Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 179

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 179 (NJ DDR 1983, S. 179); Neue Justiz 5/83 179 Streit beteiligten Staaten „ein flexibles und wirkungsvolles Mittel der friedlichen Beilegung von Streitfällen“ sind. Zugleich wird die Hauptverantwortung des UN-Sicherheitsrates bei der friedlichen Streitbeilegung hervorgehoben, und alle Staaten werden aufgefordert, dem Sicherheitsrat die Erfüllung seiner Aufgaben zu erleichtern. In der von der DDR gemeinsam mit 39 anderen Koautoren eingebrachten Resolution 37/10 der UN-Vollversammlung, der der Wortlaut der Manila-Deklaration beigefügt ist, wird die Überzeugung zum Ausdruck gebracht, daß die Annahme dieser Deklaration die „Einhaltung des Prinzips der friedlichen Streitbeilegung fördern und zur Beseitigung der Gefahr der Androhung oder Anwendung von Gewalt, zur internationalen Entspannung, zur Förderung einer Politik der Zusammenarbeit, des Friedens und der Achtung der Unabhängigkeit und Souveränität aller Staaten, zur Erhöhung der Rolle der Vereinten Nationen bei der Verhinderung von Konflikten und ihrer friedlichen Lösung und damit zur Stärkung des Weltfriedens und der Sicherheit beitragen wird“. Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen durch effektivere Nutzung der UN-Charta Der Rechtsausschuß befaßte sich auch intensiv mit der weiteren Arbeit des „Sonderausschusses für die Charta der Vereinten Nationen und die Stärkung der Rolle der Organisation“. Nach wie vor bestehen dort zwischen den Vertretern der Staatengruppen gravierende Meinungsverschiedenheiten, so z. B. über die Notwendigkeit einer Revision von Grundsatzbestimmungen der UN-Charta, darunter des Prinzips der Einstimmigkeit der 5 ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates (Art. 27 Ziff. 3 der UN-Charta). Der DDR-Vertreter unterstrich in diesem Zusammenhang, daß „die DDR die Charta der Vereinten Nationen, die ein wichtiges Ergebnis des Kampfes der Völker der Anti-Hitler-Koalition ist, als das grundlegende völkerrechtliche Dokument für die Gestaltung der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher sozialökonomischer Systeme betrachtet“. Er wandte sich „zugleich entschieden gegen Ver-' suche, getarnt mit dem angeblichen Bestreben, zur Erhöhung der Effektivität der Vereinten Nationen beitragen zu wollen, die Eckpfeiler der Weltorganisation, darunter das Prinzip der Einstimmigkeit der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, anzutasten. Unter den Bedingungen der Existenz unterschiedlicher sozialökonomischer Systeme in der Welt stellt das Einstimmigkeitsprinzip der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates die Garantie dafür dar, daß Beschlüsse dieses wichtigsten Organs der Vereinten Nationen nur unter Berücksichtigung der legitimen Interessen aller Staatengruppen gefaßt werden können. Eine Beseitigung dieser Kernbestimmung der UN-Charta würde zugleich das Ende der Vereinten Nationen bedeuten. Deshalb ist ein Auftrag an den Sonderausschuß, das Einstimmigkeitsprinzip der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates zu überprüfen, für die DDR unannehmbar “,11 Der DDR-Vertreter verwies darauf, daß Fortschritte in der Arbeit nur dann möglich sind, wenn alle Mitglieder des Sonderausschusses nach Wegen und Methoden suchen, die eine bessere und effektivere Nutzung der in der UN-Charta vorgesehenen Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen unter strikter Achtung der Bestimmungen der Charta gestatten. So könnte z. B. die Effektivität der Arbeit des UN-Sicherheitsrates erhöht werden, wenn der bereits auf dem XXVI. Parteitag der KPdSU unterbreitete Vorschlag der UdSSR, eine Sondertagung des UN-Sicherheitsrates auf höchster Ebene durchzuführen12, von den anderen Staaten akzeptiert würde. Im Ergebnis prinzipieller Diskussionen wurde ein Antrag von fünf Entwicklungsländern, die Arbeit des Sonderausschusses auf die Untersuchung des Einstimmigkeitsprinzips der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates zu konzentrieren, nicht zur Abstimmung gestellt. Ein Resolutionsentwurf, der u. a. von der BRD, Chile, El Salvador, Paraguay und Uruguay unterbreitet wurde, sah vor, daß der Sonderausschuß den Vorschlägen zum Funktionieren des Sicherheitsrates Priorität einräumen soll. Da damit auf die vorrangige Behandlung von Fragen orientiert wird, über die keine Einigung möglich sein wird, und dadurch den Befürwortern einer Revision der UN-Charta Möglichkeiten für eine Behinderung der Tätigkeit des Sonderausschusses gegeben werden, übten die DDR, die UdSSR und 15 andere Staaten Stimmenthaltung bei der Abstimmung über diese Resolution 37/114, die am 16. Dezember 1982 mit 125 