Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 103

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 103 (NJ DDR 1962, S. 103);  für den Rat der Stadt u. a. die Aufgabe, monatlich entsprechend den Schwerpunkten den Stand der Erfüllung des Volkswirtschafts- und Haushaltsplans der Stadt einzuschätzen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen zu ergreifen. Das ist in Abschn. III Buchst. A Ziff. 3 der OrdnungTiber die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den kreisangehörigen Städten festgelegt. Weiter ist geregelt, daß einmal im Quartal die Erfüllung des Volkswirtschafts- und Haushaltsplans umfassend einzuschätzen und darüber der Stadtverordnetenversammlung zu berichten ist. Aus dem Ermittlungsverfahren gegen die Lehrerin H., die an der Oberschule tätig ist, wurde jedoch bekannt, daß die Arbeit des Rates der Stadt bei der Durchführung des Haushaltsplans gegen die Bestimmungen der neuen Ordnungen verstößt. Zwar wurde quartalsweise über die Erfüllung des Haushaltsplans berichtet, aber nicht gesagt, daß die Einnahmen aus der Schulspeisung unregelmäßig eingezahlt werden und ein Fehlbetrag von etwa 1200 DM entstanden ist. Dieser Fehlbetrag konnte u. a. dadurch entstehen, daß der Rat der Stadt und seine Faehorgane die Oberschule hinsichtlich der Erfüllung des Haushaltsplans nicht sachkundig angeleitet haben. Es genügt nicht, daß bei der Berichterstattung ein reiner Soll-Ist-Vergleich gegeben wird, sondern es bedarf wie das Ermittlungsverfahren eindeutig zeigt der ständigen Durchsetzung der in den neuen Ordnungen festgelegten Prinzipien der staatlichen Lenkungs- und Führungstätigkeit. Durch die gesetzwidrige Arbeit des Rates der Stadt und seiner Organe auf dem Gebiet der Finanzen konnte es eintreten, daß bei der Kassierung des Essengeldes für die Schulspeisung gröblich gegen die 4. DB zum Gesetz über die. Regelung des Zahlungsverkehrs vom 19'. März 1959 (GBl. I S. 240) verstoßen und das gesellschaftliche Eigentum geschädigt wurde. So waren z. B. die monatlichen Abrechnungen der Lehrerin nicht auf dem laufenden und nicht mit dem einkassierten und eingezahlten Bargeld abgestimmt. In keinem Falle hat der Rat der Stadt eine Kontrolle ausgeübt; er hat damit begünstigt, daß z. B. vom 7. Sep- tember bis 6. Oktober 1960 1000 DM und vom 17. November bis 19. Dezember 1960 1460 DM angesammelt und in der Wohnung der Lehrerin aufbewahrt werden konnten und entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Betrag aus dem Jahr 1960 in Höhe von 1379,35 DM wurde erst im Jahre 1961 eingezahlt und damit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an das übergeordnete Organ abgeführt und für den Rat der Stadt gesperrt. Aus diesen Darlegungen ist ersichtlich, daß in grober Weise gegen die sozialistische Gesetzlichkeit verstoßen und der Haushalt der Stadt geschädigt wurde. Der Rat der Stadt sollte deshalb seine Arbeit auf dem Gebiet der Finanzen überprüfen und Maßnahmen edn-leiten, die gewährleisten, daß Verbrechen nicht begünstigt werden und das gesellschaftliche Eigentum nicht geschädigt wird. Ferner sollte der Rat der Stadt darüber beraten, wie die Anleitung und Kontrolle der dem Rat der Stadt unterstellten Betriebe und Einrichtungen auf finanziellem Gebiet verbessert werden kann. Gern. § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft verlange ich die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit. Anmerkung : Am 31. Oktober 1961 befaßte sich der Rat der Stadt mit dem Einspruch des Staatsanwalts. An dieser Sitzung nahmen auch die Mitglieder der Ständigen Kommission Haushalt, Finanzen und Planung und die Leiter der Nachfolgeeinrichtungen