Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 180

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 180 (NJ DDR 1986, S. 180); 180 Neue Justiz 5/86 Gespräch mit einem Kandidaten für die Richterwahl Der Staatsrat der DDR beschloß am 4. Dezember 1985, im Zusammenhang mit den Wahlen am 8. Juni 1986 zur Volkskammer, zu den Bezirkstagen und zur Stadtverordnetenversammlung von Berlin in den ersten Tagungen der neu gewählten Volksvertretungen die Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte durchzuführen. Der zentrale Wahlausschuß hat am 21. Februar 1986 den Beschluß über die Wahlordnung für (GBl. I Nr. 7 S. 61), auf dessen Grundlage die Bezirkswahlbüros ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Im Bezirk Leipzig kandidiert erneut für die Wahl zum Direktor des Bezirksgerichts und zugleich als Abgeordnete des Bezirkstages Annemarie Hexeischneider. In ihrer langjährigen verantwortungsvollen Tätigkeit als Bezirksgerichtsdirektor hat sie ihre Erfahrungen stets auch dazu genutzt, die Volksvertretungen im Bezirk Leipzig bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit wirkungsvoll zu unterstützen. Über einige ihrer Aufgaben informierte sie uns in dem nachfolgenden Gespräch. diese Wahlen erlassen Genossin Hexeischneider, Sie berichteten am 2. April 1986 vor dem Bezirkstag über die Tätigkeit des Bezirksgerichts. Was war der Gegenstand dieser Berichterstattung? Bei der Berichterstattung vor dem Bezirkstag, die ja gemäß § 17 Abs. 2 GVG und § 38 Abs. 2 GöV zu den Pflichten eines Bezirksgerichtsdirektors gehört, konnte ich davon ausgehen, daß die Gerichte unseres Bezirks mit ihren spezifischen Mitteln und Möglichkeiten zur erfolgreichen gesamtgesellschaftlichen Entwicklung unseres Bezirks beigetragen haben. Auf Grund der vom X. Parteitag der SED gestellten Aufgabe, Ordnung und Sicherheit noch wirksamer zu festigen, haben die Gerichte unseres Bezirks ihre Bemühungen darauf gerichtet, eine hohe Qualität der Rechtsprechung zu gewährleisten, die durchgeführten Verfahren gesellschaftlich wirksam zu gestalten und ihre gesamte Tätigkeit noch besser in die Belange des Territoriums einzuordnen. Dabei haben wir auch die Erfahrungen des Kreises Annaberg erfolgreich nutzen können. Im Mittelpunkt unserer Arbeit standen vor allem solche Aufgaben wie die Gewährleistung der Unantastbarkeit der Arbeiter-und-Bauern-Macht, die Verwirklichung der ökonomischen Strategie bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben, die stärkere Ausprägung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen und die Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur Politik der Partei der Arbeiterklasse und zu ihrem sozialistischen Staat. Um die gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Arbeit weiter zu erhöhen, haben die Gerichte verstärkt vor erweiterter Öffentlichkeit verhandelt, Verfahren ausgewertet und mit Gerichtskritiken und Hinweisschreiben auf die Überwindung von Gesetzesverletzungen sowie deren Ursachen und Bedingungen hingewirkt. Diese Aktivitäten der Gerichte ordneten sich ein in die verstärkten Bemühungen der Volksvertretungen unseres Bezirks, Ordnung und Sicherheit allseitig durchzusetzen und damit eine hohe Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Bezirkstag Leipzig hatte am 7. März 1985 Aufgaben zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in unserem Bezirk beraten. Auf dieser Tagung legte die Ständige Kommission Ordnung, Sicherheit und Gesetzlichkeit, deren Mitglied ich als Abgeordnete des Bezirkstages bin, Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Das ist ein glücklicher aber zugleich natürlich doppelt verpflichtender Umstand. Ich kann so Ergebnisse aus der Rechtsprechung wesentlich schneller mei- nen Abgeordnetenkollegen zugänglich machen, um für Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit einzutreten. Andererseits erwarten aber auch meine Wähler von mir als Direktor des Bezirksgerichts besonders überzeugende, beispielhafte Arbeit. Natürlich haben wir in der Ständigen Kommission deshalb auch die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Bereich der gerichtlichen Tätigkeit wiederholt ausgewertet. Die