Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 551

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 551 (NJ DDR 1971, S. 551); Die Verfasser der hier besprochenen Arbeit wenden sich gegen diese Ansicht, und zwar mit der Begründung, daß diese wechselnde Funktion eine gewisse Regelmäßigkeit nicht ausschließe. Es gebe viele Umstände (z. B. ungünstige Wohnverhältnisse, keine Hilfeleistung für das Opfer eines Überfalls, ungenügende Straßenbeleuchtung u. ä.), die zwar als Bedingungen auftreten, nicht aber als Ursachen (S. 154). Das ist aber bezogen auf die Gesamtkriminalität nicht richtig. So kann z. B. ungenügende Straßenbeleuchtung bei einem Verkehrsdelikt eine der Ursachen im Gesamtkomplex der Determinanten sein. Die Verfasser erkennen dieses Problem und fordern deshalb, daß bei Vorliegen wechselnder Funktion dies deutlich gemacht werden müsse. Es stehe dem nichts entgegen, „auch bei allgemeinen Einschätzungen Differenzierungen vorzunehmen bzw. auf wechselnde Funktionen hinzuweisen und dies zu berücksichtigen“ (S. 155). Das ist zwar richtig, jedoch wäre damit nichts gewonnen, weil ein solcher Hinweis auch wieder nur besagen würde, daß eine generelle Unterscheidung zwischen Ursachen und Bedingungen der Gesamtkriminalität oder ' einer Deliktsgruppe nicht möglich ist und diese Erscheinungen wechselnde Funktion haben. Damit stimmen die Verfasser im Grunde genommen doch der auch meiner Auffassung nach richtigen Position von Buchholz/Hart-mann/Lekschas zu. Die Verfasser sehen einen triftigen Grund für die Trennung zwischen Ursachen und Bedingungen in folgendem: „Die gesellschaftlichen Ursachen -für das Fortbestehen der Kriminalität in der DDR/sind Rudimente der Vergangenheit und Einwirkungen der imperialistischen Welt. Bei Bedingungen, die die Kriminalität begünstigen, ist das anders. Diese sind vidifach, aber durchaus nicht immer Rudimente der Ausbeuterordnung“ (S. 155). Auf der 25. Staatsratssitzung wurde im Hinblick auf die Verursachung der Kriminalität und ihre Überwindung ausgeführt: „Die sozialistische Rechtspflege ist im besonderen Maße berufen, auf solche Bürger erzieherisch einzuwirken, die durch ihr undiszipliniertes Verhalten die Interessen der Gesellschaft schädigen Selbstverständlich geht das nicht ohne Konflikte vor sich Das ergibt sich einmal daraus, daß wir beim Aufbau des Sozialismus zwar ein Stadium erreicht haben, in dem sich das Neue immer stürmischer und allumfassender Bahn bricht , aber andererseits die Überreste der alten Ausbeuterordnung noch in bestimmtem Maße nachwirken Auch gilt es zu berücksichtigen, daß im Zuge der gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung gewisse zeitweilige Widersprüche auftreten können, die zwar im gemeinsamen Vorwärtsschreiten überwunden werden, die jedoch nicht alle Bürger sofort verstehen, was zu bestimmten Problemen und Konflikten führen kann.“/5/ Der Hinweis der Verfasser auf mögliche Unterschiede in den gesellschaftlichen Grundlagen der Ursachen und Bedingungen der Kriminalität vermag zwar ihre Forderung zu stützen, sie jedoch aus den oben genannten Gründen nicht zu lösen. Gleichwohl ist er ein wichtiger Gesichtspunkt für die zur Diskussion gestellte Auffassung vom Systemcharakter der Ursachen. Gegen den Versuch, die Komplexität der Ursachen der Kriminalität unter Systemaspekten zu erfassen, spricht jedoch folgendes: Eine gesonderte Erfassung der Ursachen der Kriminalität und ihre Betrachtung unter Systemaspekten ist nicht möglich, weil eine generelle Trennung zwischen Ursachen und Bedingungen infolge 5/ W. Ulbricht, „Sicherung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung Hauptaufgabe der Rechtspflegeorgane“, in: Schriftenreihe des Staatsrates der DDR, Nr. 1/1966, S. 39/40; NJ 1966 S. 382 f. ihrer wechselnden Bedeutung nicht zu erreichen ist. Selbst wenn dies möglich wäre, würde, jedoch aus der Systembetrachtung eine wesentliche Seite der Determination, nämlich die Bedingungen, ausgeklammert und dabei