Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 639

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 639 (NJ DDR 1977, S. 639); Neue Justiz 18/77 639 Unser aktuelles Interview Foto: Müller, Halle Prof. Dr. I.A. Asowkin, Sektorenleiter im Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, referierte am 2. November 1977 aus Anlaß der 475-Jahr-Feier der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Halle über die neue Verfassung der UdSSR. Im Anschluß daran fand unser Bezirkskorrespondent Manfred Boese Gelegenheit zu einem kurzen Interview. Genosse Professor, welche Kompetenzen räumt die Verfassung den örtlichen Staats- und Verwaltungsorganen ein? Worin liegt die Weiterentwicklung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand? Die Verfassung hebt hervor, daß das Volk durch die Sowjets der Volksdeputierten die Staatsmacht ausübt (Art. 2). Die örtlichen Sowjets sind nicht nur Bestandteile des einheitlichen Systems der staatlichen Machtorgane (Art. 89) sie sind die Stütze der Staatsmacht. Heute gibt es in unserem Lande über 50 000 örtliche Sowjets mit über 2 Millionen Deputierten. Sie stützen sich bei ihrer Arbeit auf die Hilfe von mehr als 30 Millionen Mitglieder gesellschaftlicher Aktive. Die örtlichen Sowjets und ihre Exekutivkomitees stehen der Bevölkerung näher als andere Organe. Sie kennen die Anliegen der Bürger und sind in der Lage, schnell darauf zu reagieren. Die örtlichen Sowjets entscheiden alle Fragen von örtlicher Bedeutung, verwirklichen die Beschlüsse der übergeordneten staatlichen Organe, leiten die Tätigkeit der nachgeordneten Sowjets der Volksdeputierten, wirken an der Beratung von Fragen mit, die von Republik- und Unionsbedeutung sind, und unterbreiten ihre Vorschläge dazu (Art. 146). Sie leiten auf ihrem Territorium den staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbau; sie bestätigen die Pläne für die ökonomische und soziale Entwicklung sowie den örtlichen Haushalt; sie leiten die Tätigkeit der ihnen unterstehenden Organe, Betriebe, Einrichtungen und Organisationen; sie sichern die Einhaltung der Gesetze, den Schutz der staatlichen und öffentlichen Ordnung sowie der Rechte der Bürger. In Weiterentwicklung der früheren Verfassung wurden neue Bestimmungen formuliert, die den gegenwärtigen Möglichkeiten der örtlichen Sowjets und ihrer Exekutivkomitees entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit wurde den Vollmachten gewidmet, die mit der Sicherung der komplexen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Territoriums, für das sie zuständig sind, Zusammenhängen. Die örtlichen Sowjets kontrollieren jetzt im Rahmen ihrer Kompetenzen die Einhaltung der Gesetze durch Betriebe, Einrichtungen und Organisationen auf ihrem Territorium; sie koordinieren und kontrollieren deren Tätigkeit hin- sichtlich der Bodennutzung, des Naturschutzes, des Bauwesens, der Nutzung des Arbeitsvermögens, der Konsumgüterproduktion, der sozialen und kulturellen Betreuung sowie der Dienstleistungen und anderer Dienste für die Bevölkerung (Art. 147). Worin kommt das Prinzip der Verantwortung und Rechenschaftspflicht der örtlichen Sowjets und ihrer Organe sowie der Volksdeputierten zum Ausdruck? Wie wird dieses Prinzip praktisch verwirklicht? Das Prinzip der Verantwortung vor dem Volk, die Rechenschaftslegung vor dem Volk, war und bleibt eines der wichtigsten Kennzeichen für die sozialistische Demokratie (Art. 3 und 94). Die Sowjets und die von ihnen zu bildenden Organe sind verpflichtet, die Bevölkerung systematisch über ihre Arbeit und die gefaßten Beschlüsse zu informieren. Nach Art. 107 der Verfassung ist jeder Deputierte verpflichtet, nicht nur vor den Wählern, sondern auch vor den Kollektiven und gesellschaftlichen Organisationen Rechenschaft über seine Arbeit und die Arbeit des Sowjets abzulegen. Art. 149 der Verfassung verpflichtet die Exekutivkomitees, mindestens einmal im Jahr vor den Sowjets, die sie gewählt haben, sowie in Versammlungen von Arbeitskollektiven und in Wohngebieten Rechenschaft abzulegen. 