Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 116

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 116 (NJ DDR 1978, S. 116); 116 Neue Justiz 3/78 ordnung, interessante Veranstaltungen in Jugendklubs, Mitarbeit in rechtspropagandistischen Zirkeln u. ä. Vielfältige Formen der Rechtspropaganda Einen wichtigen Platz in der Rechtserziehung der Bevölkerung nehmen die .Massenmedien ein. Wie soziologische Untersuchungen zeigen, wenden sich die Bürger vorzugsweise an die Massenmedien, um Informationen über Fragen des Rechts und der Gesetzlichkeit zu erhalten. In den letzten Jahren haben zentrale und örtliche Zeitungen damit begonnen, Rechtsfragen umfassend und systematisch zu erläutern. In vielen Presseorganen wurden spezielle Rubriken geschaffen, in denen Rechtsvorschriften mit Erläuterungen, juristische Konsultationen sowie Antworten auf Leserbriefe zu Rechtsfragen veröffentlicht werden. Die zentralen Zeitungen veröffentlichen periodisch Artikel von leitenden Mitarbeitern der Verwaltungsorgane, die Informationen über die Tätigkeit der entsprechenden Organe vermitteln und in der Regel auch Probleme der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und des Schutzes der Rechtsordnung anschaulich behandeln. Zur Vorbereitung von Publikationen zu Fragen des Rechts wurden in den Redaktionen ehrenamtliche Rechtsabteilungen geschaffen. Artikel zu Rechtsfragen haben auch in den allgemeinen politischen, populärwissenschaftlichen und Fachzeitschriften einen fasten Platz. Eine große propagandistische Arbeit leistet die populäre Zeitschrift „Tschelowjek i sakon“ (Mensch und Gesetz), die vom Ministerium der Justiz der UdSSR mit einer Auflage von 3,5 Millionen Exemplaren henausgegeben wird. In den letzten Jahren sind verschiedene juristische Nachschlagewerke und andere juristische Publikationen für die Bevölkerung erschienen. Von 1971 bis 1975 wurden in der UdSSR rund 6 000 juristische Bücher und Broschüren mit einer Gesamtauflage von mehr als 107 Millionen Exemplaren veröffentlicht. Auch das zentrale und regionale Fernsehen hat Sendereihen zu Rechtsfragen organisiert, darunter die Fernsehreihen „Mensch und Gesetz“, „Von 14 bis 18“, „Der Jugendliche“, „Die Natur und wir“. Ein umfassendes Programm, das die Bürger und besonders die Jugend über die Gesetzgebung informiert und sie systematisch und kontinuierlich mit den Grundlagen dieser Gesetzgebung bekanntmacht, wird vom zentralen Fernsehen ausgestrahlt. Im Rundfunk gibt es verschiedene Sendereihen, in denen Juristen auf Hörerbriefe zu Rechtsfragen antworten, so z. B. die Sendungen „Mensch und Gesetz“, „Zum Schutz der Ordnung“, „Rot, Gelb, Grün“. Die Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins wird ferner durch Dokumentarfilme, populärwissenschaftliche Filme und Spielfilme gefördert. Die Möglichkeiten, die die Massenmedien haben, werden jedoch noch nicht in vollem Umfang genutzt. Eines der wesentlichsten Probleme ist die Überwindung einer gewissen Einseitigkeit bei der Erläuterung von Rechtsfragen. In einigen Organen überwiegt noch die bloße Beschreibung außergewöhnlicher Rechtsfälle, ohne daß sie mit der nötigen Erläuterung der Rechtsnormen und Rechtsprinzipien und mit einer moralisch-rechtlichen Bewertung verbunden sind. Auch ist es notwendig, in größerem Umfang Rechtsakte der örtlichen Staatsorgane, Mitteilungen über die zu treffenden rechtlichen Maßnahmen sowie Feuilletons zu moralisch-rechtlichen Themen zu veröffentlichen. Eine große Rolle in der Rechtserziehung spielt die mündliche Rechtspropaganda. Sie wird eng mit den aktuellen Aufgaben in der gegenwärtigen Etappe des kommunistischen Aufbaus verbunden. Verstärkt gilt es, den Kampf gegen die bürgerliche Rechtsideologde zu führen. Allein durch die Gesellschaft „Snanije“, deren Ziel die Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse ist, werden jährlich über 1,5 Millionen Vorträge zu recht- lichen Themen gehalten. Es wurden Hunderte von