Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 183

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 183 (NJ DDR 1983, S. 183); Neue Justiz 5/83 183 der gefordert werden muß. Auch die auf diesem Gebiet bereits vorhandenen Erkenntnisse müssen weiter vertieft werden. Uns geht es hier jedoch um die Entwicklung solcher Wirk-samkeits k r i t e r i e n, die Maßstab für die Einschätzung der Wirksamkeit der im Rahmen einer konkreten Analyseaufgabe zu untersuchenden Rechtsvorschriften sein können. Diese Kriterien müssen jeweils von der gesellschaftlichen Zielstellung der zu untersuchenden Rechtsvorschriften ausgehen. Deshalb können sie nicht allgemeiner Natur sein; sie sind vielmehr für die zu untersuchende Rechtsvorschrift und deren Zielstellung spezifisch. Daraus folgt, daß eine weitere Vervollkommnung der Arbeit in diesem Bereich hauptsächlich über die Erarbeitung und Auswertung praktischer Beispiele erreicht werden kann. Das ist eine Aufgabe der Praxis, deren Lösung die Rechtswissenschaft wesentlich unterstützen kann. Die bereits vorliegenden guten Ergebnisses sollten weiter vervollkommnet und ihre Nutzbarkeit für die praktische Arbeit erhöht werden. Dabei Ist zu berücksichtigen, daß die Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften alle Bereiche des sozialistischen Rechts erfassen muß. Gestaltung von Rechtsvorschriften Aus dem bisher Gesagten ergibt sich, daß die planmäßige Vorbereitung von Rechtsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage von Analysen der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften eine wesentliche Voraussetzung für die Vervollkommnung der Rechtsetzung entsprechend den Erfordernissen der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft ist. Ebenso bedeutsam ist aber auch die Einflußnahme auf die Gestaltung von Rechtsvorschriften. In der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Rechtsvorschriften zeigt sich, wie es gelingt, durch das gesetzte Recht wirksam auf die Umsetzung der gesellschaftlichen Zielstellungen Einfluß zu nehmen und die bestehende Rechtsordnung planmäßig weiterzuentwickeln. Der Bedeutung dieser Frage entsprechend hat der Mini-sterrat in der Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften dazu die notwendigen Regelungen getroffen. Diese beruhen auf den in der Rechtsetzungstätigkeit bereits gewonnenen Erkenntnissen sowie auf entsprechenden Erfahrungen sozialistischer Bruderländer. Insbesondere die bereits 1975 verabschiedeten Empfehlungen zur Vorbereitung der Normativakte der Ministerien und Ämter der UdSSR haben wichtige Impulse vermittelt. Nach den bisherigen Erfahrungen gibt es einige Erkenntnisse, die in der weiteren Arbeit auf diesem Gebiet berücksichtigt werden sollten: Ist der Erlaß von Rechtsvorschriften erforderlich, muß deren Gestaltung von der Grundforderung ausgehen, daß sie mit den Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung übereinstimmen müssen. Sie müssen den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus entsprechen, diese wirksam nutzen und zu ihrer Durchsetzung beitragen. Rechtsvorschriften sind so zu gestalten, daß sie mit größter Wirksamkeit die Durchsetzung der ökonomischen Strategie der Partei der Arbeiterklasse fördern. Auch im Ergebnis der Rechtsetzungstätigkeit zeigt sich, daß die gesellschaftliche Wirksamkeit von Rechtsvorschriften in hohem Maße davon bestimmt wird, wie exakt die Zielstellung dieser Rechtsvorschriften den Hauptrichtungen der Wirtschaftspolitik entspricht, ob die den Regelungsgegenstand berührenden ökonomischen Probleme rechtlich richtig erkannt und ob die dazu notwendigen juristischen Lösungswege praktisch und erkenntnistheoretisch vorbereitet sind. Im jeweiligen Verantwortungsbereich muß Klarheit darüber bestehen, welche Verhaltensweisen von den Werktätigen und ihren Kollektiven gefordert werden. Diese Klarheit ist auch, hinsichtlich der zu lösenden Probleme und der dafür entscheidenden Wege notwendig. Erst dann können diese Verhaltensweisen durch Rechtsvorschriften gesichert werden. Es müssen aber auch die Anforderungen erfüllt sein, die die §§ 13 ff. der Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften an die Gestaltung von Rechtsvor- schriften stellen. Das betrifft z. B. die Anforderungen an die Gestaltung der Bestimmungen über den Geltungsbereich von Rechtsvorschriften. Das hat für die weitere Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts in mehrfacher Hinsicht Bedeutung, wobei im Vordergrund die Rechtssicherheit steht. Diese erfordert, daß eindeutig bestimmt ist, welche Adressaten unter