Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 183

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 183 (NJ DDR 1983, S. 183); Neue Justiz 5/83 183 der gefordert werden muß. Auch die auf diesem Gebiet bereits vorhandenen Erkenntnisse müssen weiter vertieft werden. Uns geht es hier jedoch um die Entwicklung solcher Wirk-samkeits k r i t e r i e n, die Maßstab für die Einschätzung der Wirksamkeit der im Rahmen einer konkreten Analyseaufgabe zu untersuchenden Rechtsvorschriften sein können. Diese Kriterien müssen jeweils von der gesellschaftlichen Zielstellung der zu untersuchenden Rechtsvorschriften ausgehen. Deshalb können sie nicht allgemeiner Natur sein; sie sind vielmehr für die zu untersuchende Rechtsvorschrift und deren Zielstellung spezifisch. Daraus folgt, daß eine weitere Vervollkommnung der Arbeit in diesem Bereich hauptsächlich über die Erarbeitung und Auswertung praktischer Beispiele erreicht werden kann. Das ist eine Aufgabe der Praxis, deren Lösung die Rechtswissenschaft wesentlich unterstützen kann. Die bereits vorliegenden guten Ergebnisses sollten weiter vervollkommnet und ihre Nutzbarkeit für die praktische Arbeit erhöht werden. Dabei Ist zu berücksichtigen, daß die Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften alle Bereiche des sozialistischen Rechts erfassen muß. Gestaltung von Rechtsvorschriften Aus dem bisher Gesagten ergibt sich, daß die planmäßige Vorbereitung von Rechtsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage von Analysen der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften eine wesentliche Voraussetzung für die Vervollkommnung der Rechtsetzung entsprechend den Erfordernissen der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft ist. Ebenso bedeutsam ist aber auch die Einflußnahme auf die Gestaltung von Rechtsvorschriften. In der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Rechtsvorschriften zeigt sich, wie es gelingt, durch das gesetzte Recht wirksam auf die Umsetzung der gesellschaftlichen Zielstellungen Einfluß zu nehmen und die bestehende Rechtsordnung planmäßig weiterzuentwickeln. Der Bedeutung dieser Frage entsprechend hat der Mini-sterrat in der Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften dazu die notwendigen Regelungen getroffen. Diese beruhen auf den in der Rechtsetzungstätigkeit bereits gewonnenen Erkenntnissen sowie auf entsprechenden Erfahrungen sozialistischer Bruderländer. Insbesondere die bereits 1975 verabschiedeten Empfehlungen zur Vorbereitung der Normativakte der Ministerien und Ämter der UdSSR haben wichtige Impulse vermittelt. Nach den bisherigen Erfahrungen gibt es einige Erkenntnisse, die in der weiteren Arbeit auf diesem Gebiet berücksichtigt werden sollten: Ist der Erlaß von Rechtsvorschriften erforderlich, muß deren Gestaltung von der Grundforderung ausgehen, daß sie mit den Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung übereinstimmen müssen. Sie müssen den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus entsprechen, diese wirksam nutzen und zu ihrer Durchsetzung beitragen. Rechtsvorschriften sind so zu gestalten, daß sie mit größter Wirksamkeit die Durchsetzung der ökonomischen Strategie der Partei der Arbeiterklasse fördern. Auch im Ergebnis der Rechtsetzungstätigkeit zeigt sich, daß die gesellschaftliche Wirksamkeit von Rechtsvorschriften in hohem Maße davon bestimmt wird, wie exakt die Zielstellung dieser Rechtsvorschriften den Hauptrichtungen der Wirtschaftspolitik entspricht, ob die den Regelungsgegenstand berührenden ökonomischen Probleme rechtlich richtig erkannt und ob die dazu notwendigen juristischen Lösungswege praktisch und erkenntnistheoretisch vorbereitet sind. Im jeweiligen Verantwortungsbereich muß Klarheit darüber bestehen, welche Verhaltensweisen von den Werktätigen und ihren Kollektiven gefordert werden. Diese Klarheit ist auch, hinsichtlich der zu lösenden Probleme und der dafür entscheidenden Wege notwendig. Erst dann können diese Verhaltensweisen durch Rechtsvorschriften gesichert werden. Es müssen aber auch die Anforderungen erfüllt sein, die die §§ 13 ff. der Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften an die Gestaltung von Rechtsvor- schriften stellen. Das betrifft z. B. die Anforderungen an die Gestaltung der Bestimmungen über den Geltungsbereich von Rechtsvorschriften. Das hat für die weitere Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts in mehrfacher Hinsicht Bedeutung, wobei im Vordergrund die Rechtssicherheit steht. Diese erfordert, daß eindeutig bestimmt ist, welche Adressaten unter welchen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Bedingungen