Anweisung zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ 1988

Vorläufige Anweisung Nr. Ⅸ/ 1/88 zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ, [Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1988 (Anw. 1/88 MfS DDR HA Ⅸ 1/88 1988, S. 1-6).

1. Die Entfaltung des Zuführungspunktes erfolgt auf meine Weisung, S. 1;
2. Über die Entfaltung des Zuführungspunktes informieren ich oder der von mir beauftragte Leiter den diensthabenden Leiter der Abteilung XIV, der seinerseits die Entfaltung der notwendigen Kräfte der Abteilung XIV und ihr Handeln entsprechend den getroffenen Vereinbarungen sichert, S. 2;
3. Der Leiter des Zuführungspunktes hat zu gewährleisten, S. 2;
4. In Abstimmung mit dem Leiter des Zuführungspunktes hat dessen Stellvertreter, S. 3;
5. Der Leiter der Untersuchungsführergruppe hat in enger Zusammenarbeit mit seinem Stellvertreter, S. 4;
6. Die Untersuchungsführer haben die ihnen in der zentralen bzw. persönlichen Einweisung gegebenen Orientierungen zur Klärung der politisch-operativ und rechtlich relevanten Sachverhalte eigenverantwortlich, politisch umsichtig, rechtlich exakt und zügig umzusetzen, S. 4;
7. Die im zentralen Zuführungspunkt einzusetzenden Angehörigen der Hauptabteilung IX haben sich auf ihren Einsatz ideell und materiell vorzubereiten, S. 5;
8. Der Leiter der Auswertergruppe hat mit den ihm unterstellten Kräften zu gewährleisten, S. 5;
9. Der Leiter der Abteilung 12 und der Leiter des Bereiches Koordinierung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen, S. 6;
10. Der Leiter der Abteilung 12 hat die Versorgung der Einsatzkräfte der Hauptabteilung IX im Zuführungspunkt unter Nutzung zentraler Versorgungseinrichtungen zu sichern, S. 6.

Dokumentation: Vorläufige Anweisung Nr. Ⅸ/ 1/88 zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ, [Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1988 (Anw. 1/88 MfS DDR HA Ⅸ 1/88 1988, S. 1-6).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat begründet werden kann. Auf der Grundlage dieser Analyse sind die weiteren Maßnahmen zum Erreichen der politisch-operativen Zielstellung festzulegen Soweit nicht die Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung mit der Beantragung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung möglichen und erforderlichen Prüfungshandlungcn sowie der Untersagung der Durchführung zu beachtenden Aspekte ergeben sich aus der Grenzordnung, die, die Voraussetzungen regelt, unter denen die Angehörigen der Grenztruppen befugt sind, Beweisgegenstände zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

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