Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 271

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 271 (NJ DDR 1989, S. 271); Neue Justiz 7/89 271 Frist von vier Wochen (§ 2 Abs. 3 KKO). Dennoch gibt es immer noch Fristüberschreitungen. Sie konzentrieren sich in einigen Territorien besonders auf Betriebe des Handels, des Kraftverkehrs, der Deutschen Post und der Reichsbahn. Wenn auch diese Überschreitungen der Frist meist nur ein bis zwei Wochen und zu einem geringen Teil drei bis vier Wochen betragen, so mindern sie doch den erzieherischen Wert der Arbeit der Konfliktkommissionen. In der Mehrzahl konnten folgende Ursachen hierfür festgestellt werden: Abwesenheit des Vorsitzenden der Konfliktkommission; Schichtarbeit der Konfliktkommissionsmitglieder bzw. der am Streit beteiligten Werktätigen; hoher Arbeitsanfall bei einzelnen Konfliktkommissionen; Krankheit, Kur und Urlaub von Konfliktkommissionsmitgliedern und beteiligten Werktätigen; Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des gesellschaftlichen Gerichts bei territorial weit voneinander getrennten Betriebsteilen, die keine eigene Konfliktkommission bilden konnten oder gebildet haben. Durch Informationen der Gewerkschaftsfunktionäre und der Leiter an die Betriebsgewerkschaftsleitung über solche meist organisatorischen Schwierigkeiten kann hier rechtzeitig Unterstützung gegeben werden. Auf die fristgemäße Bearbeitung der Anträge an die Konfliktkommissionen haben nicht nur die Konfliktkommissionsmitglieder, sondern auch die zuständigen Leiter und Gewerkschaftsleitungen zu achten. Fristüberschreitungen, die durch die ungenügende Qualität der Anträge des Betriebes, z. B. bei der Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit, verursacht wurden, können vermieden werden, wenn die Konfliktkommissionen bereits bei der Aufnahme des Antrags auf das Vorhandensein der notwendigen Angaben achtgeben. Im Zusammenwirken von Staatsanwalt und zuständigem Gewerkschaftsvorstand, Betriebsdirektor, Betriebsgewerkschaftsleitung und Konfliktkommission im Betrieb lassen sich Versäumnisse in dieser Hinsicht vermeiden, vor allem dann, wenn die Betriebsgewerkschaftsleitung ihre Kontrollaufgaben ordnungsgemäß erfüllt3 und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einleitet. Im Ergebnis der Wahlen ist in allen Konfliktkommissionen die Einhaltung der Fristen einzuschätzen. Mit Hilfe der gewerkschaftlichen Rechtskommissionen sollten wenigstens zwei bis drei Konfliktkommissionsmitglieder gewonnen werden, die in der Lage sind, Beratungen zu leiten, damit Fristüberschreitungen wegen Ausfalls des Vorsitzenden vermieden werden. Die Vorsitzenden könnten, auch wenn sie anwesend sind, anderen Konfliktkommissionsmitgliedern hin und wieder die Leitung überlassen und dabei die notwendige Unterstützung geben. In der begonnenen neuen Wahlperiode sollten die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen und die Vertrauensleute entsprechend dem Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB zur Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen stärker darauf Einfluß nehmen, daß alle Beratungen fristgemäß durchgeführt werden. Auch die Rechtspflichten der Betriebsleiter und leitenden Mitarbeiter zur Unterstützung der Arbeit der Konfliktkommissionen schließen bestimmte Aufgaben auf diesem Gebiet ein Wird die Frist ausnahmsweise überschritten, sind die Gründe dafür schriftlich festzuhalten (§2 Abs. 3 KKO). Diese Begründung ist mit -dem Beschluß dem Staatsanwalt zu übermitteln. Empfehlungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit Empfehlungen der Konfliktkommissionen nach § 16 KKO einschließlich der organisierten Kontrolle über ihre Beantwortung und Verwirklichung bestimmen im hohen Maße die Wirksamkeit ihrer Arbeit. Mit Hilfe der Empfehlungen wird sozialistische Gesetzlichkeit durchgesetzt, werden erneute Rechtsverletzungen verhindert, wird Rechtssicherheit gewährleistet und die Leitungsarbeit mit dem sozialistischen Recht qualifiziert. , Über mehrere Jahre hinweg hat sich die Anzahl der Empfehlungen der Konfliktkommissionen nur unwesentlich Prof. em. Dr. h. c. Kurt Schumann 29. April 1908 - 14. Mai 1989 Mit Prof. em. Dr. h. c. Kurt Schumann