teil. Nach eingehender Beratung wurden Maßnahmen getroffen, die gewährleisten, daß die im Einspruch erörterten Gesetzesverletzungen beseitigt und zukünftig ausgeschlossen werden. Der Einspruch trug somit dazu bei, verbrechensbegünstigende Faktoren zu beseitigen. Er zeigt gleichzeitig anschaulich, daß zwischen der strafverfolgenden Tätigkeit und der Allgemeinen Aufsicht des Staatsanwalts ein enger Zusammenhang besteht und wie durch richtigen Einsatz der staatsanwaltschaftlichen Mittel zur Verbesserung der gesamtstaatlichen Leitungstätigkeit beigetragen werden kann. D. Red. dbuekumsekuu Die Organisation der Vereinten Nationen, Dokumente, Teil I. Zusammenstellung und Bearbeitung von Herbert Standke. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. 246 Seiten; Preis: 21,60 DM. Standke/Krumbiegel: Der Krieg im Völkerrecht (Dokumente). Deutscher Militärverlag, Berlin 1961. 539 Seiten; Preis: 14,80 DM. Herausgeber und Verlage haben sich einer verdienstvollen Aufgabe unterzogen, wenn sie dem Staatsangestellten, dem Funktionär in den Parteien und Massenorganisationen, dem Journalisten, dem Studenten und Wissenschaftler der gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen Textsammlungen zur Entstehung und Tätigkeit der UNO sowie zum Kriegsrecht in die Hand geben. Die Dokumentensammlung über die UNO ist auf drei Bände berechnet. Der vorliegende erste Band enthält die wichtigsten Dokumente über die Vorgeschichte und Gründung der Organisation aus den Jahren 1914 bis 1945 und bringt abschließend den Text der UNO-Charta und des Statuts des Internationalen Gerichtshofs in. englischer, französischer, russischer und deutscher Sprache; zwei Übersichten (Organisationsschema der Gründungskonferenz in San Franzisko 1945 und Mitgliederverzeichnis mit statistischen Angaben) und ein Sachregister vervollständigen den Band und erleichtern die Arbeit mit dem dargebotenen Stoff. Band 2 wird Dokumente über die Arbeit der Organe der UNO enthalten, und Band 3 wird Materalien über die Spezialorganisationen der UNO bringen; beide Bände werden voraussichtlich Ende 1962 vorliegen. Prof. Steiniger, Präsident der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen, hat zum Band I eine Einleitung geschrieben. Darin wird hervorgehoben, daß mit Recht an der Spitze der Dokumentensammlung das Dekret Lenins über den Frieden vom 8. November 1917 steht; es ist mit seiner Proklamation-des Rechts der Völker auf Frieden und Selbstbestimmung zur „Geburtsurkunde der Grundsätze der Vereinten Nationen“ geworden. In unserem Jahrhundert ist zweimal damit begonnen worden, eine universale Staatenorganisation zu schaffen, die der Friedenssicherung dienen sollte: 1919 der Völkerbund, 1945 die UNO. Beide Organisationen entstanden am Ende eines vom deutschen Imperialismus entfesselten Weltbrandes; beide gründeten sich auf die Forderung der Völker nach einer dauerhaften Friedensordnung. Der ohne Mitwirkung der Sowjetunion geschaffene Völkerbund ist dieser Forderung nicht gerecht geworden. Er war antisowjetisch orientiert und wandte sich gegen die nationale Unabhängigkeitsbewegung in den Kolonien und gegen die revolutionäre Befreiungsbewegung des internationalen Proletariats. Im Jahre 1934 sahen sich die Völkerbundmächte allerdings dazu gezwungen, die Sowjetunion zum Beitritt 103;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 103 (NJ DDR 1962, S. 103) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 103 (NJ DDR 1962, S. 103)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung. Der Arbeitsbereich Vollzug ist dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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