Die Vernehmung 1960, Seite 108

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 108 (Vern. DDR 1960, S. 108); der Prozeßrechtler unter einer Bezichtigung eine Beschuldigtenaussage versteht, durch die andere Personen belastet werden (unabhängig davon, ob die Aussagen richtig oder falsch sind). Es gibt auch verschiedene Standpunkte in der Frage, ob es eine Bezichtigung seitens eines Beschuldigten geben kann, der sich selbst nicht schuldig bekennt.39) Eine Analyse der verschiedenen Standpunkte, die bezüglich der Bedeutung der Bezichtigung vertreten werden, gehört nicht zur Aufgabe der vorliegenden Arbeit. Man muß jedoch bemerken, daß eine Bezichtigung durch den Beschuldigten in allen Fällen sorgfältig geprüft werden muß, und zwar unter Berücksichtigung der Interessiertheit des Beschuldigten an dem Ausgang der Sache. Das Oberste Gericht der UdSSR wies mehrfach darauf hin, daß „die Aussagen einer Person, die am Ausgang der Sache interessiert ist, nicht einer Beschuldigung zugrunde gelegt werden können, wenn sie nicht durch andere objektive Beweise bekräftigt wurden“.40) Die Erlangung richtiger und eingehender Aussagen hängt in vieler Hinsicht von der richtigen Vernehmungsführung und der sorgfältigen Aussagenprotokollierung ab. Wie jede beliebige Untersuchungshandlung, so kann auch die Vernehmung eines Beschuldigten nur dann zum Erfolg führen, wenn der Untersuchungsführer sie mit Überlegung durchführt, wenn er taktisch richtig vorgeht. Bei der Planung der Vernehmung eines Beschuldigten überlegt sich der Untersuchungsführer die nach seiner Meinung zweckmäßigste Lösung der Fragen bezüglich der notwendigen Untersuchungshandlungen, der Wahl des Zeitpunktes der Vernehmung, der Ausnutzung von Beweisen, der Reihenfolge ihrer Vorlage usw. Bei der Festlegung der Taktik der Beschuldigtenvernehmung sind die konkreten Umstände der Sache, der Charakter der gesammelten Beweise, die Persönlichkeit des zu Vernehmenden und seine individuellen Besonderheiten zu berücksichtigen. Selbstverständlich gibt es weder zwei völlig gleiche Strafsachen noch zwei Beschuldigte mit völlig gleichen individuellen Besonderheiten. Darum gibt es auch keine taktischen Mittel, die der Untersuchungsführer in jedem beliebigen Falle und in jeder beliebigen Strafsache anwenden könnte. 39) Zur Frage der Bezichtigung vgl. M. S. Strogowitsch, Der Strafprozeß, 1946, S. 209 (russ.); M. A. Tschelzow, Der sowjetische Strafprozeß, 1951, S. 184 (russ.), dasselbe deutsch: Berlin, VEB Deutscher Zentralverlag 1958, S. 245; und Über die Gerichtssprache, „Sozialistitscheskaja sakonnost“ (Sozialistische Gesetzlichkeit), 1952, Nr. 11 (russ.); A. Ja. Wyschinski, Theorie der gerichtlichen Beweise, 1950, S. 265 (russ.), deutsch: A. J. Wyschinski, Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht, 3. Aufl. Berlin, VEB Deutscher Zentral verlag 1955, S. 275; M. M. Grodsinski, Kassation und Aufsicht, 1953, S. 203 (russ.); Der Strafprozeß, Lehrbuch, MJul, S. 108 (russ.). 40) vgl. Entscheidung des Strafsachenkollegiums des Obersten Gerichts der UdSSR in der Sache Mitjurew und Latuschina, „Sudebnaja praktika Werchownogo Suda SSSR“ (Gerichtspraxis des Obersten Gerichts der UdSSR), 1956, Nr. 4, S. 22 23 (russ.). 108;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit wiederhergestellt werden. Dieses Beispiel ist auch dafür typisch, daß aufgrund der psychischen Verfassung bestimmter Verhafteter bereits geringe Anlässe aus-reichen, die zu ernsthaften Störungen der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feinölich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefehrliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit über die durchgeführte überprüfung. Während des Aufenthaltes im Dienstcbjskt sind diese Personen ständig durch den benannten Angehörigen der Diensteinheit zu begleiten. Dieser hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit oder der Begehung krimineller Handlungen standen, sind die ihm zum Erkennen der Feindhandlungen oder kriminellen Machenschaften vermittelten Kenntnisse von Bedeutung.

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