Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 410

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 410 (NJ DDR 1990, S. 410); 410 Neue Justiz 9/90 verstärkt dieses Erfordernis. Alle bisherigen Versuche einer weitergehenden Regelung scheiterten jedoch am Widerstand der Staaten. Im Konflikt zwischen dem souveränen Recht, ihre staatliche und gesellschaftliche Ordnung gegen alle inneren Angriffe zu verteidigen, und der völkerrechtlichen Verpflichtung zur Wahrung grundlegender humanitärer Standards auch in den Fällen, in denen sich Bürger eines Staates gegen ihren eigenen Staat wenden, ihn bekämpfen, ja sogar in seiner Existenz in Frage stellen, zogen es die Staaten bisher vor, sich möglichst wenig in ihrer Handlungsfreiheit zu beschränken. Trotz aller damit verbundenen Probleme (so z.B. Stellung der Aufständischen, ihre Fähigkeit zur Durchsetzung entsprechender Pflichten) erscheint es unumgänglich, auf die Einhaltung der entsprechenden völkerrechtlichen Pflichten zu dringen und sie u.U. weiter zu konkretisieren. Ein Beitrag zur weiteren Ausgestaltung von Schutzrechten für die Beteiligten an nichtintemationalen bewaffneten Konflikten wäre die Einführung von Kampfführungsbestimmungen und die Vereinbarung weiterer konkreter Schutzregeln für die Situation nach Beendigung der Feindseligkeiten. Die Flüchtlingsproblematik (3. Seminarkomplex) hat sich mittlerweile zu einem globalen Problem entwickelt, das die internationale Sicherheit und letztlich alle Länder dieser Welt berührt. Das Ausmaß des Problems wurde in der Diskussion anhand konkreter Zahlen aus der BRD deutlich: Hier gab es 1989 eine Zuwanderung von 842.227 Personen (verglichen mit 168.616 im Jahre 1986), darunter 343.854 Übersiedler, 377.055 Aussiedler und 121.318 Asylbewerber. Die Ost-West-Annäherung und speziell der deutsche Einigungsprozeß bergen die Gefahr einer Zunahme des sozialökonomischen Gefälles in „südlicher“ bzw. „östlicher“ Richtung sowie von entsprechenden Abschottungstendenzen. Mehrfach wurde die Vision von einer „Festung Europa“ beschworen. Dazu kommt das Problem von „Flüchtlingen im eigenen Land“ (sog. displaced persons), das beispielsweise in der Sowjetunion bereits enorme Ausmaße erlangt hat. All diesen Erscheinungen und Entwicklungen werden weder die vorhandenen international-rechtlichen noch die landesrechtlichen Regelungen gerecht. Der „klassische“ (politische) Flüchtling, auf den sich diese Regelungen überwiegend beziehen, ist in der Realität von „Wirtschaftsflüchtlingen“, „de-facto-Flüchtlingen“ u.ä. Kategorien weitgehend verdrängt worden. Doch was für einen Unterschied macht es, ob jemand aus Gründen der politischen Verfolgung oder aus sozial-ökonomischen (Überlebens-)Gründen gezwungen ist, sein Land zu verlassen? Das gesamte Flüchtlings- und Asylrecht, das speziell in osteuropäischen Ländern völlig unzureichend entwickelt ist, bedarf des differenzierten Ausbaus. Teilweise wurde von einem regelrechten Chaos auf dem Gebiet dieses Rechts und der diesbezüglichen Praxis gesprochen. Andererseits dürfen neue Regelungen und Verfahren, darunter zur notwendigen Rechtsangleichung, auch nicht dazu führen, daß Bedingungen verschärft und Grenzen geschlossen werden. Leider gibt es dafür jedoch Anzeichen Die Flüchtlings- und Asylantenproblematik hat aber nicht nur eine rechtliche Seite. Sie wird ganz wesentlich durch allgemeine moralische und humanitäre Aspekte und Haltungen bestimmt. Man muß gegen Ausländerfeindlichkeit und gegen das Gerede von „Asyl-schmarotzem“ Vorgehen, wozu eine entsprechende Erziehungsarbeit gehört. Die Seminarteilnehmer konnten sich beim Besuch einer Aufnahmestelle in Westberlin selbst ein Bild von der schwierigen Lage der Einwanderer machen. Mit Nachdruck wurde unterstrichen, daß eine Lösung des Flüchtlingsproblems, insbesondere im Sinne der Ursachenbeseitigung, eine grundsätzlich neue Einstellung - die Bereitschaft zu teilen - erfordert, die sich von der individuellen bis zur Ebene der Weltwirtschaft hinziehen muß. Das Seminar hat insgesamt wichtige Impulse für die Beschäftigung mit dem humanitären Recht in all seinen Bestandteilen gegeben. Es hat Anregungen für die weitere Gestaltung der Erziehungs- und Verbreitungsarbeit des DRK und für ein künftiges gesamtdeutsches Vorgehen in diesem Bereich gebracht. Erneut wurde deutlich, daß gerade auch die Menschenrechte und das. humanitäre Völkerrecht von den politischen und materiellen Gegebenheiten abhängen, die sie positiv oder negativ beeinflussen. Rechtsprechung Wahlgesetz vom 6.5.1990 (GBl. I Nr. 13 S. 99); § 40 a GVG i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 18.12.1987 (GBl. I Nr. 31 S. 302) und des Verfassungsgesetzes zur Änderung und Ergänzung des GVG vom 5.7.1990 (GBl. I Nr. 42 S.634); §21 Parteiengesetz i.d.F. des Gesetzes vom 31.5.1990 (GBl. I Nr. 30 S. 275). 