Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 496

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 496 (NJ DDR 1973, S. 496); Bezirks und zu dessen Fachorganen sind inhaltlich differenziert zu gestalten. So unterliegen z. B. der Rat und seine Fachorgane der staatsanwaltsdiaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht, während gegenüber der Volksvertretung und ihren Kommissionen keine Aufsichtsmaßnahmen angewendet werden können./4/ Die undifferenzierte Betrachtung der Beziehungen des Bezirksstaatsanwalts zu den verschiedenen Teilen des einheitlichen Machtorgans im Bezirk kann dazu führen, daß z. B. gegenüber den Fachorganen unbegründet auf Aufsichtsakte verzichtet und dadurch die Aufsichtsfunktion der Staatsanwaltschaft eingeengt wird. Im Bezirk Suhl wurde wiederholt die Erfahrung gemacht, daß ein Auftreten des Staatsanwalts als allgemeiner „Ratgeber“ oder die Anwendung von Empfehlungen in bezug auf Organe, denen gegenüber Aufsichtsmaßnahmen geboten gewesen wären, die Verantwortung der Staatsanwaltschaft für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit verwischt und die Autorität der Staatsanwälte vermindert. Dies wirkt sich auch negativ auf die Effektivität der staatsanwaltsdiaftlichen Aufsichtsfunktion aus. Wie die Erfahrungen im Bezirk Suhl zeigen, blieb manche Analyse, in der über kriminalitätsbegünstigende Bedingungen oder ungesetzliche Zustände berichtet wurde, wirkungslos, während mit gezielten Aufsichtsakten gegenüber dem Leiter des Organs, in dessen Bereich die Gesetzesverletzung begangen wurde, die erforderliche Wirkung erreicht wurde. Im Bezirk Suhl wurden alle Staatsanwälte darauf orientiert, auf Gesetzesverletzungen im Staatsapparat, die in Strafverfahren als Bedingungen von Straftaten festgestellt wurden, mit Aufsichtsakten zu reagieren. Auch gegenüber den Fachorganen des Rates des Bezirks werden in der Regel staatsanwaltschaftliche Aufsichtsakte angewendet, durch die Gesetzesverletzungen im Verantwortungsbereich des Fachorgans kritisiert bzw. ihre Untersuchung verlangt und die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Verantwortlichkeit gefordert werden. Bewährt hat sich unsere Praxis, gegenüber den Leitern von Fachorganen, aber auch gegenüber dem Vorsitzenden des Rates des Bezirks, mehrere Gesetzesverletzungen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Leiters oder in mehreren Verantwortungsbereichen in einem Aufsichtsakt zusammenzufassen. Derartige komplexe Aufsichtsakte sind „sonstige Maßnahmen“ nach § 38 St AG und entsprechen im Prinzip dem „Hinweis“, der beim übergeordneten Organ eingelegt wird, wenn gleichartige Gesetzesverletzungen in mehreren nachgeord-neten Organen festgestellt wurden./5/ Informationen an den Bezirkstag und dessen Organe Ziel der staatsanwaltsdiaftlichen Aufsichtsmaßnahmen „ist die Beseitigung der Gesetzesverletzungen und die Verhütung ihrer Wiederholung sowie die Feststellung des Schuldigen und die Geltendmachung seiner Verantwortlichkeit“ ,/6/ Auch die Informationen und Auskünfte, die der Bezirkstag und der Rat des Bezirks gemäß § 34 Abs. 5 GöV von den Organen der Staatsanwaltschaft verlangen können, beruhen in der Regel auf den Ergebnissen der Gesetzlichkeitsaufsicht sowie auf den darüber hinausgehenden sonstigen Erfahrungen bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität/7/ Sie /4/ Vgl. Anweisung Nr. 4/72 des Generalstaatsanwalts der DDR vom 1. Juli 1972 (Methodische Anleitung zur Anwendung der Maßnahmen nach §§38 bis 42StAG), in: Dokumente des Generalstaatsanwalts der DDR 1/2 3/72. 151 Vgl. Ziff. 2.5.1. i. V. m. Ziffi. 