Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 411

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 411 (NJ DDR 1990, S. 411); Neue Justiz 9/90 411 Gesetzes getroffen wurden. Der Gerichtsweg ist danach lediglich für Einsprüche der Bürger gegen das Wählerverzeichnis zugelassen (§ 20 Abs. 5). Beschwerde gegen die Nichtregistrierung von Wahlvorschlägen (§ 12) und die Anfechtung der Wahlergebnisse (§ 38) weist das Gesetz der ausschließlichen Entscheidungskompetenz der Wahlkommissionen zu. Der Gerichtsweg ist für derartige Beschwerden und Anfechtungen durch das Gesetz nicht eröffnet worden. Ein verfassungsgerichtliches Wahlprüfungsverfahren ist bislang nicht Bestandteil der Rechtsordnung der DDR. Die Auffassung der Antragsteller, es existiere für den Großen Senat des Obersten Gerichts eine ungeschriebene gerichtliche Kompetenz in Verfassungsfragen, läuft darauf hinaus, daß das Gericht sich diese Kompetenz durch eine Selbstzuweisung ohne entsprechende Rechtsvorschrift verschaffen könnte. Das ist ausgeschlossen. Die der Ausübung verfassungsgerichtlicher Befugnisse innewohnende weitreichende Einflußmöglichkeit auf die Wahrung und Gestaltung der verfassungsmäßigen Ordnung gebietet unabdingbar die ausdrückliche gesetzliche Zuweisung derartiger Befugnisse an das Gericht und die damit verbundene Legitimierung durch den Gesetzgeber. Auch ein dringendes rechtspolitisches Bedürfnis nach yerfassungsgerichtlicher Beurteilung und Entscheidung kann nicht dazu führen, daß auf diese Legitimation des Gerichts durch die Legislative verzichtet werden könnte. Die Zuständigkeit des Großen Senats des Obersten Gerichts ist durch § 40 a des Gerichtsverfassungsgesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der DDR vom 18. Dezember 1987 (GBl. I Nr. 31 S. 302) und des Verfassungsgesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 5. Juli 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 634) sowie durch §21 des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen - Parteiengesetz - i.d.F. des Gesetzes vom 31. Mai 1990 (GBl. I Nr. 30 S. 275) eindeutig bestimmt. Weitergehende Zuständigkeiten sind dem Großen Senat durch Gesetz nicht zugewiesen. Daraus leitet sich ab, daß die gestellten Anträge unzulässig sind. Soweit es den Antrag zu Ziff. 4 betrifft, ist folgendes festzustellen: Durch den Beschluß der Volkskammer vom 5. Februar 1990 (GBl. I Nr. 7 S.40) wurde die Partei DIE REPUBLIKANER befristet verboten. Das Ende der Verbotsfrist wird in diesem Beschluß mit dem Zeitpunkt bestimmt, zu dem eine abschließende Entscheidung auf der Grundlage des Parteiengesetzes ergeht (Ziff. 4 des Beschlusses). Damit steht fest, daß das Verbot entgegen der Auffassung der Antragsteller nicht mit dem Erlaß bzw. mit dem Inkrafttreten des Parteiengesetzes vom 21. Februar 1990 aufgehoben ist. Eine abschließende Entscheidung im Sinne des genannten Beschlusses könnte einerseits die Entscheidung darüber sein, daß kein Verbotsantrag nach § 21 Parteiengesetz gestellt wird, bzw. andererseits - für den Fall der Antragstellung - die Entscheidung des Großen Senats. Ob ein Verbotsantrag nach § 21 Parteiengesetz gestellt wird, liegt in dem Ermessen der Antragsberechtigten. Darauf kann kein anderes Organ, auch nicht der Große Senat, Einfluß nehmen. Allerdings führt die Nichtstellung eines Verbotsantrages unter den hier gegebenen Umständen nicht zu einem andauernden Verbot der Partei DIE REPUBLIKANER. Das widerspräche dem Parteiengesetz und dem Beschluß der Volkskammer vom 5. Februar 1990 (a.a.O.). Dabei kann die in der Ziff. 4 dieses Beschlusses gesetzte Befristung nicht so kurz bemessen werden, daß eine gründliche Prüfung der Programmatik und des Handelns der betreffenden Partei bzw. ihrer Mitglieder und Anhänger nicht durchgeführt werden kann. Andererseits darf sie nicht länger als hierfür nötig angesetzt werden, weil eine Partei, für die keine Verbotsgründe bestehen, in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden darf. Der Große Senat geht davon aus, daß zur Zeit der Beschluß der Volkskammer vom 5. Februar 1990 noch wirksam ist, daß aber mit Rücksicht auf die bevorstehenden Landtagswahlen in der DDR auf die Geltungsdauer des Beschlusses auch jene Fristen Einfluß haben, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften über die Beteiligung der Parteien an diesen Wahlen ergeben. Aus den dargelegten Gründen war der gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen. Gerichtskosten werden in diesem Verfahren nicht erhoben. Der besondere, die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung berührende Charakter der gestellten Anträge rechtfertigt und erfordert gemäß § 21 Abs. 3 Parteiengesetz die entsprechende Anwendung von § 168 Abs. 1 ZPO. Anmerkung: Die Volkskammer der DDR hat am 10. August 1990 DIE REPUBLIKANER als Partei anerkannt und den Kreisverbandsvorsitzenden die Registrierungsurkunde zugestellt. Ein Antrag des Präsidiums der Volkskammer auf Verbot der Partei DIE REPUBLIKANER lag dem Obersten Gericht zunächst vor, wurde aber inzwischen wieder zurückgenommen, so daß keine Grundlage für eine Überprüfung gemäß § 21 Parteiengesetz gegeben ist. Mit der Annahme des Wahlvertrages durch die Volkskammer und den Bundestag vom 22. und 23. August 1990 ist die Diskussion über die Zulassung der Republikaner ohnehin beendet worden. Nach Art. 5 genießen alle Parteien bei der Wahlvorbereitung volle Betätigungsfreiheit im Rahmen der Gesetze, soweit sie nicht vom Bundesverfassungsgericht für das Gebiet der BRD auf der Grundlage des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt wurden oder nach dem Parteiengesetz der DDR vom 21. Februar 1990 vom Großen Senat des Obersten Gerichts im Gebiet der DDR vor Inkrafttreten dieses Vertrages verboten worden sind. D. Red. Strafrecht * 1 § 224 Abs. 2 StPO; §§ 6 Abs. 2, 112 Abs. 3, 126, 61 StGB. 1. Zur Prüfung und Feststellung bedingten TötungsVorsatzes bei intensiver Anwendung eines gefährlichen Tatwerkzeugs. 2. Zur Strafzumessung bei versuchtem Mord in Tateinheit mit Raub. OG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 5 OSB 77/89. Der zur Tatzeit 19jährige Angeklagte ist mehrfach wegen verschiedener Eigentumsdelikte vorbestraft. Von November 1988 bis zur Inhaftierung am 21. März 1989 ging er keiner Arbeit nach, reiste umher und nahm Kontakte zu Personen auf, bei denen er zeitweilige Aufnahme fand und beköstigt wurde. Dabei entwendete er Gegenstände und Geld. In der Nacht vom 7. zum 8. Februar 1989 lernte der Angeklagte den Zeugen P. kennen und wollte in dessen Wohnung übernachten. Er hoffte auf eine Gelegenheit, dem Zeugen gehörende Gegenstände bzw. Geld entwenden zu können. Nachdem der Zeuge im Wohnzimmer eingeschlafen war, ging der Angeklagte zunächst in die Küche und legte sich dort verschiedene Nahrungsmittel zur Mitnahme bereit. Er fand dabei einen Hammer (Gewicht 550 g) und entschloß sich, den Geschädigten damit bewußtlos zu schlagen, falls dieser beim Durchsuchen des Wohnzimmers erwachen sollte. Als er bei der Suche nach mitnehmenswerten Gegenständen vom Geschädigten ausgehende Geräusche wahmahm, ergriff er den Hammer und schlug mit der stumpfen Seite gegen die rechte Kopfseite des Geschädigten. Unmittelbar danach schlug er nochmals, diesmal wuchtiger, zu und stellte daraufhin fest, daß der Hammer im Kopf des Geschädigten steckengeblieben war. Der stark blutende Geschädigte richtete sich auf und nahm an, daß in seinem Kopf eine Ader geplatzt sei. Der Angeklagte, der den Hammer inzwischen verborgen hatte, beließ den Geschädigten in diesem Glauben und beteiligte sich am Stillen der Blutungen. Nachdem sich der Geschädigte in der Annahme, keine ärztliche Hilfe zu benötigen, wieder hingelegt hatte und erneut eingeschlafen war, nahm der Angeklagte die bereitgelegten Gegenstände und eine Geldbörse mit 80 M an sich und verließ die Wohnung.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 411 (NJ DDR 1990, S. 411) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 411 (NJ DDR 1990, S. 411)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit ist generell von drei wesentlichen Kriterien auszugehen; Es muß grundsätzlich Klarheit über die der Diensteinheit von Partei und Regierung übertz agenen politisch-operativen Grundaufgabe und der damit verbundenen Bekämpfung und Zurückdrängung der entspannungs-feindlichen Kräfte in Europa zu leisten. Die Isolierung der Exponenten einer entspannungs -feindlichen, und imperialistischen Politik ist und bleibt eine wesentliche Voraussetzung für Erfolge auf dem ege zur europäischen Sicherheit und Zusammenarbeit. Es geht dabei auch um den Nachweis und die Dokumentier ung der Versuche entspannungsfeindlicher Kräfte, mittels Organisierung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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