welchen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Bedingungen durch die in der Rechtsvorschrift enthaltenen Festlegungen verpflichtet oder berechtigt werden. Ein weiterer Gesichtspunkt für die präzise Ausgestaltung des Geltungsbereichs ergibt sich daraus, daß jede einzelne Rechtsvorschrift Bestandteil der insgesamt bestehenden Rechtsordnung ist und in einer bestimmten Beziehung zu ihr und zur Rechtsordnung im Zweig steht. Der Geltungsbereich bestimmt diejenigen gesellschaftlichen Beziehungen, für die in der Rechtsvorschrift Festlegungen getroffen sind, und grenzt damit von solchen gesellschaftlichen Beziehungen ab, die nicht Gegenstand der Rechtsvorschrift sind. Er bestimmt das Teilstück der Rechtsordnung, das durch die in der Rechtsvorschrift enthaltenen Festlegungen repräsentiert wird und sichert dessen Paßfähigkeit in bezug auf andere bestehende oder noch zu schaffende Rechtsvorschriften sowie in bezug auf die bestehende und zu vervollkommnende Rechtsordnung überhaupt Die Bestimmungen über den Geltungsbereich zu präzisieren ist also eine Forderung, die sich unmittelbar aus der Existenz der sozialistischen Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer weiteren Entwicklung ergibt Besonders deutlich wird das bei der Ablösung bestehender Rechtsvorschriften durch neue, wirksamere zum gleichen oder im wesentlichen gleichen Gegenstand. Der Bestimmung über den Geltungsbereich kommt aber auch noch eine andere Bedeutung zu. Sie informiert darüber, für welche Adressaten und für welche Beziehungen der Adressaten verbindliche Festlegungen getroffen sind und ist so auch eine Voraussetzung dafür, daß der Prozeß der Rechtsverwirklichung unverzüglich begonnen und der erforderliehen Kontrolle unterzogen werden kann. Der konsequenten Durchsetzung bedarf auch die Forderung nach übersichtlicher Gestaltung der Rechtsvorschriften. Sie schließt Anforderungen an die folgerichtige Ordnung der einzelnen Festlegungen, den Aufbau und die Gliederung von Rechtevorschriften ein (vgl. §§ 14 ff. der Ordnung). Die Übersichtlichkeit von Rechtsvorschriften trägt wesentlich dazu bei, daß das der Rechtsvorschrift zugrunde liegende Regelungsanliegen von den Normadressaten verstanden und in bewußtes Handeln umgesetzt wird. Sie bestimmt daher die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften wesentlich mit. Außerdem gilt auch für die Verwirklichung des Rechts das Gesetz der Ökonomie der Zeit. Das bedeutet, daß die in Rechtsvorschriften enthaltenen Festlegungen möglichst schnell in praktisches Handeln umgesetzt werden müssen. Deshalb dürfen die betreffenden Staatsorgane sich nicht darauf verlassen, daß Ziel und Inhalt der Rechtsvorschriften und ihrer einzelnen Festlegungen irgendwann einmal erkannt und durch bewußtes Handeln realisiert werden; Rechtsvorschriften sind vielmehr so zu gestalten, daß sie unverzüglich, d. h. mit möglichst geringem Zeitaufwand, erfaßt und durchgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere, daß sie aus sich heraus verständlich sind. Rechtsvorschriften können nur dann voll wirksam sein, wenn sie widerspruchsfrei orientieren. Das gilt sowohl für die einzelnen Festlegungen in einer Rechtsvorschrift selbst als auch für die Beziehungen zu Festlegungen in anderen Rechtsvorschriften. Insbesondere müssen divergierende Orientierungen ausgeschlossen werden, weil sie die Wirksamkeit von Rechtsvorschriften einschränken. Von wesentlichem Einfluß auf die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften ist auch die exakte Herausarbeitung der Rechte-und Pflichtenstruktur. Durch sie werden für die Normadressaten die Verhaltensweisen bestimmt, deren Verwirklichung dem Ziel der Rechtsvorschriften dient Von Bedeutung sind auch ordnungsgemäße Festlegungen über das Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften. Sie dienen der zu gewährleistenden Rechtssicherheit und der Einpassung der Rechtsvorschrift in die bestehende Rechtsordnung.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 183 (NJ DDR 1983, S. 183) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 183 (NJ DDR 1983, S. 183)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der politisch-operativen, einschließlich Untersuchungsarbeit schaffen wesentliche Voraussetzungen für noch effektivere und differenziertere Reaktionen auf feindlichnegative Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der dadurch bedingten Massenarbeitslosigkeit vermochte der Gegner den Eindruck zu erwecken, in vergleichbaren Berufsgruppen in der zu größerem Verdienst zu kommen.

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