Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 489

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 489 (NJ DDR 1990, S. 489); Neue Justiz 11/90 489 Prof. Dr. K u c h i n k e (Würzburg) leitete die 3. Arbeitssitzung zu erbrechtlichen Problemen. Die erste Diskussionsgrundlage gab Dr. K i 11 k e (Berlin) mit seinem rechtsvergleichend angelegten Referat zu gesetzlicher, testamentarischer und vertraglicher Erbfolge. Wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie die Zusammenhänge mit dem bisher sehr unterschiedlichen Güterrecht in den beiden deutschen Staaten herausstellend, bestimmte der Referent zahlreiche Gegenstände für eine Diskussion über eine künftige Reform des Erbrechts. Die Begrenzung der gesetzlichen Erbfolge auf 3 Ordnungen, die Verbesserung der Stellung des überlebenden Ehegatten und des nichtehelichen Kindes, die erbrechtliche Reflexion der Lebensgemeinschaft waren dann auch der Hauptgegenstand des Für und Wider in den Meinungsäußerungen. Fast einhellig wurde von den Beratungsteilnehmem zu § 1 Abs. 2 des Art. 2235 EGBGB die Position eingenommen, daß dieser auf das BGB verweist, was sich nicht zuletzt aus Art. 8 des Einigungsvertrages ergibt. Prof. Dr. Seifert (Leipzig) und Dr.Lingelbach (Jena) referierten ebenfalls aus rechtsvergleichender Sicht über die Abwicklung in bezug auf Nachlässe und Nachlaßverfahren. Erörtert wurden insb. die Problematik der Überleitung von Nachlaßpflegschaften in das neue Recht und die Vor- und Nachteile des Vermittlungsverfahrens der Staatlichen Notariate. Die letzte, 4. Arbeitssitzung (Leitung: Prof. Dr. D r o b n i g ) konzentrierte sich auf kollisionsrechtliche Probleme des innerdeutschen Erbrechts und Nachlaßverfahrens, worüber zunächst Prof. Dr. W ä h 1 e r (Berlin) referierte. Während die Rechtslage nach dem 3.10.1990 eindeutig sei, gelte hinsichtlich der vor dem 3.10. in der DDR ergangenen Urteile in Erbschaftssachen und bezüglich der von den Staatlichen Notariaten erteilten Erbscheine die in Art. 18 Abs. 1 des Einigungsvertrages getroffene Regelung unter dem Vorbehalt des bundesdeutschen ordre public. Umgekehrt sei davon auszugehen, daß die Gerichte und Behörden in der bisherigen DDR nunmehr die vor dem 3.10.1990 in der BRD ergangenen Entscheidungen in Nachlaßsachen einschließlich der Erbscheine entgegen der bisherigen Praxis anzuerkennen haben. Angesichts der von der DDR sehr differenziert gestalteten Rechtslage in deutsch-deutschen Erbrechtsverhältnissen seit 1949 und des Dauerdissenses in der Staatsbürgerschaftsfrage, auf die in der Diskussion besonders hingewiesen wurde, sowie aufgrund des Fehlens einer detaillierten Regelung im Einigungsvertrag bestehen noch zahlreiche zu lösende Probleme fort. Die Tagung unterstrich vor allem die gemeinsame Verantwortung aller deutscher Juristen für die Suche nach der Lösung offener Rechtsfragen als auch die Reform vieler Gebiete der gemeinsamen Rechtsordnung. Die Beratung selbst war ein gutes Beispiel für die Art und Weise, in der diese Verantwortung wahrgenommen werden kann. Probleme der AnmeldeVO und des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen Dr. HORST-DIETER KITTKE. Berlin Auf seiner Sitzung am 29. September 1990 im Gesamtdeutschen Institut - Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben in Berlin befaßte sich der Arbeitskreis Vermögensrecht/Eigentumsordnung/Enteignungen der Deutsch-Deutschen Juristischen Vereinigung e.V. mit aktuellen Fragen der Anmeldeverordnung und des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen. Das einführende Referat hielt die stellvertretende Leiterin des nach der Herstellung der deutschen Einheit aufgelösten Amtes für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR, Frau Dr. B.Mitschke, Berlin. Die Referentin wies besonders auf die Problematik der Anmeldung für Vermögenswerte in ausländischer Hand und zwischen 1933 und 1945 enteigneten Vermögens hin. Besondere Schwierigkeiten könnten auch aus dem Umstand entstehen, daß Vermögenswerte in den USA bereits bei der Foreign Claims Settlement Commission anzumelden waren. Ein weiteres praktisches Problem sah sie in der nicht klar geregelten und den Grundstücksverkehr nicht erleichternden Frage nach dem zuständigen