96,6 Prozent der Deputierten der Sowjets haben 1976 mehrmals Rechenschaft über ihre Arbeit und die Arbeit des entsprechenden örtlichen Sowjets abgelegt. Dazu fanden etwa 3,5 Millionen Versammlungen statt, an denen über 180 Millionen Bürger teilnahmen. In demselben Jahr legten 50 300 Exekutivkomitees Rechenschaft vor den Sowjets ab und 50 400 Exekutivkomitees (= 99,6 Prozent) in Versammlungen der Bürger und der Arbeitskollektive. Nach den Berichten der Exekutivkomitees wurden 328 000 Versammlungen durchgeführt, an denen über 54 Millionen Bürger teilnahmen. Außerdem fanden über 100 000 Versammlungen statt, auf denen 47 500 (= 93,9 Prozent) der Abteilungen und Verwaltungen der Exekutivkomitees der Sowjets Rechenschaft ablegten. An diesen Versammlungen haben über 18 Millionen Bürger teilgenommen. Das ist ein deutlicher Beweis für die politische Aktivität der Bürger! Wie arbeiten die örtlichen Sowjets und ihre Exekutivkomitees mit den Volksgerichten und den Staatsanwälten der Rayons (der Städte) zusammen? Verfassung und spezielle Gesetze legen gemeinsame Aufgaben fest. Dazu gehören vor allem Gewährleistung der Gesetzlichkeit, Schutz der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung, des sozialistischen Eigentums, der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger und der staatlichen Organisationen sowie Gesetzeserläuterung unter der Bevölkerung. Es gibt viele Organisationsformen des Zusammenwirkens. Die Mitglieder der Ständigen Kommissionen der örtlichen Sowjets für die sozialistische Gesetzlichkeit prüfen z. B. gemeinsam mit den Mitarbeitern des Gerichts und der Staatsanwaltschaft die Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden der Werktätigen in Verwaltungsorganen, Betrieben, Einrichtungen und Organisationen. Die Rayon- und Stadtstaatsanwälte sowie die Vorsitzenden der Rayon (Stadt-)-Volksgerichte treten in Tagungen der Rayon- und Stadtsowjets oder in Sitzungen deren Exekutivkomitees auf, berichten über den Stand der Gesetzlichkeit im Rayon oder der Stadt und unterbreiten Vorschläge zur Beseitigung festgestellter Mängel. Die Sowjets und die Exekutivkomitees nutzen die Erfahrungen und das Wissen von Richtern und Staatsanwälten für die Organisation der Rechtspropaganda und bei der Leitung der Arbeit der Kameradschaftsgerichte und der freiwilligen Volksabteilungen zum Schutze der öffentlichen Ordnung. Große Hilfe erfahren die Sowjets schließlich auch durch die Proteste und Eingaben des Staatsanwalts gegen unrechtmäßige Beschlüsse der Verwaltungsorgane sowie durch die Kritikbeschlüsse der Gerichte.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 639 (NJ DDR 1977, S. 639) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 639 (NJ DDR 1977, S. 639)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei. Gesetz über die Verfas.ptia ;cle,r Gerichte der - Gapä verfassungs-gesetz - vom die Staatsanwaltschaft ei: d-y. Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit - besonders im Winterdienst -sind diese durch die Diensteinheiten im erforderlichen Umfang mit Kräften und technischen Geräten zu unterstützen.

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