Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 89

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 89 (NJ DDR 1971, S. 89); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 25. JAHRGANG 4/71 2. FEBRUARHEFT S. 89-124 PETER GASE, Staatsanwalt der Stadt Jena Dr. FROHMUT MÜLLER, Dozent an der Sektion „Sozialistische Rechtspflege“ der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ MANFRED R1ETHIG, Staatsanwalt des Kreises Gera (Land) Analytische Arbeit der Rechtspflegeorgane fester Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit Bereits vor längerer Zeit wurde in dieser Zeitschrift festgestellt, daß die analytische Tätigkeit der Rechtspflegeorgane zu eineifi"Mittel wurde, „das den Einfluß der. Rechtspflegeorgariie auf den Leitungsprozeß anderer Staatsorgane erhöhte .und es diesen Organen ermöglichte, ihre Eigenverantwortung für die Kriminalitätsvorbeugung zu erkennen und schrittweise zu realisieren“ /l/. Mit der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wachsen die Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit und an die Effektivität der Leitung. Die 14. Plenartagung des Zentralkomitees der SED hat dafür wesentliche Maßstäbe gesetzt. Im folgenden wird versucht, daraus einige Schlußfolgerungen für die weitere Qualifizierung der analytischen Arbeit der Rechtspflegeorgane zu ziehen. Zum politisch-ideologischen Gehalt analytischer Fragestellungen Auf der 14. Plenartagung wurde erneut betont, daß „die Leitung gesellschaftlicher Prozesse im Sozialismus in erster Linie politischen Charakter (trägt). Ohne Berücksichtigung der politischen Wirkungen ist weder die Gesellschaft im ganzen noch ein Teilgebiet des gesellschaftlichen Lebens zu leiten.“/2/ Deshalb müssen in den Analysen der Rechtspflegeorgane stärker der politische Charakter und der ideologische Gehalt der Fragen herausgearbeitet werden, die beim Kampf gegen Straftaten, andere Rechtsverletzungen und Rechtskonflikte auftreten./3/ Die Analysen müssen konkret /II F. Müller/Wittkopf, „Qualifizierung der analytischen Tätigkeit für die Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität“, NJ 1968 S. 577 ff. (581). 121 Honecker, Bericht über den Umtausch der Parteidokumente, Berlin 1970, S. 10. 131 In methodischer Hinsicht ist uns in der Praxis die Frage begegnet, wie sich die analytische Arbeit der Rechtspflege-Organe zu den Erfordernissen des analytisch-synthetischen Depkens im philosophischen Sinne verhält. Ohne die Unterschiede zwischen wissenschaftlich-soziologischen Forschungen und Analysen der Rechtspflegepraxis zu verwischen, meinen wir, daß die Hebung der Wissenschaftlichkeit der Analysen die systematische Anwendung der Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnis erfordert. Vgl. z. B. die Übersicht bei Gropp, Grundlagen des dialektischen Materialismus, Berlin 1970. S. 202 ff. nachweisen, daß dieser Kampf „kein Anliegen (ist), das irgendwie nebenbei zu erledigen ist, sondern ein politischer Kampfauftrag, der untrennbar mit der historischen Mission der Arbeiterklasse verbunden ist“/4/. Die Rolle der Arbeiterklasse zeigt sich in diesem Kampf in der DDR auf vielfältige Weise, insbesondere in den Aktivitäten zur Verhütung von Rechtsverletzungen in den Betrieben und Wohngebieten und in der erzieherischen Arbeit der Kollektive mit Rechtsverletzern und Gefährdeten. ' , Auf Grund des allgemein bekannten Zusammenhangs, der zwischen Straftaten und den der sozialistischen Ideologie fremden oder gar ihr feindlichen ideologischen Positionen besteht, können die Rechtspflegeorgane einen konkreten Beitrag zur politischen Führungstätigkeit der Partei- und Staatsorgane, zur politischen Massenarbeit einschließlich der kommunalpolitischen Öffentlichkeitsarbeit und zur Erziehungsarbeit in allen Bereichen leisten. Richten die Rechtspflegeorgane ihr Augenmerk auf die Herausarbeitung der mit den Rechtsverletzungen zusammenhängenden politisch-ideologischen Fragen, so sind sie auch besser in der Lage, zum Kampf gegen die bürgerliche Ideologie in allen ihren Spielarten beizSr-tragen./5/ Sehr bedeutsam ist es auch, wenn die Rechtspflegeorgane vor allem in ihren Analysen aufdecken, wo es notwendig ist, „stärker den Kampf gegen bestimmte kleinbürgerliche Einflüsse und spießbürgerliche Lebensgewohnheiten zu führen“/6/. In diesem Zusammenhang wurden auf der 14. Tagung des Zentralkomitees der SED Fragen der Einstellung zur Arbeit, zum sozialistischen Eigentum sowie zur sozialistischen Staatsdisziplin genannt./7/ Wenn die Analysen diese und andere Probleme exakt /4/ Quahdt, „Kriminalitätsvorbeugung ein Anliegen der gesamten Gesellschaft“, Sozialistische Demokratie vom 20. November 1970, Beilage 47/70, S. 3. 151 Vgl. Honecker, a. a. O., S. 27. /6/ Vemer, Aus dem Bericht des Politbüros an die 14. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1970, S. 38. m Vgl. Vemer, a. a. O.; Stoph, Zum Entwurf des Volkswirtschaftsplanes 1971, Berlin 1970, S. 43. 89;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 89 (NJ DDR 1971, S. 89) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 89 (NJ DDR 1971, S. 89)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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