Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 88

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 88 (NJ DDR 1971, S. 88); der Vaterschaft an, nicht aber darauf, auf welche Art und Weise die neue Tatsache bekannt geworden ist. Der Kläger kann insofern nicht schlechter gestellt werden, als wenn er z. B. vorher von sich aus ein solches Blutgruppengutachten erreicht und dieses von Anfang an als neue Tatsache zur Begründung seiner Klage herangezogen hätte. Wollte man das Ausschlußgutachten in diesem Verfahren als unerheblich abtun, so hätte das außerdem zur Folge da die erwiesene Unmöglichkeit der Vaterschaft des Klägers an Beweiswert durch nichts mehr übertroffen werden kann , daß er allein deswegen ihm etwa künftig bekannt werdende anderweitige neue Tatsachen, die bei Bekanntsein vor diesem Verfahren eine fristgemäße Klage gerechtfertigt hätten, wie etwa das Bekanntwerden des als wirklicher Erzeuger in Betracht kommenden Mannes, nunmehr nicht mehr geltend machen könnte. Der Kläger wäre dann im Ergebnis durch das Gutachten noch ungünstiger gestellt, als wenn die Beiziehung unterblieben wäre. Eine solche Konsequenz kann nicht Grundlage der zu treffenden Entscheidung sein. Bei dieser durch das Gutachten und die damit bekannt gewordene Tatsache geschaffenen Sachlage ist zugleich auch die ansonsten zu prüfende Frage, ob die Klage innerhalb der Jahresfrist des § 59 Abs. 2 FGB erhoben worden ist, gegenstandslos geworden. Dem Vorbringen der Verklagten, das Ausschlußgutach-ten bedeute keine neue Tatsache, denn der Kläger habe bei der Anerkennung der Vaterschaft gewußt, daß es ein Siebenmonatskind sei, und er habe somit wider besseres Wissen die Vaterschaft anerkannt, kann ebenfalls nicht beigepflichtet werden. Gewiß hatte der Klä ger davon erfahren, daß es sich um ein Siebenmonatskind handelte, und er hat auch einige Zweifel in diesem Zusammenhang geäußert. Das bedeutet aber nicht, daß er, wie die Verklagte meint, die Vaterschaft „wider besseres Wissen“ anerkannt hat. Es kann bei richtiger Würdigung des Zustandekommens der Anerkennung der Vaterschaft nicht völlig daran vorbeigegangen werden, daß der Kläger damals zwar seit kurzer Zeit volljährig, aber doch in allen diesen Dingen noch sehr unerfahren, wie überhaupt in seinem ganzen Wesen etwas schwerfällig war. Zudem sind die beteiligten Familienangehörigen Zweifelsäußerungen des Klägers hinsichtlich seiner Vaterschaft zu dem Kind sehr entschieden entgegengetreten. Die Kenntnis davon, daß das Kind der Verklagten ein Siebenmonatskind ist, reichte unter diesen Umständen nicht aus, den Schluß zu ziehen, daß der Kläger sich über alle daraus folgenden Möglichkeiten und Konsequenzen im klaren war und so starke Zweifel haben mußte, daß diese ihn von der Anerkennung hätten abhalten müssen. Aus alledem folgt, daß das vorliegende Ausschlußgutachten im Sinne des § 59 FGB eine neue, die Feststellung der Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung begründende Tatsache ist. Die Berufung der Verklagten war daher zurückzuweisen. Im Staatsverlag der DDR erschien soeben: Oberstes Gericht der DDR höchstes Organ wahrhaft demokratischer Rechtsprechung Herausgeber: Oberstes Gericht der DDR 347 Seiten; Preis: 20 Mark. Ziel des Sammelbandes ist es, Rückblick auf die wesentlichsten Entwicklungsetappen und die in den vergangenen zwei Jahrzehnten geleistete Arbeit des Obersten Gerichts der DDR zu geben, vor allem aber neue konstruktive Gedanken zur Weiterentwicklung seiner wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und zu Problemen seiner Rechtsprechung im Prozeß der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus zu vermitteln. Inhalt Seite Prof. Dr. habil. Frithjof Kunz: Die Grundlagen der sowjetischen Arbeitsgesetzgebung und das Gesetzbuch der Arbeit der DDR 61 Walter R u d e 11 : Aufgaben der Konfliktkommissionen sowie der Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Werkwohnungen 67 Dr. Joachim G ö h r i n g : Die arbeitsrechtliche rhaterielle Verantwortlichkeit des Betriebes (Bemerkungen zur gleichnamigen Schrift von Kirmse und Kirschner) . . . 72 Siegfried Jos t/Alex N o w i t z k y : öffentliche Verteidigung einer kollektiven Diplomarbeit Staatlicher Notare aus dem Bereich des LPG-und Bodenrechts . 75 Zur Diskussion Dr. Günther Duckwitz / Prof. Dr. habil. Hans Dietrich Moschütz : Aufgaben der Straßenverwaltung und -reinigung sowie Anliegerpflichten ihre Regelung in Ortssatzungen und Rechtsfolgen ihrer Verletzung 77 Berichte Walter B a u r : Ergebnisse der Zentralen Delegiertenkonferenz der Juristenvereinigung der DDR 81 Information der zentralen Rechtspflegeorgane 83 Rechtsprechung Strafrecht BG Frankfurt (Oder): 1. Der Begriff „Sachen“ i. S. des §158 StGB erfaßt auch elektrische Energie. 2. Zur Berechnung des Schadens bei unberechtigter Entnahme von Elektroenergie. (Anm. Horst Pecker- m a n n) 84 Familienrecht BG Karl-Marx-Stadt: Zur Behandlung der Abfindungssumme, die Werktätigen beim Ausscheiden aus einem Bergbaubetrieb gezählt wird, bei der Vermögensauseinandersetzung nach Ehescheidung 85 BG Leipzig: Zur Übertragung der Rechte an der Ehewohnung, wenn die in §34 FGB genannten Kriterien noch keine Entscheidung zuiasseri 86 BG Leipzig: Zum Umfang der gerichtlichen Prüfung der für die Feststellung der Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung maßgeblichen Voraussetzungen 86 NJ-Beilage 3/71 Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Anwendung des §249 StGB vom 7. Januar 1971 NJ-Beilage 4/71 Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 25. November 1970 zur Abänderung des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 24. Juli 1968 zur Entschädigung für Untersuchungshaft und Strafen mit Freiheitsentzug gemäß §§ 396 ff. StPO 88;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 88 (NJ DDR 1971, S. 88) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 88 (NJ DDR 1971, S. 88)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen.

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