Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 164

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 164 (NJ DDR 1966, S. 164); beitsmethode erhalten die Urkunden ein sauberes Aussehen, eine stabile Heftung ist gewährleistet, und letzten Endes wird Arbeitszeit eingespart. Der Anschaffungspreis einer Ösen-Maschine beträgt nur 25 bis 30 MDN. Diese Arbeitsmethode wurde allen Staatlichen Notariaten empfohlen. Die große Aufgabe, in der Arbeit Neues zu entwickeln und durchzusetzen, muß allen Mitarbeitern der Gerichte bewußt gemacht werden. Für diese Überzeugungsarbeit sind die Direktoren verantwortlich. Aber auch die Gewerkschaftsleitungen haben die Verpflichtung, bei der Überwindung von Routine, Schematismus und alten, als unabänderlich betrachteten Arbeitsmethoden und Gewohnheiten mitzuhelfen. Bereits bei der Einführung von Maßnahmen der kurzfristigen Rationalisierung wehrten sich manche Mitarbeiter gegen neue Arbeitsmethoden. Gerade bei bewährten, lange in der Justiz beschäftigten Mitarbeitern zeigt sich oft eine menschlich verständliche Zurückhaltung, ein Hängen an vertraut gewordenen Arbeitsweisen und Arbeitsplätzen. Deshalb dürfen neue Arbeitsmethoden, wie z. B. die Einrichtung eines zentralen Schreibzimmers, niemals administrativ eingeführt werden. Hier kommt es darauf an, geduldig durch die besseren Arbeitsergebnisse der neuen Methoden zu überzeugen. Die politisch-ideologische Erziehungsarbeit muß sich darüber hinaus auch auf die Weiterbildung der Mitarbeiter, auf die Festigung der Arbeitsdisziplin, auf die Erhöhung des Verantwortungsbewußtseins jedes einzelnen und auf die Schaffung eines guten Arbeitsklimas richten, denn auch das gehört zu den Voraussetzungen für eine effektive Arbeit. Für die Einführung moderner Arbeitsmethoden ist es auch unerläßlich, die Feststellungen des Obersten Gerichts über das Verhältnis der bisherigen Arbeitsorganisation zur Qualität und Wirksamkeit der Rechtsprechung sowie über Hemmnisse in der gegenwärtigen Gerichtsorganisation auszuwerten. Erforderlich ist ferner eine enge Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaft, weil sich die Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Leitungswissenschaft und das Rationalisierungsprogramm des Ministeriums der Justiz in vieler Hinsicht berühren. Eine solche Zusammenarbeit entspräche u. E. der Forderung des Vorsitzenden des Ministerrates, Willi S t o p h , die Ausarbeitung der wissenschaftlichen Organisationsprinzipien für die Staats- und Wirtschaftsleitung als eine vordringliche Aufgabe in Angriff zu nehmen’0. Erste erfolgversprechende Verbindungen in dieser Hinsicht sind bisher mit der Karl-Marx-Universität Leipzig aufgenommen worden. Auch das Institut für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ hat Interesse an einer Zusammenarbeit gezeigt, die aber trotz der Bemühungen des Ministeriums der Justiz noch nicht gesichert ist. Es ist zu hoffen, daß sich bald konstruktive Formen der Zusammenarbeit entwickeln. * Die Mitarbeiter der Justiz begrüßen es dankbar, daß Partei und Staatsführung die 5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche und die Verkürzung der Arbeitszeit ab April 1966 beschlossen haben. Mit der Durchsetzung der hier dargelegten Aufgaben schaffen, wir auch in den Justizorganen die Voraussetzungen dafür, daß diese der weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen dienende Maßnahme ohne Beeinträchtigung der Arbeitsergebnisse verwirklicht werden kann. Es kommt nun darauf an, daß sich alle Leiter und Mitarbeiter der Justizorgane” Klarheit über die objektive Notwendigkeit einer systematischen Rationalisierung verschaffen und schöpferisch an der Lösung der dargelegten Aufgaben mitarbeiten. Über ihre Vorschläge und ihre Erfahrungen mit neuen Arbeitsmethoden sollten sie in der „Neuen Justiz“ berichten. 10 w. Stoph. Rede zur Begründung des Volkswirtschaftsplans 1966 vor der Volkskammer am 21. Januar 1906, Sozialistische Demokratie vom 28. Januar 1906, Beilage, S. 23. 11 Die hier dargelegten Gedanken müssen auch in den Staatlichen Notariaten geprüft werden, damit auch dort neue Arbeitsmethoden Platz greifen können. KÄTE GOLDENBAUM und DIETER SANDER, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Übergabe von Jugendstrafsachen an die Organe der Jugendhilfe Die Ergebnisse der Untersuchungen, die die zentralen Rechtspflegeorgane im vergangenen Jahr auf dem Gebiet der Jugendkriminalität durchführten, werfen die Frage auf, inwieweit es unter den Bedingungen des geltenden Jugendgerichtsgesetzes bereits möglich und notwendig ist, wesentlich mehr Jugendstrafverfahren als bisher den Organen der Jugendhilfe gern. §35 JGG zur Einleitung von Erziehungsmaßnahmen zu übergeben. Bei der Klärung dieser Frage ist insbesondere davon auszugehen, daß mit der VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe vom 22. April 1965 (GBl. II S. 359) eine neue Etappe in der Jugendhilfearbeit eingeleitet wurde'. Diese Verordnung reiht sich organisch in die Rechtspflegepolitik und die Jugendpolitik unseres Staates ein. Die Weiterentwicklung der Jugendhilfebeiräte zu Jugendhilfeausschüssen, der Jugendhelferkollektive zu Jugendhilfekommissionen (bzw. deren Neubildung) und die damit verbundene höhere Verantwortung der Referate Jugendhilfe sind Ausdruck der Weiterentwicklung und Festigung der sozialistischen Demokratie. Die Durchsetzung dieser l Vgl. Mannschatz, Neuregelung der Aufgaben und Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe“j NJ 1965 S. 481 ft. Verordnung wird dazu beilragen, noch wirksamer als bisher auf sozial fehlentwickelte Minderjährige und jugendliche Rechtsverletzer erzieherischen Einfluß auszuüben. Zur Wirksamkeit von Erziehungsmaßnahmen In den Vergangenen Jahren hat derjenige Teil der Jugendlichen, der Straftaten mit relativ hoher Gesellschaftswidrigkeit begeht, kontinuierlich abgenommen* 11 2. Parallel mit dem Sinken der Zahl der jugendlichen Täter, die gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden mußten, stieg die Zahl der bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafen und der Erziehungsmaßnahmen. Im Jahre 1964 wurden bei 36,9 Prozent aller gerichtlich verurteilten jugendlichen Täter ausschließlich Erziehungsmaßnahmen ausgesprochen. Etwa jeder dritte angeklagte Jugendliche beging somit eine Straftat, die den Ausspruch einer bedingten Verurteilung oder einer Freiheitsstrafe nicht mehr erforderlich machte. Diese grundsätzlich richtige Praxis wird auch der Forderung des § 3 JGG gerecht, wonach zur Gewährleistung des Schutzes des Staates und der Rechte seiner Bürger so- 2 Vgl. Streit, j,Die weiteren Aufgaben bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“, NJ 1965 S. 344 f. 164;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 164 (NJ DDR 1966, S. 164) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 164 (NJ DDR 1966, S. 164)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung er bei seinem Vorgehen ausnutzt, welcher Methoden er sich bedienen wird und wie er in seiner Tarnung entdeckt werden kann.

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