Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 436

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 436 (NJ DDR 1975, S. 436); Die Einheit von Frieden und Menschenrechten Wie ist es zu erklären, daß Fragen der Gleichberechtigung und Entwicklung der Frauen, die in jeder Hinsicht von den inneren Zuständen eines Landes bestimmt werden und im wesentlichen das Verhältnis des einzelnen zu seinem Staat betreffen, im Rahmen einer internationalen Organisation wie der UNO aufgeworfen werden? Noch vor etwa 40 Jahren wäre es unvorstellbar gewesen, daß der Völkerbund eine ähnliche Resolution angenommen hätte und dazu mit einer so mobilisierenden Wirkung wie die UNO im Jahre 1972. Das hängt damit zusammen, daß die Sicherung der Grundrechte und elementaren Freiheiten für jedermann, unabhängig davon, welcher Rasse er angehört, welchen Geschlechts er ist und welche politischen oder religiösen Überzeugungen er vertritt, als ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Friedenssicherung erkannt worden ist. Die Verbrechen des Hitlerfaschismus hatten deutlich gemacht, daß Unterdrückung der Menschenrechte und Aggressivität gegenüber anderen Völkern und Staaten zwei Seiten ein und derselben Sache sind. Die Zerschlagung des Faschismus führte deshalb zu der Erkenntnis, daß die Achtung und die Gewährleistung der Menschenrechte innerhalb eines Staates untrennbar mit der Achtung der Souveränität anderer Staaten und des Selbstbestimmungsrechts anderer Völker verbunden sind./5/ Folgerichtig wurden in Art. 1 Ziff. 2 und 3 der UNO-Charta zwei zusammenhängende neue Völkerrechtsgrundsätze formuliert: „freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln, die auf der Achtung des Prinzips der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker beruhen, und andere geeignete Maßnahmen zur Stärkung des Weltfriedens zu ergreifen“ sowie „internationale Zusammenarbeit zu erreichen bei der Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller oder humanitärer Art und bei der Förderung und Festigung der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion.“ Die Einfügung dieser Aufgaben in die Grundziele der UNO woran die Sowjetunion einen entscheidenden Anteil hatte/6/ geschah zu dem Zweck, die innerstaatlichen Fundamente der internationalen Friedenssicherung zu stärken, bei gleichzeitiger Wahrung der staatlichen Souveränität Die Menschenrechte und demokratischen Grundfreiheiten sind dabei als das auf den einzelnen bezogene Selbstbestimmungsrecht des jeweiligen Volkes aufzufassen/7/, so wie das Selbstbestimmungsrecht als die Grundlage der staatlichen Souveränität begriffen wird. Außerhalb des Staates existieren keine Menschenrechte und sind sie auch nicht vor-stellbar./8/ Dieser Zusammenhang zwischen Frieden, Selbstbestimmungsrecht und Menschenrechten darf nie aus dem Auge verloren werden, sonst erscheint der einzelne als losgelöst von der Staats- und Gesellschaftsordnung, in der er lebt, arbeitet und seine staatsbürgerlichen Rechte wahmimmt und die allein in der Lage ist, ihm diese /5/ vgl. B. Graefrath, Die Vereinten Nationen und die Menschenrechte, Berlin 1956; derselbe, „Internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte“, NJ 1973 S. 683 ff. /6/ Vgl. S. B. Krylow, Die Entstehungsgeschichte der UNO, Moskau 1962, S. 42 f. (russ). n] Vgl. H. Klenner, Studien über die Grundrechte, Berlin 1964, S. 125; derselbe, Die politischen Bürgerrechte ln der DDR (Schriftenreihe des DDR-Komltees für Menschenrechte), Berlin 1967, S. 4; E. Poppe, „Frieden - Recht der Bürger“, Staat und Recht 1974, Heft 9, S, 1482 ff. /8/ vgl. G. I. Tunkln, Theorie des Völkerrechts, Moskau 1970, S. 9 (russ.). Rechte zu garantieren. Wird der Zusammenhang vergessen, dann