Anweisung zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ 1988, Seite 4

Vorlaeufige Anweisung Nr. IX/ 1/88 zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zufuehrungspunkt des MfS eingesetzten Angehoerigen der Hauptabteilung IX, [Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS)] Hauptabteilung (HA) IX, Berlin 1988, Seite 4 (Anw. 1/88 MfS DDR HA IX 1/88 1988, S. 4); ? 000010 4 - den anforderungsgerechten Informationsfluss zum Leiter der Auswertungsgruppe im Zufuehrungspunkt sowie der Rueckinformationen zu sichern; - Massnahmen der weiteren sicheren Verwahrung und Betreuung bzw. der Ueberfuehrung oder Entlassung von Zugefuehrten mit dem diensthabenden Leiter der Abteilung XIV im Zufuehrungspunkt abzustimmen; - den Einsatz der operativ-technischen und technischen Mittel entsprechend den operativen Schwerpunkten zu koordinieren; - bei Abwesenheit den Leiter des Zufuehrungspunktes zu vertreten. 5. Der Leiter der Untersuchungsfuehrergruppe hat in enger Zusammenarbeit mit seinem Stellvertreter - den ihm zugeordneten Untersuchungsfuehrern die Aufgabenstellung zur Durchfuehrung der Verdachtspruefungshandlungen zu erlaeutern, ihren zielgerichteten Einsatz zurRealisierung dieser Aufgabenstellung zu gewaehrleisten, notwendige Hinweise fuer deren Loesung zu geben, dabei erforderlichenfalls Unterstuetzung zu gewaehren und die Kontrolle der Realisierung zu sichern sowie eine rationelle Arbeitsorganisation durchzusetzen; - eine aktuelle Uebersicht ueber die Lage in der Untersuchungsfueh-rergruppe, insbesondere ueber erkennbare Schwerpunkte und Prob-bleme sowie den Informationsaustausch zwischen den Untersuchungs fuehrem zu gewaehrleisten; - die Ergebnisse der Verdachtspruefungshandlungen analytisch zu vei dichten, die Weiterleitung dieser Informationen an den stellvertretenden Leiter des Zufuehrungspunktes sowie die Rueckinformation der Ergebnisse aus der Verdichtung an die Untersuchungsfuehrer zu sichern; - im Rahmen der Verdachtspruefungshandlungen bzw. der Einleitung von Ermittlungsverfahren die konsequente Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Untersuchungsprinzipien sowie die Gewaehrleistung der Rechte der Verdaechtigen/Beschul-digten einschliesslich notwendiger Fuersorge- und medizinischer Betreuungsmassnahmen zu sichern; - die Realisierung getroffener Entscheidungen zum Abschluss der Verdachtspruefungshandlungen zu veranlassen. 6. Die Untersuchungsfuehrer haben die ihnen in der zentralen bzw. persoenlichen Einweisung gegebenen Orientierungen zur Klaerung der politisch-operativ und rechtlich relevanten Sachverhalte eigenverantwortlich, politisch umsichtig, rechtlich exakt und zuegig um -zusetzen. Mit allen inhaltlichen und organisatorischen Fragen haben sie sich an den Leiter der Untersuchungsfuehrergruppe bzw. seinen Stell Vertreter zu wenden.;
Vorläufige Anweisung Nr. Ⅸ/ 1/88 zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ, [Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1988, Seite 4 (Anw. 1/88 MfS DDR HA Ⅸ 1/88 1988, S. 4) Vorläufige Anweisung Nr. Ⅸ/ 1/88 zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ, [Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1988, Seite 4 (Anw. 1/88 MfS DDR HA Ⅸ 1/88 1988, S. 4)

Dokumentation: Vorläufige Anweisung Nr. Ⅸ/ 1/88 zur Verantwortung und Arbeitsweise der im Zuführungspunkt des MfS eingesetzten Angehörigen der Hauptabteilung Ⅸ, [Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1988 (Anw. 1/88 MfS DDR HA Ⅸ 1/88 1988, S. 1-6).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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