Die Vernehmung 1960, Seite 107

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 107 (Vern. DDR 1960, S. 107); Manche glauben, eine Person, die die gegen sie erhobene Beschuldigung als richtig anerkennt, sage immer die Wahrheit, während jemand, der die Beschuldigung zurückweist, immer falsche Aussagen machen müsse. Ein solch vereinfachtes Herangehen an die Aussagen des Beschuldigten führt in der Praxis zu schädlichen Folgen. In der Praxis gibt es häufig Fälle von Selbstbezichtigungen38), die durch die verschiedenartigsten Ursachen hervorgerufen werden. So begegnet man Selbstbezichtigungen, wenn der Beschuldigte dem Untersuchungsführer seine Teilnahme an einem viel schwereren Verbrechen als dem, dessen er im Augenblick beschuldigt wird, verheimlichen will. Eine Selbstbezichtigung bei Minderjährigen ist gewöhnlich das Ergebnis von Drohungen und Überredungen seitens erwachsener Täter. Selbstbezichtigungen begegnet man auch bei Beschuldigten, deren Geisteskrankheit noch nicht erkannt ist. Manchmal bezichtigt sich der Beschuldigte auch selbst, um damit ein Verbrechen zu verheimlichen, das ein Verwandter oder ein ihm sonst Nahestehender begangen hat. So wurden die Petrowa und ihr Sohn Petrow gemäß Art. 161 StGB RSFSR der Verleumdung beschuldigt. Der Sohn der Petrowa erklärte dem Untersuchungsführer, die verleumderischen Briefe allein geschrieben zu haben. Im Ergebnis einer sorgfältigen Überprüfung wurde festgestellt, daß der Sohn sich selbst bezichtigte, während die Straftat in Wirklichkeit von seiner Mutter begangen worden war. Das Geständnis des Beschuldigten entbindet den Untersuchungsführer nicht von der Pflicht, die Aussagen zu überprüfen. Andererseits können unbegründetes Mißtrauen gegenüber den Aussagen eines Beschuldigten, der die Anschuldigung zurückweist, und deren mangelhafte Prüfung dazu führen, daß eine unschuldige Person dem Gericht übergeben wird. Erst nach sorgfältiger Prüfung der Aussagen des Beschuldigten darf der Untersuchungsführer davon überzeugt sein, daß seine in der Sache gezogenen Schlußfolgerungen den Tatsachen entsprechen. Der Beschuldigte kann Aussagen machen, die andere Personen belasten. Solche Aussagen sind in der juristischen Literatur unter der Bezeichnung „Bezichtigung“ bekannt. Der Bezichtigung kommt verschiedenerlei Bedeutung zu. Ein Teil der Prozeßrechtier ist der Meinung, eine Bezichtigung sei gleichzusetzen mit falschen Aussagen, während die Mehrzahl 38) Zur Selbstbezichtigung vgl. M. M. Grodsinski, Der Beschuldigte und seine Pflichten und Rechte im Prozeß, Moskau 1926, S. 110; d e r s., Die Indizien im sowjetischen Strafprozeß, „Utschonyje Sapiski WIJuN“ (Wissenschaftliche Abhandlungen des Forschungsinstituts für Rechtswissenschaften), Ausg. VII, 1945, S. 107; M. A. Tschelzow-Bebutow, Der Beschuldigte und seine Aussagen im sowjetischen Strafprozeß, Moskau, 1942, S. 24 34 (sämtliche Arbeiten russ.). 107;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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