Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge 1976

Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 1-59).

Präambel, S. 7;
1. Die zielstrebige Entwicklung Operativer Vorgänge, S. 9;
1.1 Die systematische, schwerpunktbezogene Erarbeitung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung, S. 9;
1.2 Der qualifizierte Einsatz der IM und GMS zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge, S. 11;
1.2.1 Die Einsatzrichtungen der IM und GMS zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge, S. 11;
1.2.2 Die Intensivierung des Einsatzes der IM und GMS und die Gewinnung von IM, S. 14;
1.3 Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge, S. 16;
1.4 Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen, S. 16;
1.4.1 Aufgaben bei der Durchführung der Treffs, S. 17;
1.4.2. Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs, S. 18;
1.4.3 Aufgaben der Auswerter Durch die Auswerter ist zu sichern, S. 19;
1.5 Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge, S. 19;
1.6 Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge, S. 21;
1.7 Die Nutzung der Möglichkeiten der DVP und anderer Organe des MdI sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge, S. 23;
1.7.1 Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der DVP und der anderen Organe des MdI für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge, S. 23;
1.7.2 Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte, S. 24;
1.8 Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsma-terialien und die Voraussetzung für das Anlegen Operativer Vorgänge, S. 25;
1.8.1 Anforderungen an die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge, S. 26;
1.8.2 Politisch-operative und strafrechtliche Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge und erforderliche Leiterentscheidungen, S. 27;
2. Die zielstrebige Bearbeitung und der Abschluss Operativer Vorgänge, S. 31;
2.1 Die politisch-operativen Zielstellungen der Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 31;
2.2 Die Arbeit mit Operativplänen, S. 31;
2.3 Die Arbeit mit IM, S. 33;
2.3.1 Die Einsatzrichtungen der IM für eine erfolgreiche, qualifizierte und offensive Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 33;
2.3.2 Die Erarbeitung des Anforderungsbildes für die zur Bearbeitung Operativer Vorgänge einzusetzenden IM, S. 35;
2.3.3 Die Einführung von IM in die Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 36;
2.3.4 Das Herausbrechen von Personen aus feindlichen Gruppen, S. 38;
2.3.5 Grundfragen der Zusammenarbeit mit den IM während ihres Einsatzes zur Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 40;
2.4 Die Arbeit mit operativen Legenden und operativen Kombinationen, S. 42;
2.4.1 Grundsätze der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden zur Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 42;
2.4.2 Grundsätze der Ausarbeitung und Anwendung operativer Kombinationen zur Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 43;
2.5 Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden sowie die Einbeziehung von Kräften anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 45;
2.6 Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung, S. 46;
2.6.1 Zielstellung und Anwendungsbereiche von Maßnahmen der Zersetzung, S. 46;
2.6.2 Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung, S. 47;
2.6.3 Das Vorgehen bei der Ausarbeitung und Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen, S. 48;
2.7 Das Herauslösen der IM aus der Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 49;
2.7.1 Ziele und Grundsätze des Herauslösens, S. 49;
2.7.2 Varianten des Herauslösens, S. 50;
2.8 Der Abschluss der Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 51;
2.8.1 Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlussarten, S. 51;
2.8.2 Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge, S. 52;
2.8.3 Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluss, S. 53;
2.8.4 Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 54;
3. Grundsätzliche Aufgaben der Leiter zur Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 56;
3.1 Analysierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich sowie die Festlegung erforderlicher Maßnahmen, S. 56;
3.2 Gewährleistung der ständigen Einflussnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich, S. 57;
3.3 Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten, S. 58;
4. Schlussbestimmungen, S. 59.

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/76 Operative Vorgänge (OV) MfS DDR 1976; Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister (Generaloberst Erich Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-100/76, Berlin 1976 (RL 1/76 OV DDR MfS Min. GVS 008-100/76 1976, S. 1-59).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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