Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 181

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 181 (NJ DDR 1986, S. 181); Neue Justiz 5/86 181 Diese Empfehlung hat das Bezirksgericht den Kreisgerichtsdirektoren und der Rat des Bezirks den Vorsitzenden der Räte der Kreise und Stadtbezirke erläutert, um ihre wirksame Anwendung in der Praxis zu gewährleisten. Die Kreisgerichtsdirektoren wurden weiter orientiert, die in der Empfehlung aufgezeigten Schwerpunkte auch bei ihrer Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Räte der Kreise und Stadtbezirke zu beachten. Wie ich jetzt dem Bezirkstag berichten konnte, wurde die Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen, den örtlichen Räten und ihren Fachabteilungen auf dieser Grundlage weiter qualifiziert. Wie unterstützen die Gerichte im Bezirk Leipzig die Vorstände des FDGB, und welche Schwerpunkte werden dabei in den jährlichen Berichterstattungen behandelt? Auch zwischen den Vorständen des FDGB und dem Bezirksgericht sowie den Kreisgerichten wurden die Arbeitskontakte in den letzten Jahren weiter vertieft. Die Kreisgerichte unterstützen u. a. die Vorstände der Gewerkschaften in Fragen der gewerkschaftlichen Mitwirkung in Arbeitsrechtsverfahren und bei der Durchsetzung des Arbeitsrechts. So ist z. B. gesichert, daß die Kreisgerichte Schulungen der Prozeßvertretergruppen durchführen und Rechtsauskünfte über die Anwendung des Arbeitsrechts erteilen. Besondere Aufmerksamkeit hat die Leitung des Bezirksgerichts den jährlichen Berichterstattungen der Kreisgerichte vor den Kreis- und Stadtbezirksvorständen des FDGB geschenkt. In der Vergangenheit enthielten die Berichte vielfach im wesentlichen nur statistische Übersichten über die Entwicklung der Arbeitsrechtsverfahren, ohne die gewerkschaftlichen Vorstände in ausreichendem Maße auf inhaltliche Probleme hinzuweisen, die für deren Leitungstätigkeit im Territorium von Bedeutung sind. In Auswertung besonders guter Erfahrungen in einigen Kreisen nahmen der Bezirksvorstand des FDGB und die Leitung des Bezirksgerichts die Berichterstattung im Jahre 1985 zum Anlaß, gemeinsam Empfehlungen über die inhaltlichen Schwerpunkte der Berichterstattungen der Kreisgerichte zu geben. Entsprechend dem Auftrag der Gerichte, einen wirksamen Beitrag zur Unterstützung der ökonomischen Politik von Partei und Regierung zu leisten, orientierte die Empfehlung vor allem auf differenzierte Aussagen zu Problemen der materiellen und disziplinarischen Verantwortlichkeit, zu arbeitsrechtlichen Problemen in den Betrieben im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen und Strukturveränderungen, zur Durchsetzung einer leistungsorientierten Lohnpolitik sowie zu Problemen des Neuererrechts. Die Kreisgerichte sollen dabei nicht nur Fragen aufgreifen, die auf Grund von Arbeitsrechtsverfahren aufgetreten sind, son- Unteilbarkeit der Menschenrechte NORBERT GRAF, Berlin Am 13. Dezember 1985 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen auf Initiative der DDR die Resolution 40/114 „Unteilbarkeit und wechselseitige Abhängigkeit von wirtschaftlichen, sozialen, 'kulturellen, politischen und Bürgerrechten“1 mit 134 Stimmen gegen eine Stimme (USA) bei 19 Enthaltungen angenommen. Die Resolution beruft sich auf den für die Menschenrechtskonzeption der Vereinten Nationen charakteristischen Grundsatz, daß die „volle Verwirklichung von Bürgerrechten und politischen Rechten untrennbar mit der Wahrnehmung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte verbunden ist“. Sie bestätigt die UN-Kommission für Menschenrechte ln ihrer Auffassung, „daß der Förderung und Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie den Hindernissen bei ihrer Verwirklichung von den Organen der Vereinten Nationen nicht die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet wurde“.1 2 Darauf gestützt, wurden mit der Resolution 40/114 u. a. zwei wichtige Entscheidungen getroffen: Die UN-Kommission für Menschenrechte wird auf gef or- dern auch Erfahrungen aus ihrer Rechtsauskunftstätigkeit vermitteln. Um diese Berichterstattungen weiter zu qualifizieren, werden die schriftlichen Berichte der Kreisgerichte, die im I. Quartal 1986 bei den Kreis- und Stadtbezirksvorständen zu erstatten waren, vom Bezirksgericht ausgewertet. Das Präsidium des Bezirksgerichts legt dann Maßnahmen zur Verallgemeinerung der besten Erfahrungen fest. Ein unverzichtbares Element sozialistischer Rechtsprechung ist die Beteiligung von Schöffen, denn sie verkörpern bekanntlich zugleich wesentliche Seiten der sozialistischen Demokratie. Wir bitten Sie, abschließend kurz zu erläutern, wie die Schöffen z. B. auch in die Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit einbezogen werden und wie sie sich an der Wahlvorbereitung beteiligen. Die Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen und die darin eingeordneten Wahlen der Direktoren, der Richter und der Schöffen der Bezirksgerichte werden selbstverständlich genutzt, um mit den Wählern Fragen der weiteren Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit in allen Bereichen unseres Lebens zu beraten. Eine wichtige gesellschaftliche Kraft stellen bei der Erfüllung dieser Aufgaben unsere Schöffen dar. Sie auf die Wahibewegung vorzubereiten und zu befähigen, einen wirksamen Beitrag zur Erläuterung und Durchsetzung des sozialistischen Rechts zu leisten, ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir nutzen dazu die Schulungen der am Bezirksgericht bereits tätigen Schöffen und führen mit den von den Parteien und Massenorganisationen gewonnenen Schöffenkandidaten eine gesonderte Beratung durch, um ihnen die zukünftigen Aufgaben zu erläutern und Hinweise für das öffentliche Auftreten vor den Bürgern zu geben. Am 20. März 1986 fand eine Beratung des Schöffenaktivs des Bezirksgerichts mit den Schöffenaktivvorsitzenden der Kreisgerichte und bewährten Schöffenkollektivvorsitzenden statt, die der Vorbereitung der Schöffen der Kreisgerichte auf die bevorstehende Wahlbewegung diente. Über die Schöffenaktivvorsitzenden der Kreise, die diese Veranstaltung in den Kreisen auswerten, wird es uns gelingen, den mehr als 4 000 Schöffen der Kreisgerichte des Bezirks Argumente und Hinweise zu geben, wie in allen Lebensbereichen noch wirkungsvoller Ordnung und Sicherheit durchgesetzt werden können. Die Schöffen des Bezirksgerichts, insbesondere die erstmals für das Schöffenamt kandidierenden, werden bei der Prüfung der Vorschläge in den Arbeitskollektiven und während der Vorstellung und Berichterstattung von den Richtern des Bezirksgerichts und der Kreisgerichte unterstützt. Das Gespräch führte Katharina Dukes ein neuer Anlauf in der UNO dert, der 42. Tagung der UN-Vollversammlung ihre Auffassungen und Empfehlungen zur Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte vorzulegen. Außerdem beschloß die UN-Vollversammlung, daß sie selbst bereits auf ihrer 41. Tagung die Frage „Unteilbarkeit und wechselseitige Abhängigkeit von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und Bürgerrechten“ diskutieren wird. Damit entschied die Vollversammlung noch bevor Empfehlungen der Menschenrechtskommission vorliegen , eines der wichtigsten Hindernisse für die Verwirklichung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, d. h. vor allem ihre nichtgleichberechtigte Behandlung in vielen Ländern, selbst aufzugreifen, zu einem selbständigen Gegenstand der 1 Text ln: Schriften und Informationen des DDR-Komltees für Menschenrechte 1986, Heft 1, S. 72 ff. 2 Vgl. dazu Resolution 1985/42 der TJN-Kommlsslon für Menschenrechte, ln: Schriften und Informationen des DDR-Komltees für Menschenrechte 1985, Heft 3, S. 222.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 181 (NJ DDR 1986, S. 181) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 181 (NJ DDR 1986, S. 181)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage des Gesetzes. Diese Forderung verbietet es den Diensteirheiten der Linie grundsätzlich nicht, sich bei den zu lösenden Aufgaben, insbesondere zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist Satz Gesetz. Ziel und Zweck einer Zuführung nach dieser Rechtsnorm ist es, einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigenden Art und Weise wirksam werden Handlungen begehen, die nach dem Strafgesetzbuch dem strafrechtliche ordnungsrechtliche Verantwortlichkeiten begründen. Diese Besonderheit ergibt sich aus dem individuellen Charakter der Aussagetätigkeit Beschuldigter. Kopf Seifert haben die bei der Bearbeitung von Spionen wirksamen äußeren Bedingungen untersucht und festgestellt. Die Bedeutung ihrer Beachtung hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei ist das Zusammenwirken kontinuierlich auszubauen. cco ttß. In Abstimmung mit der WeeptÄbteiiunglsn undBüro der Leitung sind zwischen der Abteilung und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zielgerichtet zu nutzen. Die Nutzung ihrer vielfältigen Möglichkeiten, insbesondere zur Vorbeugung von feindlich-negativen Aktivitäten im territorialen Vorfeld der Untersuchungshaftanstalt, zur Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umstände und der Verhinderung bzw, Einschränkung negativer Auswirkungen der Straftat ist es notwendig, eine zügige Klärung des Sachverhaltes zu gewährleisten.

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