Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 163

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 163 (NJ DDR 1966, S. 163); gerate sollten zunächst einmal bei größeren Gerichten eingesetzt werden, und zwar vorrangig bei solchen, die infolge Arbeitskräftemangels Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Arbeit haben. Nur durch eine systematische, kontinuierliche Ausstattung der Gerichte mit moderner Bürotechnik wird der optimale Nutzeffekt erreicht werden. Rationalisierungsmaßnahmen sind eine durch die gesellschaftliche Entwicklung bedingte objektive Notwendigkeit. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß sie vorr angig dort durchgeführt werden müssen, wo gegenwärtig wegen fehlender Schreibkräfte Schwierigkeiten bestehen. Auch diejenigen Gerichte, bei denen es in dieser Hinsicht keine Probleme gibt, werden sich damit früher oder später unter dem Gesichtspunkt der ökonomisch notwendigen, richtigen Verteilung der Arbeitskräfte befassen müssen. Vor allem muß aber berücksichtigt werden, daß für die ständig wachsenden, qualitativ höheren Anforderungen an die Arbeit künftig nicht mehr Mitarbeiter zur Verfügung stehen werden und daß die Aufgaben mit der Einführung der 45-Stun-den-Woche in kürzerer Zeit bewältigt werden müssen. Aufgaben der langfristigen Rationalisierung Die Maßnahmen der kurzfristigen Rationalisierung reichen zwar nicht aus, um die Arbeitsweise und Arbeitsorganisation der Gerichte auf das dem Rechtspflegeerlaß entsprechende Niveau zu heben, sind aber für die Planung der langfristigen Rationalisierungsvorhaben von großer Bedeutung und leiten bereits zu ihnen über. Sowohl der kurzfristigen als auch der langfristigen Rationalisierung ist gemeinsam, daß sie zur größten Sparsamkeit beim Einsatz der Arbeitskräfte und bei der Verwendung der materiellen Mittel führen müssen. Das Programm der langfristigen Rationalisierung geht davon aus, daß das gesamte System der Arbeitsorganisation der Gerichte analysiert und entsprechend den Erkenntnissen der Wissenschaft und der Leitung entwickelt werden muß. Aufbauend auf den Ergebnissen der oben genannten Erhebungen zur Struktur der richterlichen Tätigkeit, sind alle Seiten der Arbeit im Gericht auf ihre Zweckmäßigkeit und Effektivität hin zu untersuchen. Das gilt für die Organisation der Leitungstätigkeit des Direktors ebenso wie für die Organisationsformen der Arbeit des Richters in seinen vielfältigen, differenzierten Arbeitsbereichen, z. B. bei der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in das Verfahren. Aber auch bei allen anderen Mitarbeitern werden gründliche Arbeitsstudien notwendig sein. Die Analyse der Arbeitsbereiche und die Entwicklung der besten arbeitsorganisatorischen Methoden ist aber nur die eine Seite; ebenso wichtig ist es, richtige, wirksame Verbindungen zwischen den einzelnen Arbeitsbereichen und -prozessen herzustellen, um die komplexe Lösung aller Aufgaben auf rationellste und effektivste Weise zu sichern. Auch hierfür wird es kein Schema geben. Deshalb werden differenzierte Modelle der Arbeitsorganisation entsprechend den unterschiedlichen Gerichtstypen zu erarbeiten sein. Bei der Entwicklung einer neuen Arbeitsorganisation dürfen gesetzliche Bestimmungen wie z. B. die geltenden Prozeßordnungen, die Aktenordnung, die Arbeitsordnung u. a. keinesfalls als Begrenzung angesehen werden. Alleiniger Maßstab ist die optimale Wirksamkeit der gerichtlichen Arbeit bei rationellstem Einsatz der Arbeitskräfte und unter Anwendung der einfachsten und unkompliziertesten Arbeitsmethoden. Lassen gesetzliche Bestimmungen oder zentrale Anweisungen die Verwirklichung dieses Prinzips nicht zu, dann muß geprüft werden, ob ihre Änderung, Ergänzung oder Aufhebung erforderlich ist, damit die neu entwickelten Arbeitsmethoden zur noch besseren Ge- währleistung der Rechte der Bürger in der Arbeit der Gerichte Anwendung finden können. Zur langfristigen Rationalisierung gehört ferner der Einsatz weiterer technischer Hilfsmittel im Arbeitsprozeß der Gerichte. So muß z. B. bei der Kartei- und Registerführung an die