Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 115

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 115 (NJ DDR 1978, S. 115); Neue Justiz 3/78 115 Beschlußbefugnds erhalten haben. Me guten .Erfahrungen werden allen Vorsitzenden und Mitgliedern der Jugend-hilfekammissdonen des Gemedndeverbandes weitervermittelt, um damit die Qualität dieser Arbeit im Gemeinde-verbandsberedch zu verbessern. Auch die Schiedskommission ist in die Aufgaben zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit einbezogen. Sie bereitet ihre Beratungen gründlich vor und wertet die Ursachen der Konflikte und Rechtsverletzungen in den betreffenden Bereichen aus. Die Mitglieder der Schiedskommission leisten ferner eine wertvolle Arbeit bei der Rechtserläuterung. Sie übernehmen immer mehr beratende und helfende Funktionen. So hat die Schiedskommission in einigen Fällen zur Klärung von zivilrechtlichen Streitigkeiten oder Erbauseinandersetzungen beigetragen, indem der Vorsitzende mit den Bürgern die zuständigen Stellen in der Kreisstadt aufsuchte und die Probleme an Ort und Stelle lösen half. Von der ersten Wahl im Jahre 1965 bis heute hat sich die Schiedskommission zu einer gesellschaftlichen Institution entwickelt, die von allen Bürgern geachtet wird und die eine wirksame Arbeit zur Durchsetzung der sozialistischem Gesetzlichkeit leistet. Die angeführten Beispiele zseägen, daß es vielfältige Aufgaben bei der Festigung von Ordnung und Sicherheit gibt. Für den Zeitraum bis 1980 haben sich die gesellschaftlichen Kräfte in Polleben noch höhere Ziele gestellt. Das betrifft vor allem so wichtige Aufgaben wie die Erneuerung der Straßen- und Verkehrsschilder, die Beseitigung von Unfallschwerpunkten, die Verbesserung der Dorfbeleuchtung, die Gestaltung der Anlagen vor und hinter den Wohn-grundstücken und Gehöften, das Eimrichten eines Konsultationsstützpunkts für den Kreis Bisleben über die Arbeitsweise in der Gemeinde Polleben und den regen Erfahrungsaustausch zu Fragen der Ordnung und Sicherheit 1m Gemeindeverband. Aus anderen sozialistischen Ländern Einige Fragen der Rechtserziehung in der Sowjetunion Dr. habil. WLADLEN WASSILJEWITSCH TISCHENKO, Leiter des Sektors Theorie und Methodik der Rechtserziehung am Unionsforschungsinstitut für Sowjetgesetzgebung Die Rechtserziehung in der UdSSR ist Bestandteil der ideologischen Tätigkeit der KPdSU bei der Herausbildung eines hohen kommunistischen Bewußtseins der Werktätigen. Sie ist darauf gerichtet, das Niveau des sozialistischen Rechtsbewußtsedns und des rechtlichen Verhaltens der Bürger zu erhöhen, ihre Aktivität im Arbeitsprozeß und im gesellschaftlichen Leben zu fördern sowie Rechtsverletzungen zurückzudrängen. Dazu werden die Möglichkeiten der Rechtspropaganda durch Schulung, durch die Massenmedien und durch künstlerische Formen umfassend genutzt. Rechtserziehung der Jugend Wesentlich für die Herausbildung und Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins ist die Organisation einer systematischen Rechtserziehung der Jugend. Eine wichtige Etappe dabei war die Einführung des Rechtsunterrichts an den allgemeinbildenden Schulen und den Berufeschulen. Gegenwärtig werden die Sdiüler der Berufsschulen im Kurs „Rechtswissenschaft“, die Schüler der 8. Klassen in „Grundlagen des sowjetischen Staates und Rechte“ sowie die der 9. und 10. Klassen fakultativ in „Grundlagen der sowjetischen Gesetzgebung“ unterrichtet. Das Studium der Grundlagen des sowjetischen Rechts wurde ferner Bestandteil der Ausbildung aller Studenten an den Fach- und Hochschulen. Allein für den Rechtsunterricht in den 8. Klassen der allgemeinbildenden Schulen wurden ungefähr 60 000 Lehrer benötigt. Es gab zwei mögliche Wege zur Lösung dieses Problems: die Mitwirkung einer großen Anzahl von Juristen am Rechtsunterricht und die Organisierung einer kurzfristigen Ausbildung der Lehrer für Geschichte und Staatsbürgerkunde