Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 233

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 233); WS DHS 001 233/81 - 233 - stehenden Beweismittel zu beachtenden Anforderungen im Ermittlungsverfahren mit denen in Prüfungsverfahren identisch sind. Wir wollen uns hier wegen ihrer besonderen Bedeutung in von den Untersuchunqsorganen des MfS durchzuführenden Prüfungsver-fehren mit einigen Aspekten der Durchführung'der Verdschtigen-befragung, der Zuführung des Verdächtigen sowie der erkennungsdienstlichen Maßnahmen befassen. Die Befragung des Verdächtigen Die Verdächticienbefracursn besitzt in der Untersuchungspraxis des MfS einen hohen Stellenwert. Obwohl darüber in der Linie IX keine statistischen Annaben vorlieqen, kann im 'Ergebnis der im Forschungsprozeß vorgenommenen Untersuchungen gesichert da-von ausgegangen werden, daß kaum Prüfunn3\f6.rfahren durch die Untersuchungsorgens des MfS durchgefjrNk werden, in denen der Verdächtige nicht befragt wird, ulbei ist typisch, daß die Verdachtigenbefragung meiaf zum Abschluß des Prüfungs-Verfahrens ststtfindet und%i,dle Ergebnisse anderer bereits durchgeführten strafprozis,Dualen Prüfungshandlungen und oftmals auch politisch-operative Prüfunasmaßnshmen aufbaut. Dennoc f sind die Ergebnisse! der -Verdacht igenbe f ragu ng häufig für die Entscheidung über die Einleitung oder Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens von ausschlaggebender Bedeutung. Diese Praxis der Handhabung der Verdächtigenbefrogung in der Untersuchungsarbeit des MfS entspricht den spezifischen Bedingungen des Kampfes des MfS gegen häufig konspirativ und subversiv vorgehende feindliche Kräfte und muß deshalb auch in Zukunft beibehalten werden. Bei oberflächlicher Betrachtung scheint dieses Vorgehen durch die Untersuchungsorgane des MfS allerdings der Orientierung der einschlägigen strafprozeßrechtliehen Literatur in der DDR. 1 Diese Feststellung bezieht sich aus schließlich auf solche Prüfungsverfahren, die mit der Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgeschlossen wurden. Zu Prüfungsverfahren, die mit anderen Abschlußentscheidungen endeten, lagen uns keine repräsentstiven Unterlegen vor.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 233) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 233)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Referate Auswertung der der erreichte Stand bei der Unterstützung der Vorgangsbear-beitung analysiert und auf dieser sowie auf der Grundlage der objektiven Erfordernisse Empfehlungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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