Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 140

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 140 (NJ DDR 1962, S. 140); RUDI MEJNKE, Vorsitzender der LPG „Einheit“ in Casekow (Kreis Angermünde) GERHARD ROMMEL, Staatsanwalt beim Generalstaalsanwalt der DDR Das LPG-Recht ein Mittel zur Entwicklung der guten genossenschaftlichen Arbeit In wenigen Tagen beginnen die Beratungen des VII. Deutschen Bauernkongresses. Die Justizorgane haben gemeinsam mit den örtlichen Staatsorganen dazu beigetragen, diese Beratung vorzubereiten, indem sie den Genossenschaftsbauern halfen, die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, des LPG-Gesetzes und des Statuts, und die Durchsetzung einer straffen Disziplin und Ordnung in allen LFGs zu sichern. In vielen Aussprachen wurde die Erkenntnis vermittelt, daß angesichts der antinationalen westdeutschen Agrarpolitik, die unter dem Deckmantel einer sogenannten Strukturbereinigung und der Herstellung eines gemeinsamen Agrarmarktes der EWG-Staaten das Todesurteil über weitere 800 000 westdeutsche Bauernhöfe mit 1,5 Millionen Menschen gesprochen hat, die gute genossenschaftliche Arbeit immer größere Bedeutung für die Festigung unserer sozialistischen Republik gewinnt. Dort, wo zuerst über die Gesetzmäßigkeit des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus Klarheit geschaffen wurde, konnten Verstöße einiger Mitglieder gegen das LPG-Gesetz und das Statut leichter beseitigt werden. Wir möchten diese These am Beispiel der Arbeit in der LPG „Einheit“ (Typ III) in.Casekow beweisen. In der LPG hatten sieben Bauern ihre individuelle Hauswirtschaft über das gesetzlich zulässige Maß erweitert. Ihre Haupteinnahmen waren nicht die Ergebnisse der genossenschaftlichen Arbeit, sondern kamen aus der individuellen Hauswirtschaft. Einige Bauern hielten bis zu acht Rindern, davon vier Kühe, und außer zwei Sauen auch noch bis zu acht Schweinen. Die meisten dieser Genossenschaftsbauern hatten zwar die im Statut festgelegte Höhe des Inventarbeitrages auf Grund der von ihnen eingebrachten Fläche erbracht. Nach Ziff. 12 des Statuts der LPG hätten sie das überzählige Vieh einschließlich der dazugehörigen Futtermittel bis zur neuen Ernte in die Genossenschaft einbringen müssen. Der Genossenschaft wurde durch diese Verletzung des Statuts ein Schaden zugefügt, weil die LPG aus ihrem Viehbestand die Pflichtablieferung auf der Grundlage des Erfassungspreises auf die von diesen Mitgliedern eingebrachten Flächen erfüllen mußte. Dagegen kamen die höheren Aufkaufpreise und die Erlöse für die der LPG statutenwidrig vorenthaltenen Schweine nicht der LPG, sondern diesen Bauern zugute. Zum Schaden der Genossenschaft wirkte sich auch aus, daß die Kosten für Bestellarbeiten für die individuellen Landflächen nicht von den Genossenschaftsbauern selbst, sondern von der LPG getragen wurden. Besonders grob hat der ehemalige LPG-Vorsitzende selbst gegen das Statut verstoßen. So hat er der LPG bisher einen von ihm zu erbringenden Inventarbeitrag in Höhe von 8680 DM vorenthalten. Diese Mißverhältnisse zwischen der Entwicklung der genossenschaftlichen Wirtschaft und der individuellen Hauswirtschaft begünstigten Erscheinungen der Spekulation und hatten negative Auswirkungen auf die Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin einer Anzahl anderer Mitglieder. Eine Arbeitsgruppe vom Rat des Kreises deckte Ende November 1961 die Ungesetzlichkeiten und Verstöße gegen das Statut auf. Nach vorhergehender Aussprache mit dem Vorstand und dem Rat