2.4.2. der Anweisung Nr. 4/72 des Generalstaatsanwalts der DDR, a. a. O. 6/ Zift. 2.1. der Anweisung Nr. 4/72 des Generalstaatsanwalts der DDR, a. a. O. ,7/ Dazu gehören z. B. solche Ursachen und begünstigenden sind insbesondere darauf gerichtet, solche Bedingungen zu schaffen, die die Möglichkeit der Begehung von Gesetzesverletzungen und Straftaten ausschließen. Durch diese Informationen leistet der Bezirksstaatsanwalt echte Vorbeugungsarbeit. Aussagekraft und Verwertbarkeit der Informationen und Auskünfte nach § 34 Abs. 5 GöV müssen wesentlich erhöht werden, denn sie spielen für die Vervollkommnung der Leitungstätigkeit des Bezirkstags und seines Rates eine wesentliche Rolle. Das gleiche gilt für die Aussagekraft und Verwertbarkeit der Erfahrungen und Schlußfolgerungen aus der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft gemäß § 34 Abs. 4 GöV, worunter auch die Erfahrungen aus der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung gemäß Art. 3 Abs. 3 StGB zu verstehen sind. Der Inhalt der Informationen, die ggf. mit Vorschlägen und Empfehlungen verbunden sind, muß wesentlich durch die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht bestimmt werden, die gemäß § 37 Abs. 3 StAG vom Bezirksstaatsanwalt dem Bezirkstag und dem Rat des Bezirks zuzuleiten sind. Die Erfahrungen im Bezirk Suhl beweisen, daß solche Informationen besonders wirkungsvoll sind, weil nicht nur die Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen dargestellt werden, sondern auch zugleich gezeigt wird, welche Maßnahmen zur Überwindung dieser Umstände die Staatsanwälte von den unmittelbar dafür Verantwortlichen gefordert haben und wie diese darauf reagierten. Diese Informationen sind für den Bezirkstag und seine Organe eine wichtige Grundlage, um durch Leitungsentscheidungen auf die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und auf eine wirkungsvolle Kriminalitätsvorbeugung Einfluß zu nehmen. Auf diese Weise trägt der Bezirksstaatsanwalt zur Vorbereitung von politisch-fachlich wirksamen, alle Seiten des gesellschaftlichen Lebens berücksichtigenden Beschlüssen des Bezirkstags bei, die gemäß § 1 Abs. 3 GöV für die nächgeordneten Volksvertretungen und in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften für alle im Territorium gelegenen Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen sowie für die Bürger verbindlich sind. In einer Bezirkstagssitzung wurde z. B. eine Beschlußvorlage über die Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen auf dem Gebiet der sozialistischen Jugendpolitik beraten. Die Vorlage beschränkte sich jedoch ausschließlich auf den fortgeschrittensten Kern der Jugend des Bezirks und ignorierte das Vorhandensein von zurückgebliebenen und gefährdeten Jugendlichen. Der Bezirksstaatsanwalt unterbreitete daraufhin dem Bezirkstag über die Ständige Kommission Inneres und sozialistische Rechtspflege entsprechendes Material, das Gesetzesverletzungen und Mängel in der Arbeit staatlicher Organe sichtbar machte, den wesentlichen Inhalt der staatsanwaltschaftlichen Aufsichtsmaßnahmen zusammenfaßte und Ergänzungsvorschläge für den Beschlußentwurf enthielt. Im Ergebnis der Diskussion legte der Bezirkstag in seinem Beschluß fest, daß alle Volksvertretungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik auch Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung der kriminellen und sozialen Gefährdung Jugendlicher zu treffen haben und darüber rechenschaftspflichtig sind. Um seine Beziehungen zum Bezirkstag und zu dessen Organen so effektiv wie möglich zu gestalten, muß der Bezirksstaatsanwalt die Planaufgaben des Bezirkstags Bedingungen von Straftaten, die keine Gesetzesverletzungen darstellen und demzufolge auch nicht unmittelbar Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Aufsichtsmaßnahmen gemäß §§ 36 ff. StAG sein können. Die Staatsanwaltschaft reagiert auf derartige Umstände auch durch entsprechende Informationen an die örtlichen Volksvertretungen. 496;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 496 (NJ DDR 1973, S. 496) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 496 (NJ DDR 1973, S. 496)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit über die durchgeführte überprüfung. Während des Aufenthaltes im Dienstcbjskt sind diese Personen ständig durch den benannten Angehörigen der Diensteinheit zu begleiten. Dieser hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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