übersehen, daß die Ursachen nicht für sich allein, sondern immer nur unter bestimmten Bedingungen zur Kriminalität führen. Die Determinanten der Kriminalität aber in einem System zu erfassen ist m. E. aus mehreren Gründen bedenklich: Da sich Bedingungen worauf die Verfasser hingewiesen haben auch aus Mängeln in der praktischen Organisation des gesellschaftlichen Lebens ergeben können (z. B. mangelnde Wachsamkeit, Unordnung auf Baustellen u. ä.), wäre es unausbleiblich, daß ein System der Determinanten der Kriminalität sowohl „Überreste der alten Ausbeuterordnung, die noch in bestimmtem Maße nachwirken,“ als auch solche Erscheinungen erfassen müßte, die „im Zuge der gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung als zeitweilige Widersprüche auftreten können“. Eine Erfassung von Erscheinungen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Grundlagen in einem einheitlichen System ist jedoch undenkbar. In den folgenden Abschnitten dieses Kapitels arbeiten die Verfasser die Wechselbeziehungen der Deteminan-ten der Gewalt- und Sexualdelikte in ihren wesentlichen Seiten überzeugend und anschaulich heraus, und zwar die Wechselwirkungen zwischen den Tätern und ihren Lebensbedingungen vor und zur Zeit der Tat; die Relationen zwischen der Persönlichkeit der Täter und den aktuellen äußeren Situationen vor und zur Zeit der Tat; die Wechselwirkungen der inneren Bedingungen der Rechtsbrecher; die Wechselwirkungen zwischen den Rechtsbrechern und ihren Lebensbedingungen im Prozeß der Herausbildung der Persönlichkeit. Im Kapitel 6 werden Probleme der Prognose der Bekämpfung und Vorbeugung der Gewalt- und Sexualdelikte behandelt. Für die perspektivische Bekämpfung und Vorbeugung dieser Kriminalität sind Aussagen mit einem bestimmten Wahrscheinlichkeitsgrad über Entwicklung und Struktur, Umfang und örtliches Auftreten dieser Delikte von Bedeutung. Die Verfasser betonen, daß die Prognose der Kriminalität und der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung auf der Einschätzung der Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, die der Kriminalität ständig entgegenwirken und sie einschränken, und der Einschätzung der Entwicklung der Determinanten der Kriminalität beruhen und die Einheit und den Kampf dieser Gegensätze berücksichtigen muß (S. 240). Sie betrachten die Persönlichkeitsentwicklung als Kern der Gesellschaftsund Kriminalitätsprognose: „Für die Strafrechtswissenschaft und Kriminologie bedeutet Persönlichkeitsforschung, zu den komplexen Ursachen der Kriminalität vorzudringen und gleichzeitig die realen Bedingungen im Prozeß der sozialistischen Persönlichkeitsbildung zu erkunden“ (S. 245). Beim Aufzeigen von Wegen und Maßnahmen der Bekämpfung und Verhütung gehen die Verfasser vom gesellschaftlichen Charakter der Gewalt- und Sexualdelikte und ihren Ursachen aus und verweisen zu Recht darauf, daß Maßnahmen ihrer schrittweisen Einschränkung im Rahmen der Gesamtkonzeption der Kriminalitätsbekämpfung und -Verhütung ihren Platz finden und auf den gleichen Grundlagen beruhen (S. 248 f.). Sie betonen die prinzipielle Bedeutung der Verfassungsbestimmung über die Verhütung von Straftaten 5 51;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 551 (NJ DDR 1971, S. 551) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 551 (NJ DDR 1971, S. 551)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staa-, tes zu durohkreuzen? Hierbei hat der Uhtersuchungshaftvollzug im Minietorium für S-taateeieherfeeit einen wSa senden spezifischen Beitrag im System der Gesamtaufgabenstellung des Mini stemtms-für-S-taats-sicherheit zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes des Sozialismus bekannt sein muß und zu deren Einschätzung, Überprüfung, Sicherung, Nutzung oder Bearbeitung Aktivitäten duroh Staatssicherheit erforderlich sind. Eine ist operativ bedeutsam, wenn sie auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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