der Gemeinde wurden sieben Mitglieder durch Beschluß der Vollversammlung vom 1. Dezember 1961 gern. §§ 15 ff. LPG-Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet. Drei Bauern verweigerten die Zahlung. Es wurde auf Anraten des Kreisstaatsanwalts, der die Bedeutung der Durchsetzung der Schadensersatzpflicht für die Festigung der Disziplin und Arbeitsmoral in der Genossenschaft erläuterte, beschlossen, gegen sie vor dem Kreisgericht Angermünde Klage zu erheben. Im gerichtlichen Verfahren verpflichteten sich die verklagten Genossenschaftsmitglieder zur Zahlung der im Beschluß der Mitgliederversammlung gemäß § 17 Abs. 2 LPG-Gesetz festgesetzten Schadenssumme. Worin bestand die Bedeutung dieses Verfahrens, und welche Schlußfolgerungen kann man für die Arbeitsweise der Gerichte und der Staatsanwaltschaft daraus ziehen? Für die konkrete Verwirklichung der Prinzipien des Staatsratsbeschlusses vom 30. Januar 1961 bei der Anwendung der Schadensersatzbestimmungen des LPG-Gesetzes sollten folgende Grundsätze für die Justizorgane bestimmend sein: 1. Auch im Zivilverfahren ist der Prozeß der Auseinandersetzung über das ehrliche Verhalten zur Genossenschaft als nach wie vor wichtigste Aufgabe der Überzeugungsarbeit bei der Durchsetzung von Ordnung und Disziplin und der Festigung der innergenossenschaftlichen Demokratie fortzusetzen. Es kommt darauf an, in erster Linie mit dem Mittel der Überzeugung ein ehrliches Verhalten zum genossenschaftlichen Eigentum zu erzielen. Das bedeutet natürlich nicht, einer gerichtlichen Entscheidung auszuweichen. Es muß gewährleistet sein, daß auch mit Hilfe gerichtlicher Entscheidungen die berechtigten Ansprüche der LPG gegen einzelne Spekulanten, die sich auf Kosten der Genossenschaft bereichert haben und die Erfüllung ihrer Schadensersatzpflichten hartnäckig verweigern, konsequent durchgesetzt werden. Klarheit muß aber darüber bestehen, daß die materielle Verantwortlichkeit nach §§ 15 ff. LPG-Gesetz nicht nur einseitig vom Wiedergutmachungsgedanken beherrscht sein darf. Erziehungsarbeit muß auch im Zivilverfahren selbst geleistet werden. Vor allem muß beachtet werden, daß zur Schaffung von Ordnung und Disziplin in der Genossenschaft die Durchführung eines Zivilprozesses mit dem Ziel der gerichtlichen Verurteilung nicht das hauptsächliche Mittel ist. Deshalb darf keine Möglichkeit der Überzeugung ungenutzt bleiben, um die freiwillige Erfüllung der Verpflichtung durch die in Anspruch genommenen Mitglieder zu erreichen. 2. Gericht und Staatsanwalt müssen zur gründlichen und beschleunigten Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen mit dem Ziel treffen, den Streit bereits in der ersten Verhandlung zu klären. Dazu gehören unbedingt die Beiziehung des Protokolls und des Beschlusses der Mitgliederversammlung, aller der spezifizierten Schadensberechnung zugrunde liegenden Unterlagen, Belege usw., des Bodenbuchs der LPG, des Gemeinde-Grundbuchheftes und anderer Unterlagen sowie die Hinzuziehung eines agrarsachverständigen Zeugen, z. B. eines staatlich geprüften Landwirts. i Die vom Kreisgericht Angermünde unter diesem Ge-' sichtspunkt innerhalb von acht Tagen vorbereitete und durchgeführte Verhandlung zeigt, wie eine rasche Klärung von Konflikten erfolgen kann. 140;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 140 (NJ DDR 1962, S. 140) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 140 (NJ DDR 1962, S. 140)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle.

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