1. Zur Zulässigkeit von Anträgen auf gerichtliche Feststellung durch den Großen Senat des Obersten Gerichts im Zusammenhang mit der Registrierung einer Partei (hier: DIE REPUBLIKANER). 2. Zur Zuständigkeit des Großen Senats des Obersten Gerichts. OG, Großer Senat, Beschluß vom 25. Juli 1990 - OGrS 01/90. Mit einem als Rechtsbeschwerde und Antrag auf gerichtliche Feststellung bezeichneten Schreiben vom 12. Juni 1990, das an den Großen Senat des Obersten Gerichts gerichtet ist, stellen die Antragsteller, die als Kreisvorsitzender und als stellvertretender Kreisvorsitzender des Kreisverbandes Berlin-Ost der Partei DIE REPUBLIKANER Unterzeichneten, folgende Anträge: 1. Die Beschlüsse der Wahlkommission Berlin vom 11. April 1990 und der Wahlkommission der DDR vom 17. April 1990 werden als rechtsfehlerhaft aufgehoben. 2. Das Ergebnis der Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Berlin ist, da auf den vorgenannten Beschlüssen beruhend, durch die Partei DIE REPUBLIKANER wirksam angefochten. 3. Die Wahlkommission Berlin wird verpflichtet, für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung von Berlin Wiederholungswahlen unter' Zulassung der Partei DIE REPUBLIKANER auszuschreiben. 4. Die Partei DIE REPUBLIKANER ist in der DDR seit dem 21. Februar 1990 nicht mehr verboten. 5. Die Präsidentin der Volkskammer wird verpflichtet, die Registrierung der Partei DIE REPUBLIKANER als in der DDR tätiger Partei vorzunehmen und der Partei auf ihre Registrierungsschreiben entsprechende Registriemummem zu erteilen. Die Zulässigkeit dieser Anträge wurde damit begründet, daß die Tendenz zur Ausgestaltung der Zuständigkeiten des Großen Senats des Obersten Gerichts nach Art eines Verfassungsgerichts in der rechtspolitischen Entwicklung unverkennbar sei. Es werde nicht verkannt, daß eine direkte Rechtswegzuweisung für die vorliegenden Anträge derzeit noch fehle, doch nehme man eine ungeschriebene Zuständigkeit des Großen Senats an, auch weil eine rechtsstaatlich gebotene, gerichtliche Überprüfbarkeit der angefochtenen Beschlüsse andernfalls nicht gegeben wäre. In der weiteren Begründung der Anträge gehen die Antragsteller davon aus, daß die Behauptung eines fortbestehenden Verbotes der Partei DIE REPUBLIKANER in der DDR den Sinn- und Regelungsgehalt der Geltungsbefristung der Ziff. 4 des Beschlusses der Volkskammer vom 5. Februar 1990 (GBl. I Nr. 7 S. 40) ignoriere. Soweit auf diese Behauptung der Wahlausschluß der Partei DIE REPUBLIKANER gestützt worden sei, seien die auf ihrer Grundlage durchgeführten Wahlen anfechtbar. Aus dem Sinn- und Regelungsgehalt der Ziff. 4 des genannten Volkskammerbeschlusses ergäbe sich, daß die Partei auf der Grundlage des Parteiengesetzes der DDR vom 21. Februar 1990 seit diesem Tage auch in der DDR legal sei, soweit sie nicht durch eine Entscheidung nach §21 Parteiengesetz erneut verboten werde. Als legaler Partei stünde ihr ein Anspruch auf Registrierung zu. Aus der Begründung: Der Gerichtsweg ist für die gestellten Anträge nicht zulässig. Das Gesetz über die Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 6. Mai 1990 (GBl. I Nr. 13 S. 99) regelt die Anfechtungsmöglichkeiten gegen Entscheidungen, die auf der Grundlage dieses;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung gestellten Aufgaben mit hoher insa zbe cha fpolitischem Augenmaß termin- und qualitätsgerecht-, zu erfüllen. Besondere Anstrengungen sind zu untePnehmen - zur Verwirklichuna der der Partei bei der Realisierung der t?esuchsdurchführung mit Verhafteten einzugehen und auf einige Anforderungen zur Durchsetzung einer einheitlichen Praxis der Besuchsdurchführung; zum Verhalten der Angehörigen während des Besuches und zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen befinden sich: Ärzte Zahnärzte andere Hochschulkader Lehrer Fachschulkader. Das methodische Vorgehen der kriminellen Menschenhändlerbanden. ist im wesentlichen charakterisiert durch - Mißbrauch der Transitwege und - Mißbrauch der Territorien anderer sozialistischer Staaten: sowie - Ausnutzung des kontrollbevorrechteten Status von Angehörigen der Armee in Westberlin Diplomaten und - Mißbrauch der Einreisemöglichkeiten für Westberliner.

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