Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 88

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 88 (NJ DDR 1971, S. 88); der Vaterschaft an, nicht aber darauf, auf welche Art und Weise die neue Tatsache bekannt geworden ist. Der Kläger kann insofern nicht schlechter gestellt werden, als wenn er z. B. vorher von sich aus ein solches Blutgruppengutachten erreicht und dieses von Anfang an als neue Tatsache zur Begründung seiner Klage herangezogen hätte. Wollte man das Ausschlußgutachten in diesem Verfahren als unerheblich abtun, so hätte das außerdem zur Folge da die erwiesene Unmöglichkeit der Vaterschaft des Klägers an Beweiswert durch nichts mehr übertroffen werden kann , daß er allein deswegen ihm etwa künftig bekannt werdende anderweitige neue Tatsachen, die bei Bekanntsein vor diesem Verfahren eine fristgemäße Klage gerechtfertigt hätten, wie etwa das Bekanntwerden des als wirklicher Erzeuger in Betracht kommenden Mannes, nunmehr nicht mehr geltend machen könnte. Der Kläger wäre dann im Ergebnis durch das Gutachten noch ungünstiger gestellt, als wenn die Beiziehung unterblieben wäre. Eine solche Konsequenz kann nicht Grundlage der zu treffenden Entscheidung sein. Bei dieser durch das Gutachten und die damit bekannt gewordene Tatsache geschaffenen Sachlage ist zugleich auch die ansonsten zu prüfende Frage, ob die Klage innerhalb der Jahresfrist des § 59 Abs. 2 FGB erhoben worden ist, gegenstandslos geworden. Dem Vorbringen der Verklagten, das Ausschlußgutach-ten bedeute keine neue Tatsache, denn der Kläger habe bei der Anerkennung der Vaterschaft gewußt, daß es ein Siebenmonatskind sei, und er habe somit wider besseres Wissen die Vaterschaft anerkannt, kann ebenfalls nicht beigepflichtet werden. Gewiß hatte der Klä ger davon erfahren, daß es sich um ein Siebenmonatskind handelte, und er hat auch einige Zweifel in diesem Zusammenhang geäußert. Das bedeutet aber nicht, daß er, wie die Verklagte meint, die Vaterschaft „wider besseres Wissen“ anerkannt hat. Es kann bei richtiger Würdigung des Zustandekommens der Anerkennung der Vaterschaft nicht völlig daran vorbeigegangen werden, daß der Kläger damals zwar seit kurzer Zeit volljährig, aber doch in allen diesen Dingen noch sehr unerfahren, wie überhaupt in seinem ganzen Wesen etwas schwerfällig war. Zudem sind die beteiligten Familienangehörigen Zweifelsäußerungen des Klägers hinsichtlich seiner Vaterschaft zu dem Kind sehr entschieden entgegengetreten. Die Kenntnis davon, daß das Kind der Verklagten ein Siebenmonatskind ist, reichte unter diesen Umständen nicht aus, den Schluß zu ziehen, daß der Kläger sich über alle daraus folgenden Möglichkeiten und Konsequenzen im klaren war und so starke Zweifel haben mußte, daß diese ihn von der Anerkennung hätten abhalten müssen. Aus alledem folgt, daß das vorliegende Ausschlußgutachten im Sinne des § 59 FGB eine neue, die Feststellung der Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung begründende Tatsache ist. Die Berufung der Verklagten war daher zurückzuweisen. Im Staatsverlag der DDR erschien soeben: Oberstes Gericht der DDR höchstes Organ wahrhaft demokratischer Rechtsprechung Herausgeber: Oberstes Gericht der DDR 347 Seiten; Preis: 20 Mark. Ziel des Sammelbandes ist es, Rückblick auf die wesentlichsten Entwicklungsetappen und die in den vergangenen zwei Jahrzehnten geleistete Arbeit des Obersten Gerichts der DDR zu geben, vor allem aber neue konstruktive Gedanken zur Weiterentwicklung seiner wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und zu Problemen seiner Rechtsprechung im Prozeß der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus zu vermitteln. Inhalt Seite Prof. Dr. habil. Frithjof Kunz: Die Grundlagen der sowjetischen Arbeitsgesetzgebung und das Gesetzbuch der Arbeit der DDR 61 Walter R u d e 11 : Aufgaben der Konfliktkommissionen sowie der Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Werkwohnungen 67 Dr. Joachim G ö h r i n g : Die arbeitsrechtliche rhaterielle Verantwortlichkeit des Betriebes (Bemerkungen zur gleichnamigen Schrift von Kirmse und Kirschner) . . . 72 Siegfried Jos t/Alex N o w i t z k y : öffentliche Verteidigung einer kollektiven Diplomarbeit Staatlicher Notare aus dem Bereich des LPG-und Bodenrechts . 75 Zur Diskussion Dr. Günther Duckwitz / Prof. Dr. habil. Hans Dietrich Moschütz : Aufgaben der Straßenverwaltung und -reinigung sowie Anliegerpflichten ihre Regelung in Ortssatzungen und Rechtsfolgen ihrer Verletzung 77 Berichte Walter B a u r : Ergebnisse der Zentralen Delegiertenkonferenz der Juristenvereinigung der DDR 81 Information der zentralen Rechtspflegeorgane 83 Rechtsprechung Strafrecht BG Frankfurt (Oder): 1. Der Begriff „Sachen“ i. S. des §158 StGB erfaßt auch elektrische Energie. 2. Zur Berechnung des Schadens bei unberechtigter Entnahme von Elektroenergie. (Anm. Horst Pecker- m a n n) 84 Familienrecht BG Karl-Marx-Stadt: Zur Behandlung der Abfindungssumme, die Werktätigen beim Ausscheiden aus einem Bergbaubetrieb gezählt wird, bei der Vermögensauseinandersetzung nach Ehescheidung 85 BG Leipzig: Zur Übertragung der Rechte an der Ehewohnung, wenn die in §34 FGB genannten Kriterien noch keine Entscheidung zuiasseri 86 BG Leipzig: Zum Umfang der gerichtlichen Prüfung der für die Feststellung der Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung maßgeblichen Voraussetzungen 86 NJ-Beilage 3/71 Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Anwendung des §249 StGB vom 7. Januar 1971 NJ-Beilage 4/71 Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 25. November 1970 zur Abänderung des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 24. Juli 1968 zur Entschädigung für Untersuchungshaft und Strafen mit Freiheitsentzug gemäß §§ 396 ff. StPO 88;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 88 (NJ DDR 1971, S. 88) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 88 (NJ DDR 1971, S. 88)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von im Abschnitt näher bestimmten Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der in der DDR; versteckte Hinweise auf einen ungesetzlichen Grenzübertritt nach der in dem die Bürger an die Botschaft in der verwiesen wurden; Übergabe finanzieller Mittel.

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