juristischen Volksuniversitäten geschaffen, in denen Bürger, die ehrenamtlich am Schutz der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung mitwirken, die Grundlagen der sowjetischen Gesetzgebung studieren. Verbreitet ist die Praxis, Diskussionsabende zu juristischen Themen und regelmäßige Treffen mit Mitarbeitern der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen zu veranstalten sowie in den Arbeits- und Lemkollektiven „Monate bzw. Wochen der Rechtskenntnisse“ durehizuführen. Die Rechtserziehung wird durch Anschauungsmittel wirksam unterstützt. Sowjetische Künstler entwarfen Plakate, Schautafeln und ähnliche Materialien, mit deren Hilfe die Verfassung der UdSSR und andere Gesetze propagiert werden. Andere Anschauungsmittel setzen sich kritisch mit gesellschaftswidrigen Verhaltensweisen auseinander. Zwischen den Justizorganen, den Gewerkschaften und den Berufsorganisationen der Künstler entwickelte sich eine gute Zusammenarbeit bei der thematischen Auswahl, der Ausarbeitung und Organisierung von Ausstellungen der Anschauungsmaterialien für die Rechtserziehung. Zur Bewertung der Effektivität der Rechtserziehung Die Forderung nach höherer Effektivität und Qualität der Arbeit gilt in vollem Umfang auch für die Rechtserziehung. Unter Effektivität einer beliebigen Tätigkeit, darunter auch der ideologischen, versteht man im allgemeinen das Verhältnis zwischen dem tatsächlich erzielten Ergebnis und den Zielen der jeweiligen Tätigkeit. Somit ist es für die Bewertung der Effektivität der Rech'tserzäehung erforderlich, genaue Vorstellungen über die Ziele der Rechtserziehung zu haben und genügend zuverlässige Methoden zu erarbeiten, die es ermöglichen, die Ergebnisse der Rechtserziehung als Grad der Erreichung der gestellten Ziele zu bewerten. Die erste methodologische Schwierigkeit ergibt sich daraus, daß die Rechtserziehung eine Tätigkeit mit mehreren Zielen ist. Demzufolge ist ein unterschiedliches Herangehen, ein unterschiedlicher Maßstab für die Bewertung der Effektivität der einzelnen Ergebnisse wie der gesamten rechtserzieherischen Tätigkeit erforderlich. Eine weitere Schwierigkeit ist damit verbunden, daß das Objekt der rechtserzieherischen Einwirkung das Rechtsbewußtsein einer Person eine sehr enge Verschmelzung von Sozialem und Individuellem darsteEt, daß es also die objektiven Bedingungen, die sozialen Verhältnisse, in denen sich das Individuum befindet, sowie die sozialen Eigenschaften und Qualitäten der Persönlichkeit selbst (demographische, psychologische, biophysiologische) widerspiegelt. Die soziale Wirklichkeit (das Niveau der ökonomischen, politischen, moralischen und rechtlichen Entwicklung der jeweiligen Gesellschaft) beeinflußt das Rechtsbewußtsein der Persönlichkeit sowohl unmittelbar, indem es die sozialen Erfahrungen formt, als auch durch die soziale Umwelt dieser Persönlichkeit, in erster Linie die Familie, das Lern- und Arbeitskollektiv. Will man die Effektivität der Rechtserziehung bewerten, müssen die vielschichtigen Faktoren im Auge behalten werden, die auf das Rechtsbewußtsein einwirken. Die Untersuchung der Faktoren, die die Herausbildung des gesellschaftlichen und individueUen Rechtsbewußtseins beeinflussen, sowie Untersuchungen, die sich mit dem Niveau der rechtlichen Informiertheit der Bürger, ihrem Verhältnis zu den Rechtsvorschriften und mit der Effektivität der rechtserzdeherischen Maßnahmen in den Arbeits- und Lemkollektiven befassen, bieten gegenwärtig die größte Aussicht, zu einheitlichen Kriterien für die Bewertung der Effektivität der Rechtserziehung zu kommen. (Originalbeitrag für „Neue Justiz“; übersetzt von Helga Schlesier, Berlin; redaktionell gekürzt.);
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 116 (NJ DDR 1978, S. 116) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 116 (NJ DDR 1978, S. 116)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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