Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 623

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 623 (NJ DDR 1966, S. 623); gegenwärtigen Jurastudenten in Berlin läßt sich keine gesonderte statistische Gruppierung der aus Richter-bzw. Juristenfamilien stammenden Studenten auswei-sen, und selbst im Staatsapparat überhaupt sind lediglich 1,6 % der Väter aller Berliner Jurastudenten tätig. * Die hier wiedergegebenen Momente des Demokratisierungsprozesses der Richter in der DDR treffen mehr oder weniger und mit geringen Modifikationen auch auf alle anderen gesellschaftlichen Führungsgruppen zu. Sie machen jedoch auch deutlich, daß es bei einer solchen Analyse nicht allein um den Vergleich einiger sozialer und statistischer Merkmale geht, sondern daß es sich bei der Richteranalyse ebenso wie bei allen anderen soziologisch relevanten Themenkomplexen zugleich und vor allem um die jeweilige Gesellschaft, deren Struktur, Wertesysteme und gesellschaftliche Mechanismen als Ganzes handelt. Am Beispiel der Richter stellt sich in diesem Zusammenhang beispielsweise die Frage nach ihren gesellschaftlichen Funktionen. Die Charakterisierung der Richter als eine zur Wahrung der jeweiligen gesellschaftlichen Ordnung, ihrer juristisch fixierten gesellschaftlichen Normen und Werte verpflichtete Berufsgruppe ist so weit formalisiert, daß die sozialökonomischen Spezifika einer Gesellschaftsordnung darin nicht zum Ausdruck kommen. So ist es beispielsweise nicht ohne Bedeutung, ob es sich bei der Wahrung der jeweiligen gesellschaftlichen Ordnung sowie ihrer Normen und Werte um ein traditionell gefügtes System oder um die Entwicklung und den Aufbau einer neuen Gesellschaftsordnung handelt. Die von Dahrendorf am Beispiel der west- deutschen Richter konstatierten konservativen Erwartungen13 entsprechen insoweit den Besonderheiten der westdeutschen Gesellschaft, als sie das traditionelle Gesellschaftssystem zu wahren und zu sichern haben, in dessen Gefolge sich auch die bereits charakterisierten Rekrutierungsmuster herausbildeten. Demgegenüber bringen die gesellschaftliche und geistige Aufgeschlossenheit der Richter in der DDR sowie ihre allseitige Repräsentanz der Gesamtgesellschaft und hohe Zirkulationsrate den Charakter einer neuen, sich in der Entwicklung befindenden Gesellschaftsordnung zum Ausdruck. Das wirft abschließend die Frage nach der Möglichkeit von derartigen Vergleichsuntersuchungen zwischen verschiedenen Gesellschaftsordnungen überhaupt auf. Ermöglichen die verschiedenartigsten Vergleiche einzelner sozialer und statistischer Merkmale zwar höchst aufschlußreiche Analysen, so sind sie doch nur in begrenztem Maße imstande, den jeweiligen Charakter der verschiedenen Gesamtstrukturen, gesellschaftlichen Prozesse, Wertsysteme und Mechanismen in vollem Maße aufzudecken. Andererseits sind jedoch die genannten bestimmenden Charakteristika für eine Gesellschaftsordnung zumindest bisher nur sehr schwer dem unmittelbaren quantitativen Vergleich zugänglich. Das erfordert über die rein statistischen Gegenüberstellungen hinaus eine breitere phänomenologische Darstellung und inhaltliche Interpretation der wiedergegebenen Daten, um den ihnen eigenen sozialen Inhalt zu explizieren. 13 Dahrendorf, a. ä. O S. 193. TruCfeu. dar CjasatzCfabuiAC) Prof. Dr. habil. HEINZ PÜSCHEL, Institut für Erfinder- und Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin Grundsätze des künftigen Zivilverfahrens Die Gesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik steht im Zeichen des weiteren Ausbaus ihrer sozialistischen Rechtsordnung. Das mit den Beschlüssen des VI. Parteitags der SED verfolgte Anliegen der vollständigen Herausbildung des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems ist inzwischen mit dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft und dem Familiengesetzbuch zu einem wichtigen Teil verwirklicht worden. Auch die Arbeiten am neuen Zivilgesetzbuch sind.so weit vorangeschritten, daß es möglich war, einen ersten Entwurf für die neue Zivilprozeßordnung in der Gesetzgebungskommission zu beraten. Zum besseren Verständnis der Neuregelung des Zivilprozeßrechts ist es erforderlich, daß sich die Rechtspflegeorgane einer in der Gesetzgebungsarbeit der Arbeiter-und-Bauern-Macht vielfach bewährten Erfahrung bei der Vorbereitung und Durchsetzung neuer Kodifikationen folgend rechtzeitig mit der geplanten Neuregelung vertraut machen und deren Grundgedanken in der Praxis anwenden, soweit sich das mit den Bestimmungen des geltenden Rechts vereinbaren läßt. Besonders aufschlußreich sind in dieser Beziehung die in Aussicht genommenen Grundsätze des künftigen Zivilverfahrens. Es entspricht dem Wesen des sozialistischen Rechts, daß es den Bürgern hilft, ihre gesellschaftlichen Beziehungen nach den Grundregeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens eigenverantwortlich zu gestalten und aufgetretene Konflikte und deren Ursachen zu überwinden. Die der Kodifikation des künftigen Zivilprozeßrechts voranzustellenden Grundsätze sollen allen Mitarbeitern der Rechtspflege- organe, die auf dem Gebiet des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts tätig sein werden, die prinzipielle Orientierung vermitteln, die zur Verwirklichung ihrer Aufgaben bei der Anwendung des Verfahrensrechts unerläßlich ist; zugleich sollen sie allen Bürgern, die mit den Rechtspflegeorganen in diesen Bereichen in Berührung kommen insbesondere als am Verfahren unmittelbar Beteiligte das Verständnis für die grundsätzlichen wie auch für die im Einzelfall verfolgten Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege und die ihnen nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen erwachsenden Rechte und Pflichten erleichtern. Die Einheit des Zivilverfahrensrechts Die grundsätzliche Aufgabe der Gerichte ist es, die Rechtsprechung in Zivilsachen zur Entfaltung sozialistischer Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben auszuüben, indem sie durch Verhandlung und Entscheidung im Verfahren sowie durch die Verwirklichung ihrer Entscheidungen unter Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte die Rechte der am Verfahren beteiligten Bürger, Organisationen und Institutionen wahren und durchsetzen. Sie helfen damit, die politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus in der DDR zu lösen. Sie haben auf die bewußte Einhaltung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts durch die Bürger und alle anderen an Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsbeziehungen beteiligten staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte Einfluß zu nehmen. Diese allgemeine Aufgabenstellung ergibt sich für die Rechtsprechung in Zivilsachen insbesondere aus der 623;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 623 (NJ DDR 1966, S. 623) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 623 (NJ DDR 1966, S. 623)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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