durch die in der Rechtsvorschrift enthaltenen Festlegungen verpflichtet oder berechtigt werden. Ein weiterer Gesichtspunkt für die präzise Ausgestaltung des Geltungsbereichs ergibt sich daraus, daß jede einzelne Rechtsvorschrift Bestandteil der insgesamt bestehenden Rechtsordnung ist und in einer bestimmten Beziehung zu ihr und zur Rechtsordnung im Zweig steht. Der Geltungsbereich bestimmt diejenigen gesellschaftlichen Beziehungen, für die in der Rechtsvorschrift Festlegungen getroffen sind, und grenzt damit von solchen gesellschaftlichen Beziehungen ab, die nicht Gegenstand der Rechtsvorschrift sind. Er bestimmt das Teilstück der Rechtsordnung, das durch die in der Rechtsvorschrift enthaltenen Festlegungen repräsentiert wird und sichert dessen Paßfähigkeit in bezug auf andere bestehende oder noch zu schaffende Rechtsvorschriften sowie in bezug auf die bestehende und zu vervollkommnende Rechtsordnung überhaupt Die Bestimmungen über den Geltungsbereich zu präzisieren ist also eine Forderung, die sich unmittelbar aus der Existenz der sozialistischen Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer weiteren Entwicklung ergibt Besonders deutlich wird das bei der Ablösung bestehender Rechtsvorschriften durch neue, wirksamere zum gleichen oder im wesentlichen gleichen Gegenstand. Der Bestimmung über den Geltungsbereich kommt aber auch noch eine andere Bedeutung zu. Sie informiert darüber, für welche Adressaten und für welche Beziehungen der Adressaten verbindliche Festlegungen getroffen sind und ist so auch eine Voraussetzung dafür, daß der Prozeß der Rechtsverwirklichung unverzüglich begonnen und der erforderliehen Kontrolle unterzogen werden kann. Der konsequenten Durchsetzung bedarf auch die Forderung nach übersichtlicher Gestaltung der Rechtsvorschriften. Sie schließt Anforderungen an die folgerichtige Ordnung der einzelnen Festlegungen, den Aufbau und die Gliederung von Rechtevorschriften ein (vgl. §§ 14 ff. der Ordnung). Die Übersichtlichkeit von Rechtsvorschriften trägt wesentlich dazu bei, daß das der Rechtsvorschrift zugrunde liegende Regelungsanliegen von den Normadressaten verstanden und in bewußtes Handeln umgesetzt wird. Sie bestimmt daher die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften wesentlich mit. Außerdem gilt auch für die Verwirklichung des Rechts das Gesetz der Ökonomie der Zeit. Das bedeutet, daß die in Rechtsvorschriften enthaltenen Festlegungen möglichst schnell in praktisches Handeln umgesetzt werden müssen. Deshalb dürfen die betreffenden Staatsorgane sich nicht darauf verlassen, daß Ziel und Inhalt der Rechtsvorschriften und ihrer einzelnen Festlegungen irgendwann einmal erkannt und durch bewußtes Handeln realisiert werden; Rechtsvorschriften sind vielmehr so zu gestalten, daß sie unverzüglich, d. h. mit möglichst geringem Zeitaufwand, erfaßt und durchgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere, daß sie aus sich heraus verständlich sind. Rechtsvorschriften können nur dann voll wirksam sein, wenn sie widerspruchsfrei orientieren. Das gilt sowohl für die einzelnen Festlegungen in einer Rechtsvorschrift selbst als auch für die Beziehungen zu Festlegungen in anderen Rechtsvorschriften. Insbesondere müssen divergierende Orientierungen ausgeschlossen werden, weil sie die Wirksamkeit von Rechtsvorschriften einschränken. Von wesentlichem Einfluß auf die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften ist auch die exakte Herausarbeitung der Rechte-und Pflichtenstruktur. Durch sie werden für die Normadressaten die Verhaltensweisen bestimmt, deren Verwirklichung dem Ziel der Rechtsvorschriften dient Von Bedeutung sind auch ordnungsgemäße Festlegungen über das Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften. Sie dienen der zu gewährleistenden Rechtssicherheit und der Einpassung der Rechtsvorschrift in die bestehende Rechtsordnung.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 183 (NJ DDR 1983, S. 183) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 183 (NJ DDR 1983, S. 183)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, aber auch aus dem Vorgehen kapitalistischer Wirtschaftsunternehmen und der Tätigkeit organisierter Schmugglerbanden gegen mehrere sozialistische Staaten ergeben, hat die Linie insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der vom Minister bestätigten Konzeption des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung. Die zuständigen Kaderorgane leiten aus den Berichten und ihren eigenen Feststellungen Schlußf olgerungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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