Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 102

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 102 (NJ DDR 1962, S. 102); sierung des Produktionsaufgebots müssen aber die Erfahrungen der Werktätigen beachtet, ihre schöpferischen Fähigkeiten entwickelt und muß ihre Bereitschaft zur ökonomischen und politischen Stärkung unserer Republik unterstützt werden. Es ist notwendig, daß Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsorganisation für die Bildung der Ständigen Produktionsberatung und die Organisierung einer wirkungsvollen Arbeit dieses gewerkschaftlichen Organs sorgen, um damit auch § 17 GBA in Verbindung mit dem Beschluß der 35. Tagung des Bundesvorstandes des FDGB vom 8. März 1959 und dem Beschluß des Ministerrates über die Unterstützung der Ständigen Produktionsberatungen in den sozialistischen Betrieben durch die Betriebsleiter vom 9. April 1959 (GBl. I S. 329) zu verwirklichen. Anmerkung: Das Urteil und der Kritikbeschluß sind darauf gerichtet, die Initiative der Werktätigen im Produktionsaufgebot zu unterstützen. Sie sind dadurch Ausdruck einer planmäßigen, d. h. auf die jeweiligen politischen und ökonomischen Schwerpunkte gerichteten justitiellen Tätigkeit. In der Praxis unserer Gerichte wird dem Kritikbeschluß nach § 4 StPO allgemein noch nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt1 2. Im Hinblick auf die ständig zunehmende Bedeutung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserem gesellschaftlichen Umwälzungsprozeß1 ist es aber notwendig, alle den Gerichten durch das Gesetz gegebenen Mittel entsprechend ihrer spezifischen Funktion und Wirksamkeit voll einzusetzen, um die Gesetzmäßigkeiten des voll entfalteten sozialistischen Aufbaus durchzusetzen. Das Strafverfahren gegen die drei Angehörigen des VEB (K) Bau hat das Kreisgericht zum Anlaß genommen, um auf die Planerfüllung dieses wichtigen Baubetriebes des Kreises Einfluß zu nehmen. Aus der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen war den Richtern des Kreisgerichts bekannt, daß die Leitungstätigkeit in diesem Betrieb erhebliche Mängel aufweist. Das Strafverfahren mußte deshalb dazu benutzt werden und darin zeigt sich die Planmäßigkeit der gerichtlichen Tätigkeit, die, ausgehend von den Beschlüssen der Partei und der Volksvertretungen, auf einer engen Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen beruht , Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit in diesem Betrieb bloßzulegen und bei ihrer Beseitigung wirksam mitzuhelfen. In dem Urteil stellte das Gericht die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten fest und 1 Vgl. Schur, „Gerichtskritik gesetzliche Pflicht des Gerichts“, NJ 19G1 S. 233, und Roehl, „Durch allseitige Aufklärung der Strafsache zur begründeten Gerichtskritik“, NJ 1961 S. 416. 2 vgl. W. Ulbricht, Der XXII. Parteitag der KPdSU und die Aufgaben in der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1961, S. 63/64. sprach die zur Festigung der Gesetzlichkeit und Erziehung der Angeklagten erforderlichen Strafen aus. Die nach § 7 StEG angeordnete Bekanntmachung des Urteils in einer Belegschaftsversammlung zielt darauf ab, die im Betrieb Beschäftigten zur Achtung gegenüber dem Volkseigentum zu erziehen. Mit dem Kritikbeschluß wendet sich dagegen das Gericht an den Betriebsleiter und die Betriebsgewerkschaftsleitung und fordert, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entfaltung der Initiative der Werktätigen bei der Erfüllung und Überbietung des Planes, bei der Entwicklung des Produktionsaufgebots herzustellen. Eine Abschrift des Kritikbeschlusses erhielt der Kreisbaudirektor, der nicht kontrolliert hatte, ob die vom Rat des Kreises dem VEB (K) Bau vor längerer Zeit gegebenen Hinweise im Betrieb beachtet wurden. Natürlich wäre es richtiger gewesen, wenn um jeglichen Zeitverlust zu vermeiden der Staatsanwalt schon während des Ermittlungsverfahrens im Wege der Allgemeinen Aufsicht auf die Herstellung der sozialistischen' Gesetzlichkeit hingewirkt hätte. Der Kritikbeschluß stellt hier gleichzeitig eine Kritik an der Arbeit des Staatsanwalts dar■*. In einer erweiterten Arbeitsbesprechung des Baubetriebes, zu der u. a. die Bauleiter hinzugezogen worden waren, erläuterte der Staatsanwalt die Gerichlskritik und gab Hinweise zur Beseitigung der im Beschluß festgestellten Mängel. (Die Teilnahme eines Richters war aus wichtigen Gründen nicht möglich.) In dieser Besprechung konnte berichtet werden, daß die Ständige Produktionsberatung gewählt worden war und ihre Arbeit aufgenommen hatte. Es wurden konkrete Maßnahmen zur Einf ührung von Materialverbrauchsnormen und Konten für Materialeinsparung festgelegt. Die bisherige Leitungstätigkeit und auch die Arbeit der Gewerkschaft im Betrieb war Gegenstand einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Ziel, die Werktätigen stärker in die Leitung des Betriebes einzubeziehen und die Produktion zu verbessern. Der Staatsanwalt wird weiterhin kontrollieren, ob die festgestellten Gesetzesverletzungen überwunden sind, und in Zusammenarbeit mit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz die Ergebnisse seiner Aufsichtstätigkeit der Volksvertretung vermitteln, um diese bei der konkreten Leitung des sozialistischen Aufbaus im Kreis zu unterstützen. Das bisherige Resultat der Tätigkeit des Gerichts und des Staatsanwalts unterstreicht die Bedeutung, die der Gerichtskritik zusammen mit der Rechtsprechung und der Allgemeinen Aufsicht bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit zukommt. Werner Strasberg, Direktor des Kreisgerichts Lübz in Plau S Vgl. hierzu Probst/Strasberg, „Sozialistischer Arbeitsstil und Gcrichtskritik“, NJ 1960 S. 432; Schur und Roehl, a. a. O. Lußsickt des Sinaisa&uralts Abschn. III Buchst. A Ziff. 3 und Abschn. V Buchst. B der Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den kreisangehörigen Städten vom 28. Juni 1961 (GBl. I S. 123); 4. DB zum Gesetz über die Regelung des Zahlungsverkehrs vom 19. März 1959 (GBl. I S. 240). Zur Verantwortung des Rates der Stadt hinsichtlich der Erfüllung des Haushaltsplanes und der Durchsetzung einer straffen Finanzdiszipiin. Einspruch des Staatsanwalts des Kreises Wittenberg vom 12. Oktober 1961 - KV 102/61. Aus einem Ermittlungsverfahren wurde dem Staatsanwalt des Kreises Wittenberg bekannt, daß die Arbeit des Rates der Stadt K. bei der Durchführung des Haushaltsplans nicht den Grundsätzen der neuen Ordnungen entspricht. Wegen Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erhob er beim Rat der Stadt Einspruch. Aus den Gründen: Der Rat der Stadt ist dafür verantwortlich, die volle Entfaltung der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet zu sichern. Aus dieser Verantwortung ergibt sich 102;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer Bestandteil der Grundaufgäbe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der Führung und Leitung des Klärungsprozesses er ist wer? in seiner Gesamtheit. Diese AuXsaben und Orientierungen haben prinzipiell auch für die operative Personenkontrolle als einem wichtigen Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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