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen wurde. Debatte über den Inhalt einer Konvention gegen Söldner In der Debatte des Rechtsausschusses zum Bericht über die 2. Tagung des ad-hoc-Ausschusses zur Ausarbeitung einer Internationalen Konvention gegen die Rekrutierung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern13, an der sich die Vertreter von 72 Staaten beteiligten, wurde erneut die Übereinstimmung der sozialistischen Staaten und der großen Mehrheit der nichtpaktgebundenen Länder hinsichtlich der Notwendigkeit, der Dringlichkeit und des Hauptinhalts einer solchen Konvention demonstriert. Zahlreiche Delegierte dieser Staatengruppen charakterisierten in der Debatte das Söldnertum als imperialistisches Instrument gegen nationale Befreiung und sozialen Fortschritt, insbesondere in Asien, Afrika und Lateinamerika. Die Vertreter der sozialistischen Staaten begründeten ihren Standpunkt, daß die Konvention folgende hauptsächliche Regelungen enthalten muß: Bekämpfung und Bestrafung aller Söldneraktivitäten, die sowohl in bewaffneten internationalen Konflikten als auch in Zeiten des Friedens begangen werden; tatbestandsmäßige Bestimmung des Söldnertums dahingehend, daß nicht nur Handlungen von Söldnern, sondern auch von deren Hintermännern erfaßt werden, die u. a. auf die Organisierung, Anwerbung, Finanzierung und den Einsatz von Söldnern gerichtet sind; Qualifizierung des Söldnertums als internationales Verbrechen; Festlegung konkreter völkerrechtlicher Verpflichtungen der Staaten zur Bekämpfung und Bestrafung der Söldner und des Söldnertums in all seinen Erscheinungsformen; Festlegung der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit der Staaten, die den o. g. Verpflichtungen nicht nachkommen. Der DDR-Vertreter im Rechtsausschuß erklärte dazu u. a., daß den Staaten konkrete Pflichten zur internationalen Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung des Söldnertums in all seinen Erscheinungsformen auferlegt werden sollten Pflichten, die über die Verpflichtung der Staaten zur strafrechtlichen Verfolgung von Söldnern hinausgehen und zur Unterbindung aller Aktivitäten führen, die den Einsatz von Söldnern zum Ziel haben. Bei den Regelungen über die völkerrechtliche Verantwortlichkeit sollte davon ausgegangen werden, „daß eine Verantwortlichkeit des Staates nicht nur dann gegeben ist, wenn er selbst Söldnerbanden organisiert und ausnutzt, sondern auch dann, wenn durch Tun oder Unterlassen der Organe eines Staates Verbrechen des Söldnertums ermöglicht oder erleichtert werden“.14 Auch die große Mehrheit der Vertreter nichtpaktgebundener Staaten forderte, daß die Konvention Söldneraktivitäten sowohl in bewaffneten internationalen Konflikten als auch in Friedenszeiten erfassen müßte. Stärker als in der 36. Tagung der UN-Vollversammlung wurde die Notwendigkeit einer Definition des Verbrechens des Söldnertums hervorgehoben. Zahlreiche Vertreter, darunter von .Madagaskar, Libyen, Sambia, Irak, Uruguay, Jamaika, Zaire, Syrien, Tunesien und Indien, sprachen sich auch dafür aus, in der Konvention die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten für Verletzungen ihrer Völkerrechtspflicht zur Verhütung und Bestrafung von Söldneraktivitäten und des Söldnertums festzulegen. Selbst Vertreter imperialistischer Staaten konnten nicht . umhin, die während der 2. Tagung des ad-hoc-Ausschusses erreichten Fortschritte anzuerkennen; jedoch sprachen sie sich wiederum für eine Beschränkung der Konvention auf die strafrechtliche Verfolgung von Söldneraktivitäten aus. So wandten sich die Delegierten der USA, Kanadas, Australiens und Japans u. a. gegen die Festlegung einer völkerrechtli-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit - den Umfang und die Bedeutsamkeit der poitisch-operativen Kenntnisse des - vorhandene beachtende kader- und sicherheitspolitisch besonders zu Faktoren - die Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung der Ziele, Absichten und Maßnahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit kontinuierlich weitergeführt und qualifiziert werden kann, bestand darin, aus dem Bestand der drei qualifizierte mittlere leitende Kader als Leiter der Groß-Berlin, Dresden und Suhl zur Verfügung zu stellen. Bei erneuter Erfassung der kontrollierten Personen auf der Grundlage eines Operativen Vorganges, eines Vorlaufes oder einer oder einer kann die archivierte in die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die strafrechtliche Einschätzung von komplizierten Sachverhalten, die Realisierung operativer Überprüfungen und Beweisführungsmaßnahmen sowie durch die Sicherung und Würdigung von Beweismitteln unter-stützt.

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