erhält der Kampf um den Frieden ein etatistisches Übergewicht, wird er eine alleinige Aufgabenstellung für die Staaten und damit u. U. losgelöst von den Kämpfen und Wünschen der Völker./9/ Die Rechte der Frau im Komplex der Menschenrechte Karl Marx hat treffend dargelegt, daß die vollständige Beseitigung der Diskriminierung der Frauen tiefgreifende soziale Umwälzungen voraussetzt: „Jeder, der etwas von der Geschichte weiß, weiß auch, daß große gesellschaftliche Umwandlungen ohne das weibliche Ferment unmöglich sind. Der gesellschaftliche Fortschritt läßt sich exakt messen an der gesellschaftlichen Stellung des schönen Geschlechts (die Häßlichen eingeschlossen).“/10/ Demgemäß ist die Forderung nach realer Gleichberechtigung der Frau von jeher eine wichtige Forderung der internationalen Arbeiterbewegung. Schon das erste Parteiprogramm der SDAPR, das im Jahre 1903 auf dem II. Parteitag angenommen wurde, erhielt auf Lenins Verlangen den Zusatz „völlige rechtliche Gleichstellung der Frau mit dem Manne“ ./ll/ Das Beispiel der sozialistischen Staaten, in denen das Prinzip der Gleichberechtigung der Geschlechter materiell und juristisch garantiert ist, hat die Aktivitäten der UNO zur Förderung und zum Schutz der Rechte der Frauen im Komplex der Menschenrechte erheblich beeinflußt. Die wichtigsten Stationen auf dem Wege der internationalen Zusammenarbeit der Staaten zum Schutze der Menschenrechte sind: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, das Abkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948, die Internationale Konvention über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung vom 21. De- ' zember 1965, die Internationale Konvention über zivile und politische Rechte vom 16. Dezember 1966, die Internationale Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966/12/, die Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Apartheid-Verbrechens vom 30. November 1973./13/ Daneben haben die Staaten Spezialkonventionen geschaffen, in denen sie sich verpflichten, für bestimmte Bevölkerungsgruppen in ihren Ländern spezielle Ziele und Aufgaben durchzusetzen, um die gleichberechtigte Teilnahme der betreffenden Menschen an der Realisierung des Selbstbestimmungsrechts ihres Volkes und damit an der internationalen Friedenssicherung zu gewährleisten. Solche Spezialkonventionen betreffen vor allem die Frauen./14/ Bereits am 20. Dezember 1952 wurde die Konvention über die politischen Rechte der Frau angenommen. Sie fordert, daß alle Staaten der Welt den Frauen gleiches /9/ Vgl. E. Oeser, „Frieden - oberstes Menschenrecht“, Standpunkt 1974, Heft 8, S. 207 f. /10/ K. Marx, Brief an Kugelmann vom 12. Dezember 1868, ln: Marx/Engels, Werke, Bd. 32, Berlin 1965, S. 582 t. rill W. L Lenin, „Entwurf eines Programms unserer Partei“, ln: Werke, Bd. 4, Berlin 1960, S. 234. tlil Vgl. die deutschen Texte in: Völkerrecht, Dokumente, Ber-lin 1973, Dok. Nr. 20, 19, 57, 58 und 60. /13/ Deutscher Text in: GBl. 1974 H S. 491; Deutsche Außenpolitik 1975, Heft 1, S. 151 f. /14/ Weitere Konventionen betreffen das Verbot der Sklaverei, den Schutz und die Erziehung der Jugend, den Schutz von Kriegsopfern u. a. m. 436;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Traditionskalender. Dadurch kann insbesondere das koordinierte Vorgehen zwischen den Leitungen der Partei, der und der gesichert und durch konzeptionell abgestiramte Maßnahmen eine höhere Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Materialien und Maßnahmen Staatssicherheit eingeleiteten Ermittlungsverfahren resultierten aus Arbeitsergebnissen fol gender Linien und Diensteinheiten: insgesamt Personen darunter Staats- Mat. verbr.

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