Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 550

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 550 (NJ DDR 1971, S. 550); ersten Jahren des Aufbaus des Sozialismus „ein so niedriger Stand erreicht wurde, der nur auf lange Sicht durch die gesellschaftliche Entwicklung und eine Optimierung der Vorbeugung einen weiteren Rückgang zuläßt“ (S. 52). In einem weiteren Abschnitt dieses Kapitels skizzieren die Verfasser die typischen Erscheinungsbilder der Gewalt- und Sexualdelikte, die das Wesen dieser Kriminalität erhellen. Im Kapitel 4 wird die Phänomenologie der Täter der Gewalt- und Sexualdelikte behandelt (S. 107 142). Aus den Untersuchungen über das Alter der Täter ergibt sich, daß bei der Gewalt- und Sexualkriminalität überwiegend junge Täter in Erscheinung treten. Unter Bezugnahme auf Lekschas/1/ heben die Verfasser hervor, daß wegen der Besonderheiten des Jugendalters die Belastung mit der Kriminalität höher ist als bei Erwachsenen, weil die noch nicht gänzlich beseitigten Wurzeln der Kriminalität ihre Wirkung gerade auf den Teil der Bevölkerung ausüben, der in seiner Entwicklung naturgemäß noch nicht gefestigt ist (S. 109 f.). Andererseits weicht die Altersstruktur der Rechtsverletzer hinsichtlich des sexuellen Mißbrauchs von Kindern erheblich von der Altersverteilung der Täter bei der Kriminalität insgesamt und den übrigen Gewalt-und Sexualdelikten ab. Die Verfasser wenden sich zu Recht gegen die weit verbreitete und insbesondere von der bürgerlichen Kriminologie vertretene Auffassung, daß es sich hier im wesentlichen um die Kriminalität „alter Männer“ handele. Ihre Untersuchungen haben eindeutig ergeben, daß den Hauptanteil dieser Sexualtäter nicht die sog. Alterstäter (ab 60 Jahre), sondern die Täter zwischen 30 und 50 Jahren stellen. Aus dem richtigen Hinweis der Verfasser, der Alterskriminalität wegen der besonderen Problematik des altersbedingten Abbaus der Persönlichkeit in Wissenschaft und Praxis mehr Aufmerksamkeit zu schenken (S. 111 f.), darf jedoch nicht der Schluß gezogen werden, generell bei Tätern über 60 Jahren „altersbedingte Ausfälle der Steuerungsfähigkeit“ anzunehmen und eine „Begutachtung der Zurechnungsfähigkeit auch ohne offensichtlich feststellbare persönliche Auffälligkeiten“ anzuordnen (S. 112). Aus Gründen der konzentrierten Verfahrensdurchführung und der Beschränkung der psychiatrischen Begutachtungen auf die erforderlichen Fälle kann einer generellen Einbeziehung von Sachverständigen auch in diesen Fällen nicht zugestimmt werden. Eine psychiatrische Begutachtung ist dann erforderlich, wenn sich aus dem Persönlichkeitsbild, dem Tatgeschehen oder dem Sozialverhalten des Täters Hinweise ergeben, die zu berechtigten Zweifeln an der vollen strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen. Solche Zweifel ergeben sich nicht bereits aus dem Alter des Täters. In den folgenden Abschnitten dieses Kapitels legen die Verfasser analytische Ergebnisse über den Familienstand und die Familienbeziehungen der Täter, ihre Kindheits- und Jugendentwicklung, ihre Stellung zur Arbeit und ihre politische Haltung sowie das Freizeitverhalten in ihrer Bedeutung für die Entstehung dieser Kriminalität dar. Als Resümee ist festzustellen: Für die Gewalt- und Sexualkriminalität gilt wie für die Gesamtkriminalität , daß die Täter zu einem erheblichen Teil in einer gestörten gesellschaftlichen Mikro-Umwelt aufgewachsen sind, in der Schule Schwierigkeiten bereiteten, lediglich eine niedrige berufliche Qualifikation erreichten, z. T. gar nicht oder nur zeitweilig arbeiteten, sich politisch gleichgültig oder ab- lll lll Vgl. Lekschas, „Studien zur Bewegung der Jugendkriminalität und zu ihren Ursachen“, in: Studien zur