Landratsamt und damit auch der Fristwahrung. Die gerade zu diesem Punkt sehr lebhafte Diskussion führte zu der Forderung nach Zusammenlegung aller Unterlagen aus dem ehemaligen Finanzministerium der DDR, den Liegenschaftsdiensten, dem ehemaligen Ministerium des Innern, dem Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR, den Referaten Staatliches Eigentum der jetzigen Landratsämter und nicht zuletzt wohl auch des früheren Staatssicherheitsdienstes. Nur so könne ein umfassender Überblick über die Grundstückssituation gewonnen und zugleich den vielfach von Informationen über Jahrzehnte hinweg abgeschnittenen Eigentümern geholfen werden. Besondere Schwierigkeiten bestehen nach Frau Dr. Mitschke bei der Anmeldung von Mobilien, Schiffen, Betrieben und Wertpapieren, da die Anmeldeverordnung zu einseitig auf Grundstücke abhebe. Aber auch die nach einer Anmeldung nicht gewährleistete Grundbuchsperre führte zu Kritik, wobei die besondere Verantwortung und möglicherweise auch Haftung des staatlichen Verwalters hervorgehoben wurde, sich Verfügungen schon dann zu enthalten, wenn nur die Möglichkeit einer Anmeldung bei einem anderen Landratsamt besteht. In diesem Zusammenhang wurde dann auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit des im Einigungsvertrag enthaltenen Gesetzes über besondere Investitionen in der Diskussion aufgeworfen, ohne daß hierzu eine abschließende Meinungsbildung erfolgte. Weitere Themenkreise von Referat und Diskussion bildeten die Fragen nach den künftigen Entschädigungsregelungen, dem Ausgleich von Grundstücksbelastungen und der Überschuldung von Grundstücken. Auch die Beweisnot bei einem Eigentumsverzicht wegen Überschuldung wurde angesprochen. Abschließend wurde von den Diskussionsteilnehmem noch einmal ausdrücklich auf die schwierige personelle Situation in den Verwaltungen der Länder hingewiesen: Das alte Personal sei vielfach nicht mehr da und neues gebe es - abgesehen von der zunächst notwendigen Einarbeitung - wegen eines faktischen Stellenstopps nicht! Unter diesem Aspekt sei die Lösung offener Vermögensfragen ein zumindest langwieriges Unterfangen vor allem mit der Konsequenz, daß die Förderung von Investitionen hierunter zu leiden habe. Die nächste Sitzung des Arbeitskreises wird im Rahmen der am 9. und 10. November 1990 in Potsdam stattfindenden Jahrestagung der Deutsch-Deutschen Juristischen Vereinigung abgehalten. Mitteilung Die im Land Sachsen bestehenden Anwaltvereine (Leipziger Anwaltverein, Dresdner Anwaltverein, Sächsischer Anwaltverein Chemnitz und Oberlausitzer Anwaltverein) haben beschlossen, einen Landesanwaltverband mit der Bezeichnung „Anwaltverband Sachsen“ zu gründen, dessen Ziel die Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft in Sachsen ist. Dies soll insb. auch durch die Förderung der Zusammenarbeit mit den anderen Organen der Rechtspflege sowie mit dem Gesetzgeber erreicht werden. Im Landesverband sollen alle in Sachsen tätigen Anwälte zusammengefaßt werden. Jeder Mitgliedsverein entsandte ein oder zwei in geheimer Wahl gewählte Vorstandsmitglieder. In seiner ersten Beratung am 17.10.1990 hat sich der Vorstand des Landesanwaltverbandes im wesentlichen mit der Vorbereitung der Wahl zur Rechtsanwaltskammer in Dresden beschäftigt und Maßnahmen für die weitere Zusammenarbeit mit der Landesregierung Sachsens (insb. im Hinblick auf den schnellen Aufbau der Justizverwaltung und die Schaffung des Anwaltsnotariats) erörtert. Gewählt wurden Rechtsanwalt Maaß zum Präsidenten des Landesanwaltvereins, Rechtsanwalt Finsterbusch zum Stellvertreter und Rechtsanwältin Schreinert zum Schatzmeister. Der Sitz des Verbandes ist in 9001 Chemnitz, Waisenstr. 13, wo sich auch die 2. Repräsentanz des Deutschen Anwaltvereins befindet.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 489 (NJ DDR 1990, S. 489) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 489 (NJ DDR 1990, S. 489)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug schuldhaft verletzten. Sie dienen der Disziplinierung der Verhafteten, der Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und des Strafverfahrens sowie zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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