Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 114

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 114 (NJ DDR 1978, S. 114); 114 Neue Justiz 3/78 kontrolle feststellte, daß die erforderlichen Maßnahmen nicht edngelerbet worden waren, reagierte er mit einem Protest. In der Folgezeit hat der Baubetrieb die gesetzlichen Forderungen realisiert. Die Proteste des Staatsanwalts, die nach Komplexkontrollen auf den Baustellen gegenüber den Verantwortlichen der Baubetriebe eingelegt wurden, führten zur Festigung der Gesetzlichkeit, insbesondere bei der Materiallagerung und im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, sowie zur besseren Auslastung der Grundmittel. Der Staatsanwalt informiert die Abgeordneten über die Aufsichtsmaßnahmen und deren Ergebnisse. Die Komplexkontrollen, die Aufsichtsmaßnahmen des Staatsanwalts und Maßnahmen anderer Justiz- und Sicherheitsorgane wurden auch in den Rechtskonferenzen der Baubetriebe ausgewertet. Auf Grund der Erfahrungen aus den bisher durchgeführten Kontrollen haben wir die Empfehlung gegeben, auf den Großbaustellen Aktivs für Ordnung und Sicherheit als Organ des GAN-Bereichsleiters zu bilden. Diese Aktivs haben inzwischen beachtliche Leistungen bei der Mobilisierung der Werktätigen für eine hohe Ordnung und Sicherheit am Arbeitsplatz aufzuwaisen. Sie leisten eigenständige Arbeit, analysieren regelmäßig den Stand von Ordnung, Disziplin und Sicherheit und verallgemeinern vorbildliche Arbeitsweisen (wie z. B. die Anwendung der Bassow-Initiative in den Arbeitskollektiven) S Die Komplexkontrollen auf den Großbaustellen haben auch dazu beigetragen, daß viele Brigaden und Taktstraßen konkrete Verpflichtungen im Wettbewerb zur Anerkennung als Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit übernommen haben. 1 Vgl. Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976 1980, Berlin 1976, S. 116; Gesetz über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1976 1980 vom 15. Dezember 1976 (GBl. I S. 519); Beschluß der 5. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1977, S. 93. 2 Vgl. auch H. Bluhm, „Berliner Abgeordnete tragen zur weiteren Festigung von Ordnung und Sicherheit auf den BausteUen bei“, NJ 1977 S. 411. 3 Vgl. K. SorgenlCht, Staat, Recht und Demokratie nach dem IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 140 f. 4 Vgl. W. Junker, „Über die Durchführung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED Im Bauwesen“, Referat auf der 5. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1977, S. 32. 5 Über ähnliche Erfahrungen berichteten auch L. Müller/M. Emst, „Ordnung und Sicherheit bei der Modernisierung von Altbauten ln Berlin“, NJ 1977 S. 412. . Aktivitäten zu Ordnung und Sicherheit in der Gemeinde Polleben ERHARD LIDINSKY, Bürgermeister der Gemeinde Polleben Die Gemeinde Polleben (Kreis Edsleben) wurde seit 1973 bereits dreimal als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ ausgezeichnet. Auch die LPG „Thomas Müntzer“ und die Polytechnische Oberschule „Emst Schneller“ in Polieben erhielten für ihre gute Arbeit auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit diese Anerkennung. Bereits vor der ersten Sicherheitskonferenz im Jahre 1970 hatte die Gemeindevertretung konkrete Maßnahmen zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit im Territorium beschlossen. Dabei ging es vor allem um eine umfassende Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte. Zu diesem Zweck wurde die Gemeinde in sieben Sdcherheits-bereiche eingeteilt, in denen jeweils etwa 10 Bürger aus allen gesellschaftlichen Organisationen unter Leitung eines Volksvertreters mitwirken. Die Leitungskollektive der Sicherheitsbereiche sind Organe der Gemeindevertretung. Sie arbeiten eng mit der Ständigen Kommission für Inneres und dem verantwort- lichen Ratsmitglied sowie mit dem Abschnittsbevollmächtigten der DVP, der Schiedskommission, der Jugendhilfekommission, der Freiwilligen Feuerwehr, der Ordnungsgruppe der FDJ und den Freiwilligen Helfern der Volkspolizei zusammen. Die Sicherheitsbereiche halben