auf dem Gebiet des Rechts. Wir entschieden uns dafür, daß die Juristen ihre Anstrengungen auf die Rechtsausbildung der Pädagogen konzentrieren sollten. In den Zentren der Republiken und Gebiete wurden an den Institut&n für Weiterbildung der Lehrer monatliche Kurse für die Lehrer organisiert. Außerdem wurden während des Schuljahrs in fast allen Städten und Rayons ständige Seminare veranstaltet, in denen erfahrene Juristen den Pädagogen zu jedem Thema des Rechtsunterrichts Anleitung gaben. Der Erfolg der Rechtserziehung der Jugend hängt auch vom Niveau der methodischen Gestaltung des Lehrprozesses ab. Die größte Schwierigkeit liegt darin, aus den Rechtszweigen, den Rechtsnormen und den juristischen Begriffen dasjenige auszu wählen, was für den Rechtsunterricht notwendig ist. Dazu mußten die Aufgaben und Ziele der Rechtspropaganda unter der Jugend exakt bestimmt werden. Ausgehend von der Notwendigkeit, den Jugendlichen richtige Vorstellungen über die sozialistische Ordnung, das System der sowjetischen Demokratie, den Mechanismus des Sowjetstaates, die Hauptzweige des sowjetischen Rechts sowie die Methoden zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit und Rechtsordnung zu vermitteln, wurden folgende Hauptziele des Rechtsunterrichts festgelegt: 1. Die Jugendlichen sind mit den moralisch-rechtlichen Anforderungen vertraut zu machen, die die Arbeit und das gesellschaftliche Leben an sie stellen. Mit den Jugendlichen sind sozialistische Positionen zu diesen Anforderungen herauszuarbeiten, die auf der Kenntnis des Gesetzes und der Achtung vor ihm beruhen. 2. Bei den Jugendlichen sind moralisch-rechtliche Wertvorstellungen herauszubilden, die rechtmäßiges Verhalten, eine hohe Disziplin und staatsbürgerliche Verantwortung gewährleisten. 3. Die Jugendlichen sind zur aktiven Mitwirkung bei der Durchsetzung des sozialistischen Rechts und zur unversöhnlichen Haltung gegenüber Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung zu erziehen. Unter Berücksichtigung dieser Ziele wurden Lehrprogramme, Lehrbücher für Schüler und Berufsschüler sowie methodische Anleitungen für die Pädagogen erarbeitet. Selbstverständlich ist es notwendig, diese Programme und Anleitungen entsprechend den Erfahrungen, die im Rechtsunterricht gesammelt wurden, ständig zu vervollkommnen. Es ist jedoch kaum möglich, die Ziele der Rechtserziehung der Jugend allein auf der Grundlage der Erhöhung des Niveaus ihrer Rechtskenntnisse zu erreichen. Deshalb wird das Studium der Grundlagen des sowjetischen Rechts in den allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen mit zahlreichen Maßnahmen der außerschulischen Rechtser-Ziehung koordiniert. Dazu gehören in erster Linie: Gespräche mit Vertretern der Justizorgane, Vorführung von Filmen über moralisch-rechtliche Probleme und Diskussion dazu, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Mitarbeit in gesellschaftlichen Organisationen beim Schutz der Rechts-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 115 (NJ DDR 1978, S. 115) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 115 (NJ DDR 1978, S. 115)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Erwirkung der Entlassung Verhafteter aus der Untersuchungshaftanstalt oder der Rücknahme notwendiger eingeleiteter Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zur Störung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen. Die Entscheidung dazu ist vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen aller operativen Diensteinheiten und damit auch aller Kreisdienststellen. Sie sind also nicht nur unter dem Aspekt der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der bezeichneten Frozeßphase oft arrogant, überheblich und provozierend auftreten und durch ihr gesamtes Verhalten ein Mißachten der Staats- und Gesellschaftsordnung der demonstrieren wollen.

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