Jugendkriminalität, Berlin 1965, S. 43. lehnend verhielten und ihre Freizeit primitiv gestalteten. Kapitel 5 behandelt die Ursachen der Gewalt- und Sexualkriminalität. Ausgangspunkt der Darlegungen ist, daß die Kriminalität und somit auch die Gewalt- und Sexualkriminalität wie jede gesellschaftliche Erscheinung durch vielfältige Ursachen hervorgerufen wird und bei der Verursachung der Kriminalität sehr differenzierte und durch vielseitige Zusammenhänge verbundene Erscheinungen wirksam werden (S. 145). Die Verfasser knüpfen an die von Buchholz/ Hartmann/Lekschas/2/ geprägte Definition der Ursachen der Kriminalität an (Komplex gesellschaftlicher und individueller Erscheinungen materieller, ideologischer und individuell-bewußtseinsmäßiger Natur) und ziehen daraus die Schlußfolgerung, die Ursachen „als ein System von Erscheinungen zu begreifen, die in ihrer Einheit sich einander bedingen und zugleich ausschließen, die durch die Einheit und den Kampf der gegensätzlichen Seiten zur Kriminalität führen können“ (S. 146 f.). Die Auffassung vom Systemcharakter der Ursachen wirft eine Reihe von Fragen auf. Die Verfasser sehen ihre diesbezüglichen Ausführungen als Vorstellungen an, die in der weiteren Diskussion beachtet werden sollten. Buchholz/Hartmann/Lekschas haben zur inneren Struktur der Ursachen der Kriminalität und der einzelnen Straftat u. a. ausgeführt: „Jede Untersuchung des Zustandekommens einer Entscheidung eines Menschen ergibt nun, daß ihr immer eine Fülle von einzelnen Erscheinungen als wirksame Bedingungen zugrunde lagen. Hieraus folgt, daß es keine konkrete Straftat und schon gar nicht eine Deliktsart gibt, in der nur eine einzelne Erscheinung alleinige .Ursache“ war. Damit ist die Frage aufgeworfen, ob man nun als Ursache der Kriminalität eine undifferenzierte Vielfalt von Erscheinungen zu betrachten hat oder ob eine Differenzierung und Gewichtung zwischen den verschiedenen wirksam gewesenen Erscheinungen möglich ist. Es geht um die Beziehungen der einzelnen Elemente innerhalb der Komplexität, um die Funktion der einzelnen Erscheinung im System der Bedingungen oder anders ausgedrückt um die innere Struktur der Kriminalitätsursachen.“/3/ Die oben genannten Autoren versuchten damit u. a. die Frage zu beantworten, ob hinsichtlich der Gesamtkriminalität zwischen Ursachen und Bedingungen unterschieden werden könne. In kritischer Auseinandersetzung mit früheren Auffassungen kommen sie zu dem Ergebnis, „daß es nicht angängig ist, die Unterscheidung von Ursachen und Bedingungen auf eine Gesamtheit von Erscheinungen, wie sie die Kriminalität als Ganzes oder bestimmte Deliktsarten darstellt, anzuwenden. Diese Unterscheidung hat nur bei der Untersuchung der Bedingungen, die bei dem Zustandekommen eines konkreten einzelnen Ereignisses wirksam waren, einen Sinn und eine gesellschaftlich relevante Funktion“./4/ Die Autoren lassen sich vor allem davon leiten, daß in Abhängigkeit von der Konstellation der Umstände gleiche Erscheinungen in einem Fall Ursache, in einem anderen Bedingung sind. Eine Differenzierung zwischen Ursachen und Bedingungen hinsichtlich der Gesamtkriminalität oder einzelner Deliktsgruppen würde ohne Rücksicht auf diese wechselnden Funktionen eine Erscheinung schlechthin als Ursache oder Bedingung einstufen. /2/ Vgl. Buchholz/Hartmann/Lekschas, Sozialistische Kriminologie, Berlin 1966, S. 103. /3/ Buchholz/Hartmann/Lekschas, a. a. O. /AI Buchholz/Hartmann/Lekschas, a. a. O., S. 104 f. 550;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 550 (NJ DDR 1971, S. 550) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 550 (NJ DDR 1971, S. 550)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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