einen konkreten Arbeitsplan, in dem die Aufgaben auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit, insbesondere die Vorbeugung von Kriminalität, Bränden und Verkehrsunfällen sowie die allgemeine Ordnung und Sicherheit, im Rahmen der Erfüllung des Volkswirtschaftsplans in den einzelnen Bereichen festgelegt sind. Der Arbeitsplan wird vom Leitungskollektiv des Sicherheitsbereichs aufgestellt und mit der Volksvertretung und ihren Kommissionen sowie mit dem örtlichen Rat und dem Ortsausschuß der Nationalen Front abgestimmt. Die im Plan festgelegten Aufgaben werden in verschiedenen Arbeitsgruppen und anderen gesellschaftlichen Gremien auf dem Gebiet der Sicherheit und Ordnung realisiert. Wie die einzelnen Arbeitsgruppen wirksam werden, zeigt folgendes Beispiel: In einigen Straßen, in der Umgebung der Gemeinde und auf Höfen der Einwohner waren Aschegruben angelegt worden. Da dies nicht nur den Bestimmungen über die schadlose Beseitigung von Abprodukten und Siedlungsabfällen (§§ 32 ff. Landeskulturgesetz, §§ 9 ff. der 3. DVO zum Landeskulturgesetz Sauberhal-tung der Städte und Gemeinden und Verwertung von Siedlungsabfällen vom 14. Mai 1970 [GBL II S. 339]), sondern vor allem auch den Brandschutzbestimmungen widersprach (§ 6 der AO über brandschutzgerechtes Verhalten in Wohnstätten, Objekten und Einrichtungen vom 5. Juli 1976 [GBl. I S. 370]), wurde darüber in der Volksvertretung berichtet mit dem Ziel, Veränderungen herbei-zuflühren. Die Anzahl der Aschekübel wurde vergrößert, und mit dem Rat der Stadt Eisleben wurde vereinbart, die Gemeinde Polleben der städtischen Ascheabfuhr anzuschließen. Die Aschegruben verschwanden. In einer Gemeindeordnung wurde nach eingehender Diskussion mit der Bevölkerung genau festgelegt, welche Rechte und Pflichten die Bürger auf dem Gebiet von Ordnung, Sauberkeit, Disziplin und Sicherheit haben. Die Einhaltung der Gemeindeordnung wird durch Ortsbegehungen kontrolliert. Bürger, die ihren Pflichten nicht nachkommen, werden in Aussprachen ermahnt und auf die rechtlichen Konsequenzen ihrer Verstöße hingewiesen. Bei wiederholtem Verstoß werden Ordnungsgelder auferlegt oder Ordnungsstrafen ausgesprochen. Besondere Aktivitäten gab es auch zur Durchsetzung der JugendschutzVO. Alle Verkaufsstellen- und Gaststättenleiter wurden über diese Rechtsvorschrift zum Schutze der Kinder und Jugendlichen belehrt. Auch in Versammlungen der Bürger unserer Gemeinde wurde die Verordnung erläutert, und Ln der Schule wird diese Thematik jährlich differenziert in den einzelnen Klassen behandelt Die Kontrollen der Freiwilligen Helfer der Volkspolizei und der Jugendhilfekommissionen ergaben, daß die JugendschutzVO in Polleben vorbildlich durchgesetzt wird. Die Jugendhilfekommdssion besteht seit etwa 10 Jahren, und ihr Vorsitzender ist schon seit 30 Jahren auf diesem Gebiet in der Gemeinde tätig. Erfolge wurden insbesondere bei der Erziehung gefährdeter Jugendlicher und Kinder erzielt. Die einzelnen Maßnahmen werden im Kollektiv gründlich vorbereitet und mit den Erziehungsträgern (Betrieb, Eltern, Schule, FDJ) beraten. Beauftragte Mitglieder der Jugendhilfekommission kontrollieren die Realisierung der gefaßten Beschlüsse. Wie erfolgreich die Arbeit der Jugendhilfekommission war, zeigt sich daran, daß nur ein Jugendlicher bei Erreichung der Volljährigkeit zur weiteren Betreuung vom Aktiv Inneres beim Rat der Gemeinde zu übernehmen war. Die Jugendhilfekommdssion wurde wegen ihrer guten Arbeit mehrmals ausgezeichnet und gehört zu den drei Jugendhilfekommissionen im Kreis, die ab 1977 erweiterte;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unmittelbar einordnet. Unter den gegenwärtigen und für den nächsten Zeitraum überschaubaren gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen kann es nur darum gehen, feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen ist die Frogeihrer Erkennbarkeit von besonderem Interesse. Es ist zu beachten, daß niemals kauoalrnechanische Zusammenhänge zwischen Einstellungen und Handlungen bestehen.

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