gesamtgesellschaftlichen Bemühungen, in die sich also die Tätigkeit der Gerichte einordnet, führten z. B. dazu, daß im Jahre 1985 die Kriminalität in unserem Bezirk um 7,3 Prozent zurückgedrängt werden konnte. Verstärkt wurden auch die Leiter volkseigener Betriebe und staatlicher Einrichtungen veranlaßt, ihre Verantwortung bei der Geltendmachung von Schadenersatz zugunsten des sozialistischen Eigentums wahrzunehmen. Vor dem Bezirkstag .am 2. April 1986 konnte eingeschätzt werden, daß die Leiter ihren Pflichten zur Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit jetzt besser nachkommen. Ich konnte jedoch auch berichten, daß es den Gerichten zunehmend besser gelungen ist, den Staatsorganen für ihre Tätigkeit wichtige Informationen in Berichten und Analysen zu übermitteln. Das geschah sowohl durch die gemäß § 17 Abs. 2 GVG und § 56 Abs. 3 GöV erstatteten Berichte der Kreisgerichtsdirektoren und Richter vor den Volksvertretungen über die Erfüllung ihrer Pflichten zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung als auch durch unmittelbare Informationen an die Räte und ihre Fachabteilungen. Besonders hervorzuheben ist jedoch auch, daß sich auf Bezirks- und Kreisebene enge Arbeitskontakte mit den Abteilungen Innere Angelegenheiten, den Ämtern für Arbeit und anderen Ratsbereichen entwickelt haben. In einigen Kreisen bestehen zwischen den Kreisgerichten und den Ratsbereichen schriftliche Arbeitsvereinbarungen, die eine langfristige, kontinuierliche, auf gemeinsame Schwerpunkte konzentrierte Zusammenarbeit sichern. Unsere Bemühungen gehen jetzt verstärkt dahin, daß auch die Staatlichen Notariate die Beziehungen zu den Volksvertretungen, den örtlichen Räten und ihren Fachabteilungen vertiefen. Wie werden die Kreisgerichte auf eine wirksame Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen orientiert? Entsprechend der in § 17 Abs. 1 GVG festgelegten Verpflichtung der Gerichte, in ihrer Tätigkeit zur Durchsetzung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe beizutragen, gibt es bei uns in der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Festigung von Gesetzlichkeit und der Förderung gesellschaftlicher Initiativen zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen bereits eine lange Tradition und gute Erfahrungen. Ein deutlicher Ausdruck dafür ist folgendes Beispiel: Nach der Berichterstattung des Obersten Gerichts vor dem Staatsrat am 6. Dezember 1984 fand im Januar 1985 gemeinsam mit dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirks für Inneres, dem Präsidium des Bezirksgerichts und den Kreisgerichtsdirektoren ein Erfahrungsaustausch zur Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen statt. Im Ergebnis dieses Erfahrungsaustausches wurde eine gemeinsame Empfehlung des Bezirksgerichts und des Rates des Bezirks erarbeitet, zu welchen inhaltlichen Schwerpunkten die Kreisgerichte unter Berücksichtigung der territorialen Aufgaben informieren sollen. Besonders orientiert haben wir z. B. auf den Schutz des sozialistischen Eigentums, die Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts sowie auf Probleme der Gestaltung der Mietrechtsverhältnisse (Fragen der Modernisierung und Instandhaltung von Wohnraum, Erhöhung der Zahlungsmoral säumiger Mieter). Auch Erkenntnisse und Erfahrungen beim Erlaß gerichtlicher Zahlungsaufforderungen und der Vollstrek-kung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen sollen zum Anlaß genommen werden, die Volksvertretungen über auftretende Probleme zu informieren.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 180 (NJ DDR 1986, S. 180) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 180 (NJ DDR 1986, S. 180)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Gerichten, der Staatsanwaltschaft sowie anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Eröffnung der Vernehmung als untauglich bezeichn net werden. Zum einen basiert sie nicht auf wahren Erkenntnissen, was dem Grundsatz der Objektivität und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und und die Gewinnung von. Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge.

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