Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 141

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 141 (NJ DDR 1962, S. 141); 3. Die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, insbesondere mit der Ständigen Kommission Landwirtschaft und dem für die Genossenschaft örtlich zuständigen Rat der Gemeinde, ist von ausschlaggebender Bedeutung für die breite massenpolitische Wirkung des Verfahrens. Dieses Verfahren hatte eine politische Auswirkung für den Kreis und darüber hinaus für den gesamten Bezirk. Dazu hat entscheidend beigetragen, daß über das Ziel dieses Verfahrens, ein alle Genossenschaftsbauern mobilisierendes Beispiel für die richtige Durchsetzung von Ordnung und Disziplin zu schaffen, gemeinsam mit der Ständigen Kommission Landwirtschaft des Kreistags von vornherein Klarheit geschaffen wurde. Dieses Ziel wurde erreicht. Die den herkömmlichen Rahmen eines Schadensersatzprozesses sprengende Verhandlung, an der weitere neun Vorsitzende aus Genossenschaften des Typs III und die Bürgermeister aus diesen Gemeinden teil-nahmen, war von dem Bemühen getragen, die Fragen der Ehrlichkeit der verklagten Genossenschaftsbauern zu ihrer Genossenschaft restlos zu klären. Diese Verhandlung war für die LPG in Casekow und für die Vorsitzenden aus den anderen Genossenschaften, die an der Verhandlung teilgenommen haben, eine Hilfe. Der ganze Kreis und viele Genossenschaften sahen auf die LPG in Casekow, und ihre Mitglieder beschlossen, den Ausgang dieses Verfahrens zur Grundlage ihres künftigen Verhaltens zu nehmen. In der Verhandlung wurde das Verhältnis der genossenschaftlichen Wirtschaft zur individuellen Hauswirtschaft geklärt. Ein staatlich geprüfter Landwirt* der als Zeuge geladen war, erläuterte einige damit zusammenhängende Fachfragen. Eine für alle anwesenden Genossenschaftsbauern gültige Feststellung traf der mitverklagte Genossenschaftsbauer K., als er erklärte: „Ich werde zukünftig meine ganze Kraft der LPG zur Verfügung stellen. Die Flächen, die bisher von mir schwarz bewirtschaftet wurden, gebe ich an die LPG ab.“ Er hat Wort gehalten und arbeitet jetzt besser in der Genossenschaft mit. Die Schwarzflächen sind jetzt abgeschafft, und auch das zuviel gehaltene Vieh haben die Bauern nach dem Statut in die LPG eingebracht. Das ist besonders wichtig für die Erfüllung der staatlichen Pläne* die der einzige Maßstab für die gute genossenschaftliche Arbeit ist. Es darf nicht geschehen, daß durch Überspitzungen bei der Reduzierung der aufgeblähten Hauswirtschaften wertvolle Kühe auf den Schlachthof wandern, anstatt in den genossenschaftlichen Stall. Wir wollen uns bei der Einschätzung des Erfolges unserer Erziehungsarbeit keiner Selbsttäuschung hingeben. Zwar haben sich alle Verklagten in einem Vergleich zum Ersatz des der Genossenschaft zugefügten Schadens verpflichtet, aber einige taten dies wohl mehr oder weniger, weil sie nach dem Statut und dem LPG-Gesetz dazu verpflichtet sind, nicht aber aus innerster Überzeugung. Wir müssen daher an ihrer Erziehung noch ständig Weiterarbeiten. Auf der Vollversammlung am 1. Dezember 1961 wurde eine neue Betriebsordnung beschlossen und außerdem festgelegt, daß künftig nur noch eine Kuh mit Nachzucht und bis zu drei Mastschweinen sowie Kleinvieh individuell gehalten werden dürfen. Aber allein mit der administrativen Durchsetzung eines neuen Statuts bzw. der Betriebsordnung läßt sich die gute genossenschaftliche Arbeit auch nicht entwickeln. Dies ist ein langwieriger Prozeß, der eine ständige und geduldige Überzeugungsarbeit erfordert. Das Neue in diesem Verfahren war, daß auf der Grundlage eines zum Schadensersatz verpflichtenden Beschlusses der Mitgliederversammlung eine LPG gegen ihre Mitglieder wegen grober Verletzung des Statuts die Hilfe des Gerichts zur Durchsetzung ihrer Forderung in Anspruch nahm. Erfahrungen aus ähnlichen Rechtsstreitigkeiten lagen nicht vor. Das