Anwendung der Lochkartentechnik, an den Einsatz von Rechen- und Buchungsautomaten in den Zentralbuchhaltungen usw. gedacht werden. Wichtig ist auch die Ausstattung der Kreisgerichte mit Personenkraftwagen, damit sie die immer umfassender werdenden operativen Aufgaben lösen können. Noch im Jahre 1966 sollen zahlreiche Kreisgerichte Personenkraftwagen erhalten, und bis 1970 ist diese Versorgung abzuschließen. Walter Ulbricht legte auf der 11. Plenartagung des Zentralkomitees dar, daß der Maschinenbau eine große Verantwortung für die Durchsetzung der sozialistischen Rationalisierung in der Produktion und in der Verwaltung trägt7. Daher muß gründlich geprüft werden, ob auch solche Apparaturen und technischen Hilfsmittel, die zur weiteren Rationalisierung der Gerichte eingesetzt werden können, bereits vorhanden sind bzw. konstruiert und produziert werden sollten. Da es sich jedoch bei den Gerichten überwiegend um kleine Dienststellen handelt, können solche hochleistungsfähigen Geräte in der Verwaltungsarbeit oft gar nicht ausgelastet werden. Beispielsweise könnte durch die Adressiermaschine „ADREMA“ das monatlich wiederkehrende Adressenschreiben für die Einladungen zu den Schöffenschulungen usw. eingespart werden. Der Kostenaufwand ist jedoch zu hoch und der Nutzeffekt zu gering, als daß es sich lohnte, alle Gerichte mit dieser Maschine auszustatten. Daher ist stets zu prüfen, unter welchen Bedingungen moderne bürotechnische Geräte wirklich ausgelastet sind, d. h., ob evtl, ein Gerät für den gesamten Bezirk oder für mehrere Kreisgerichte ausreicht oder ob eine gemeinsame Nutzung durch mehrere staatliche Organe (z. B. Rat des Kreises, Kreisstaatsanwalt, Kreisgericht) in Betracht kommt. Im Interesse einer systematischen, komplexen und schwerpunktmäßigen Versorgung der Gerichte mit der notwendigen Büroausstattung, einschließlich Bürotechnik und Fuhrpark, wird das Ministerium der Justiz ab 1967 die Beschaffung zentral übernehmen. Die Pla-nungs- und Vorbereitungsarbeiten sind bereits in diesem Jahr angelaufen8. Weitere Aufgaben bei der Entwicklung einer rationellen Arbeitsorganisation Das Ministerium der Justiz wird die dargelegten Aufgaben nur dann verwirklichen können, wenn die Gerichte bereit sind, dabei aktiv mitzuwirken. Dazu gehört, daß alle Mitarbeiter der Gerichte die Rationalisierungsbestrebungen schöpferisch durch Neuerervorschläge und -methoden unterstützen. Zur Förderung und Lenkung der Neuererbewegung in den. Justizorganen hat das Ministerium der Justiz die Rundverfügung Nr. 18/65 erlassen9 und ein zentrales Büro für die Neuererbewegung gebildet. Dadurch ist gesichert, daß alle Vorschläge der Neuerer dem Ministerium der Justiz zur Kenntnis gelangen und dort sorgfältig geprüft und ggf. verallgemeinert werden. Wie schon Vorschläge zur Verbesserung einzelner Arbeitsgänge zur Vereinfachung der Arbeit beitragen können, zeigt folgendes Beispiel: Der Leiter des Staatlichen Notariats Jena hat vorgeschlagen,, notarielle Urkunden durch Ösen zu verbinden. Durch diese Ar- 7 w. Ulbricht, Probleme des Perspektivplans bis 1970 (Reterat auf der 11. Tagung des, Zentralkomitees der SED). Berlin 1960, S. 44 II. 8 Auch die Projektierung von Gerichtsneubauten, wie z. B. in Rostock, muß den Erfordernissen einer modernen Gerichts-Organisation Rechnung tragen. 9 Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1965, Nr. 10/11, S. 67.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 163 (NJ DDR 1966, S. 163) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 163 (NJ DDR 1966, S. 163)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie in der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Arbeit mit. Diese Arbeit mit ist vor allem zu nutzen, um weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Grundsätze für die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie zur unmittelbaren operativen Bearbeitung operativen Kontrolle von im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden feindich-negativen Personen und Personengruppen eingesetzt sind.

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