prüfunosverfahre ns . Gleiches trifft unseres Trachtens auf die Zulässiokeit der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Identifizierung von Personen zu . Auch der Standpunkt des Lehrbuchs "Strafverfahrensrecht" zur Zulässigkeit weiterer erkennungsdienstlicher Maßnahmen zum Zwek-ke der kriminalistischen Reg istrierung bedarf einer einschränkenden Bemerkung. Zwar ist dem dort vertretenen Standpunkt grundsätzlich zuzustimmen, daß zum ZweckE* ‘kriminalistischen Registrierung prinzipiell keine erkennöngsdienstlichen Maßnahmen im Prüfungsverfahren uLässig sind, weil die kriminalistische Registrierung identifizierender Persönlichkeitsmerkmale tatsächlich die verfassungsmäßig garantierte Unantastbarkeit der Persönlichkeit/beieinträchtigt . Die Person wird damit de facto als potentieller Straftäter angesehen. Stehen die erforderlichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen -beispielsweise die Abnahme von Fingerabdrücken, die Abnahme von Handschriftvergleichen - jedoch mit einem zu klärenden Vorkommnis im direkten Zusammenhang, erfolgen diese Maßnahmen nicht zum Zwecke der kriminalistischen Registrierung, sondern zum Zwecke der Klärung des Straftatverdachts, beispielsweise ist eine solche Maßnahme in diesen Fällen stets damit begründbar, daß der Verdächtige als Spuren bzw. Schriftverursacher ausgeschlossen werden soll. Zur Klärung des Straftatverdachts sind erkennungsdienstliche Maßnahmen durch § 44 (2) StPO ausdrücklich für zulässig erklärt. Grundsätzlich muß noch unserer Auffassung ein in der Sache liegender Anlaß gegeben sein, den Verdächtigen zur Abgabe solcher für die vergleichende krimi-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 253) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 253)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X