Beispiel zeigt, daß ein gründlich vorbereitetes und durchgeführtes Verfahren viel zur Überwindung der aus dem Kapitalismus herrührenden Denkgewohnheiten, wie Egoismus, Spekulation usw., beitragen kann. Dies allein reicht aber nicht immer aus, um die Zählebig-keit solcher Ideologien, das Hängen am Althergebrachten zu überwinden. Das Ziel dieses Verfahrens bestand folglich nicht allein darin, den Rechtsstreit der LPG Casekow richtig zu entscheiden. Vielmehr kam es darauf an, das Ergebnis dieses Verfahrens umfassend auszuwerten. Deshalb berichtete der Direktor des Kreisgerichts wenige Tage nach Abschluß des Verfahrens vor dem Kreistag. Dabei wies er auch auf die rechtliche Unbegründetheit der Verjährungseinrede gemäß § 18 LPG-Gesetz hin, auf die sich einige Bauern berufen hatten. Dieser Bericht wurde mit als Grundlage für die Auseinandersetzungen genommen, die zur Vorbereitung des VII. Deutschen Bauernkongresses in allen Genossenschaften geführt wurden. Noch während des Verfahrens sprach der Direktor des Kreisgerichts auf einer Dienstbesprechung vor allen Richtern und Staatsanwälten des Bezirks darüber, welche Grundsätze bei einem solchen Verfahren zu beachten sind und wie es durchzuführen ist. Damit wurde allen Richtern und Staatsanwälten des Bezirks eine einheitliche Orientierung gegeben. Der Kreistag und der Kreisausschuß der Nationalen Front vermittelten allen Gemeindevertretungen die Erfahrungen aus dem Casekower Beispiel. Der Rat des Kreises organisierte in den MTS-Bereichen die Auswertung. An diesen Beratungen nahmen Kreistagsabgeordnete, Gemeindevertreter, Bürgermeister* LPG-Vorsitzende und Vertreter der Ortsausschüsse der Nationalen Front teil. Ferner wurden, ausgehend von den Erfahrungen in Casekow, in weiteren sechs Gemeinden Komplexbrigaden des Rates des Kreises tätig, die den Genossenschaften halfen, die Auseinandersetzung mit solchen Genossenschaftsbauern zu führen, die die genossenschaftliche Arbeit vernachlässigen, nicht veranlagte Flächen bewirtschaften und durch ungenügende Arbeitsmoral der Genossenschaft Schaden zufügen. Wurde anfangs in den LPGs noch nicht richtig erkannt, daß gute genossenschaftliche Arbeit und Gesetzlichkeit eine untrennbare Einheit bilden, so wurde in den nachfolgenden Versammlungen der LPGs diese Erkenntnis verallgemeinert. Dazu hat nicht zuletzt auch das Verfahren der LPG Casekow beigetragen. Das Beispiel zeigt, wie das Gericht-durch seine spezifische Tätigkeit, durch die Rechtsprechung, im Zusammenwirken mit den örtlichen Organen der Staatsmacht auf der Grundlage der Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Volksvertretungen und ihrer Organe die gesamte staatliche Leitungstätigkeit wirksam unterstützen kann. Der Rat des Kreises Angermünde konnte kürzlich feststellen, daß in der Mehrzahl der Genossenschaften die Gesetzlichkeit hergestellt worden ist. Unter Berücksichtigung der Feststellung Walter Ulbrichts auf dem 14. Plenum: „Die wirtschaftliche Ordnung in der LPG schafft den materiellen Anreiz zur Entwicklung der genossenschaftlichen Produktion“, kann schon heute gesagt werden, daß der Ausgangspunkt zur schnelleren Entwicklung der Disziplin und Arbeitsmoral der Genossenschaftsmitglieder geschaffen wurde. Dies wird sich auch auf die Erfüllung der staatlichen Pläne positiv auswirken. , 141;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 141 (NJ DDR 1962, S. 141) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 141 (NJ DDR 1962, S. 141)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei und die Dialektik der internationalen Klassenauseinandersetzung zu vertiefen, sie zu befähigen, neue Erscheinungen in der Klassenauseinandersetzung und im gegnerischen Vorgehen rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar. Sie richten die Vorbeugung auf die für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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