verlieren wir einen verdienten Staatsfunktionär und Hochschullehrer. Sein Wirken ist eng mit der 40jährigen Geschichte unserer sozialistischen Justiz und Rechtswissenschaft verbunden. Kurt Schumann stand seit seiner Tätigkeit im Nationalkomitee „Freies Deutschland" in der vordersten Reihe derjenigen demokratischen Kräfte, die sich an der Seite der Arbeiterklasse aktiv für die antifaschistisch-demokratische Umgestaltung einsetzten. Kurt Schumann war nach 1948 in verschiedenen richterlichen Funktionen tätig. Als Landgerichtspräsident in Altenburg und als Landgerichtsdirektor in Erfurt erwarb er sich bedeutende Verdienste bei der Herausbildung und Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit. Im Dezember 1949 wählte die Volkskammer Kurt Schumann zum Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR. Die Entwicklung des Obersten Gerichts als höchstes Organ einer vom Volk getragenen und dem Volk dienenden Rechtsprechung wurde von der Arbeit Kurt Schumanns, die er über mehrere Wahlperioden leistete, mitgeprägt. Dem Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht und des sozialistischen Eigentums vor allen Angriffen des Klassengegners durch unsere Gerichte widmete er besondere Aufmerksamkeit. Im Jahre 1960 wurde Kurt Schumann zum Professor für Zivil-recht und Zivil Prozeßrecht an die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR berufen, und von 1963 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1973 hatte er den Lehrstuhl für Zivilrecht an der Humboldt-Universität Berlin inne. Mit seiner intensiven Forschungsarbeit hat er wesentlich zur Entwicklung der Zivilrechtswissenschaft beigetragen. Die wissenschaftlichen Arbeiten Kurt Schumanns zu grundsätzlichen Fragen des sozialistischen Zivilrechts sowie zum Eigentums- und Dienstleistungsrecht verbanden wissenschaftlichkonzeptionelles Denken und langjährige Erfahrungen aus der Rechtspraxis in produktiver Weise. Bei der Erarbeitung des Zivilgesetzbuchs und der Zivilprozeßordnung der DDR hat er in verschiedene Gesetzgebungsgremien seine politischen und fachlichen Erfahrungen eingebracht. Kurt Schumann wirkte als Hochschullehrer erfolgreich an der Ausbildung und Erziehung von Justizjuristen mit. Vielen heute namhaften Juristen unseres Landes war er ein inspirierender, fordernder und fördernder Betreuer ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung. Kurt Schumanns Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit als Jurist und seine persönliche Ausstrahlung nahmen sich seine Schüler und Kollegen zum Vorbild. Für Kurt Schumann war gesellschaftspolitische Aktivität unverzichtbarer Bestandteil beruflicher und persönlicher Entwicklung. Fast vier Jahrzehnte wirkte er im Hauptausschuß der NDPD, zu deren Mitbegründern er 1948 gehörte. Die großen Leistungen Kurt Schumanns wurden mit hohen staatlichen Auszeichnungen gewürdigt, so mit der Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold und dem Orden „Großer Stern der Völkerfreundschaft“ in Gold. Wir werden Prof. em. Dr. h. c. Kurt Schumann, der seine politischen und juristischen Erfahrungen auch als Mitglied des Redaktionskollegiums der „Neuen Justiz“ von 1949 bis 1960 in die Zeitschrift eingebracht hat, stets ein ehrendes Andenken bewahren. verändert. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts werden in 14 Prozent aller Beratungen Empfehlungen ausgesprochen. Dabei sind zwischen den einzelnen Bezirken erhebliche Unterschiede zu verzeichnen. Untersudiungen zur Arbeit mit Empfehlungen zeigen, daß die Leitungsarbeit mit dem Arbeitsrecht, aber auch die rasche Überwindung von Ursachen für Streitfälle durch konkrete und wirksame Empfehlungen spürbarer beeinflußt werden können. Gute Ergebnisse wurden hierbei vor allem auf folgenden Gebieten erreicht: konkretere Durchsetzung des Neuererrechts, Ausarbeitung und Anwendung erfüllbarer Kennziffern der Arbeitsleistung, 3 Ziff. 1.3. des Beschlusses des Präsidiums vom 26. März 1986.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 271 (NJ DDR 1989, S. 271) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 271 (NJ DDR 1989, S. 271)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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