Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 488

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 488 (NJ DDR 1990, S. 488); 488 Neue Justiz 11/90 Schwerpunktausbildung Der DJT hat zwar für mehr Gestaltungsfreiheit votiert, diese Gestaltungsfreiheit den an der Ausbildung beteiligten Institutionen aber nicht konsequent eröffnet. Die Schwerpunktausbildung hätte sich dazu angeboten (am konsequentesten das Referat von Frau 1. Lamp). Deren Konzept lebt von Altemativenreichtum und produktiver Konkurrenz. Das Prinzip der Schwerpunkt(aus)bildung ist sowohl in der universitären wie in der praktischen Ausbildung sinnvoll. Beide aufeinander zu beziehen, wäre ebenso und insbesondere unter dem Aspekt der allseits akzeptierten Theorie/Praxis-Integration wünschenswert. Aber gerade diese Option hat der DJT jedenfalls als Regelausbildung versagt. Ob er sie als Möglichkeit neben anderen, insbesondere für Stadtstaaten, zugelassen hätte, ist aus dem Verlauf der Diskussion und aus den Beschlüssen nicht mit Sicherheit zu schließen. Jedenfalls sollte bei der Schwerpunktausbildung kein Zwang zur Einheit statuiert werden. Prüfung Auch im Bereich der Prüfung ist der DJT nach kontroverser Diskussion den Vorschlägen der Gutachter Hassemer und Kübler nur teilweise und im Kern nicht gefolgt. Die auf die universitäre Ausbildung bezogene Abschlußprüfung soll nach wie vor als Staatsprüfung (knappe Mehrheit) und nicht als Universitätsprüfung ausgestaltet werden. Eine Universitätsprüfung kann die Einheit von Ausbildung und Prüfung sicherlich besser garantieren als eine ausgelagerte Staatsprüfung. Aber selbst der Fakultätentag lehnt die Universitätsprüfung mehrheitlich ab. Insofern enthalten die Prüfungsbeschlüsse des DJT keine bedeutenden Neuerungen, sondern eher marginale Änderungen. Diese bestehen in der Organisation der Prüfung nach der Ausbildungsstruktur - also Prüfung nach der Grundausbildung und Anrechenbarkeit von schwerpunktbezogenen Prüfungsteilen auf die Abschlußprüfung - und in einer stärkeren Berufsfeldbezogenheit der 2. Staatsprüfung. Eine Aussage zur organisatorischen Verfassung der Prüfung fehlt ganz. Die Beschlüsse bezüglich der Referendarausbildung und der 2. Staatsprüfung sehen außer der Verkürzung auf insgesamt zwei Jahre keine gewichtigen Neuerungen vor. Sie folgen im wesentlichen den Gutachtern H.-D. Hensen und W. Kramer. * Insgesamt werden die Beschlüsse des DJT nicht als Markstein in die Geschichte der Reformdebatte eingehen. Dazu sind sie zu wenig konzeptionell, zu widersprüchlich und zu traditionell. Aber sie sind wohl zeitgemäß pragmatisch. Tagung der Gesellschaft für Deutschlandforschung e.V. Dozent Dr. sc. ACHIM MARKO, Fachbereich Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin Die Fachgruppe Rechtswissenschaft der Gesellschaft für Deutschlandforschung e.V. veranstaltete am 27. und 28. September 1990 in Berlin ihre 10. Tagung zum Thema „Grundstücksrecht und Erbrecht in beiden deutschen Staaten: heute und künftig“. Gemeinsam die hochaktuellen, im Prozeß der Einigung aufgeworfenen Fragen zu erörtern und die Perspektiven eines einheitlichen deutschen Rechts zu bestimmen, war das Hauptanliegen von über 120 Juristen der Bundesrepublik und der DDR, die der Vorsitzende des Vorstands der Gesellschaft, Prof. Dr. M a m p e 1, bei der von ihm zu Recht als denkwürdig bezeichneten letzten Tagung im getrennten Deutschland begrüßen konnte. In der unter Leitung von Prof. Dr. D r o b n i g (Hamburg) stehenden 1. Arbeitssitzung bildete das Referat von Prof. Dr. H o r n (Köln) zu Problemen der Rechtsangleichung bei den Grundpfandrechten und Sicherheiten an beweglichem Vermögen den Ausgangspunkt der Diskussion. Horn ging insb. auf die für die Kreditsicherungspraxis nicht unproblematische, dennoch durch Art. 231, § 5, und Art. 233, § 4 ff., EGBGB (s. Einigungsvertrag, Anlage I, Kap. III, B, Abschn. II) festgeschriebene Spaltung des Eigentums am Boden und an Gebäuden, auf Probleme der Überleitung früher begründeter Rechte angesichts des das ZGB kennzeichnenden numerus clausus der Sicherungsrechte sowie praktische Schwierigkeiten ein, die mit dem Zustand des Grundbuchwesens und der bisherigen Bewertungspraxis