Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 168

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 168 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 168); 00167 - loS - WS ÜH3 001 - 233/01 j 1. ist *es - wie begründet - als Ogrtenciteil des UntcrnuchungS’- plnns Grund Inno für sämtliche D s iv o i s f ü h run g o m a ß n ~ h :n o n und 2. ist es Orienticrunnshilfo für die Einordnung und Bewer-tunq sämtlicher in weiteren Verlauf clor Untersuchung ccsichsr tcnboivei s rc i 11 c 1 und ihres Informationsgehclts . Damit das Rc-ko.net ruh t ionsbild beide Funktionen erfüllen kenn, muß es jedoch -stets den aktuellen Stand des Beweisführungsprozesses in Tdrr.-it tlungsverf ahnen repräsentieren. Das erfordert vom Untersuchungsführer, ries Rckonstruktionsbilci auf der Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Beweisführungs-maßnahmen ständig zu ergänzen und zu vervollkommnen. Dadurch vj snc'e r t das Rekonst rukt io ns bild mit dom Voranschreiten .rf os 3o.r * & ■weisf'jhrunosprozess.es seine Qualität, es verliert seinen anfang überv/ienend hypothetischen Charakter und nähert sich- Schritt um Schritt dem wirklichkeitsgetreuen Abbild der aufzukisren-den Straftat. Es entwickelt sich, vor.': vorläufigen z u n c n d g ü 1 /l-sen Rekonstruktionsbild am Abschluß des iitjllun qsvo r f ah re ns Es ist klar, daß sich dieser Prozeß rrickt "in Selbstlauf voll** zieht. Es bedarf des bewußten uncfwrjgts auf den Beweis ge-richteten Vernchens des Untersuchurnoführers, damit das in aktueller Gestalt nach vi±4 #or als sein gedankliches Produkt & ( -9 existierende R c k o nc trxfk;.t % M b i 1 ö diese Qualität erhält. Kombinat io ns f äh igk&i.tlogisch-folge richtiges schlußfolgerndes allseitiges: zusammenhängendes und dialektisches Denken sowie methodisch korrektes Analysieren, Vergleichen und Konkretisieren sind wesentliche Qualitätsmerkmale der hier zu vollziehenden Denkoperatibnen. Im folgenden sollen einige Aspekte dieses Denkprozesses näher untersucht worden, um dadurch die wichtigsten praktischen Anforderungen für die Bestimmung des V/ahrheitswertes des gesamten Untersuchungsergebnisses in Form des Rekonstruktionsbildes herauszuarbeiten. Das Rekonstruktionsbild erfährt seine Entwicklung vor allem durch die Einbeziehung neu er Unte rsu c hungss r geb nis s e über die Straftat und ihre Zusammenhänge. Dazu bedarf es der umfassenden und objektiven Erschließung dos Informationsgehalts der im Verlauf des Ermittlungsverfahrens gesicherten Beweismittel und dessen Nutzung zur Erweiterung der bisherigen Erkenntnisse über;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 168 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 168) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 168 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 168)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern in die der Linie übernommen werden, erfolgte bisher hauptsächlich auf der Grundlage der Berufsstruktur und des Deliktes, aber weniger unter politisch-operativen Gesichtspunkten für eine künftige inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit an einen von dem sie wußte, daß er für einen Geheimdienst der tätig ist, sowie im Zusammenhang mit Bemühungen zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz anderer operativer Mittel und Methoden in vielen Fällen unerläßlich ist, um die Feindtätigkeif; umfassend aufzuklären und dokumentieren zu können.

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