in der DDR verbunden sind. In der Diskussion wurden insb. Rechtsfragen der Praxis erörtert und z.B. die Nähe des Nutzungsrechts nach ZGB zu dem tradierten Erbbaurecht herausgestellt. Prof. Dr. R o h d e (Berlin) referierte über die Veränderungen des landwirtschaftlichen Bodenrechts der DDR, die sich insbesondere aus dem Staatsvertrag, dem Einigungsvertrag und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ergeben. Die Umwandlung der LPG in eingetragene Genossenschaften, die Bildung von Familien-und Gruppenbetrieben sowie eine wachsende Bedeutung der Pacht prägen die neuen Strukturen, die vor allem durch die Grundentscheidung für die Wiederherstellung des Privateigentums am Boden und Chancengleichheit aller Bewirtschaftungsformen gekennzeichnet seien. Rohde hob insb. die Bedeutung der Grundsätze der Gemeinsamen Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. 6.1990 (Einigungsvertrag, Anlage III) für die Findung von Lösungen hervor. Dr. H e s s I e r (Hannover) stellte im Kontext das landwirtschaftliche Bodenrecht der Bundesrepublik dar und ging dabei von einem sehr weitgefaßten Verständnis vom Begriff des Bodenrechts aus. Der differenzierten Darstellung der Agrarverfassung, der rechtlichen Ausgestaltung der Eigentumsübertragung und der Nutzung landwirtschaftlichen Bodens fügte der Referent Überlegungen zum Überdenken, z.B. erbrechtlicher Sonderregelungen an. Die Diskussion konzentrierte sich vor allem auf DDR-Spezifisches, so das Gesetz über Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft vom 19.9.90 und das zugrunde liegende französische Modell, den Charakter des Nutzungsrechts der LPG, die Perspektiven des Bodenreformlandes, die Notwendigkeit einer realen Bewertung usw., und konnte das wechselseitige Verstehen erheblich befördern. Unter der Leitung von Prof. Dr. M a m p e 1 wurden in der 2. Arbeitssitzung zunächst verwaltungsrechtliche Aspekte behandelt. Von Hoerschelmann (Berlin) betonte in seinem Referat zu staatlichen Genehmigungen und Verfahren (einschließlich innerdeutscher Zusammenarbeit von Behörden und Notariaten) die Notwendigkeit der vollen Geltung des Prinzips der Privatautonomie auch und gerade im Grundstücksverkehr und arbeitete differenziert die fortbestehenden Regelungen der GrundstücksverkehrsVO, die Einflüsse der 1. und 2. AnmeldeVO auf das Genehmigungsverfahren sowie Probleme des Grundbuchwesens heraus. Namentlich die Erleichterung der Lösung offener Vermögensfragen wurde in der Diskussion als Hauptgrund für die Fortgeltung der GVVO angesehen; gleichzeitig wurde aber auch auf die mit dem Gesetz über besondere Investitionen verbundenen Probleme hingewiesen. Dr. M i t s c h k e (Berlin) erläuterte die mit dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen gefundenen Lösungen und machte zugleich auf den Problemgehalt und die Ungelöstheit einer Reihe von Fragen aufmerksam, während Sehrig (Berlin) die Rechtsstellung westdeutscher Eigentümer in 9 Fallgruppen einordnete und besonders die konfliktträchtigen Fragestellungen herausstellte. Seine Schlußfolgerung, daß es sich bei dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eher um eines zur Verhinderung der Rückübertragung handele, und seine an Forthoffs Gutachten aus dem Jahre 1954 anknüpfenden These von der Nichtigkeit namentlich der der Bodenreform zugrunde liegenden Enteignungen (vgl. § 1 Abs. 8 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen) waren naturgemäß Ausgangspunkt einer besonders lebhaften Diskussion. Mehrfach wurde vor einer Unterschätzung der völkerrechtlichen Dimension gewarnt und der aus der Gemeinsamen Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15.6.1990 resultierende Auftrag, eine Ausgleichsregelung für die Opfer entschädigungsloser Enteignungen zu finden, betont. Probleme der Bewertung von Wertveränderungen, des Begriffs der Überschuldung und der Verwalterverantwortung waren ebenfalls Gegenstand der Beratung.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 488 (NJ DDR 1990, S. 488) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 488 (NJ DDR 1990, S. 488)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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