Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 14

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 14 (NJ DDR 1962, S. 14); im Handel, Korruption und schuldhafter Warenverderb. Die Schuldigen sind zur Verantwortung zu ziehen. Sorgfältige Aufklärung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Gesetzesverletzungen Der Erfolg bei der Bekämpfung der Gesetzesverstöße wird um so größer sein, je mehr es gelingt, jedes einzelne Verfahren in seinem jeweiligen Stadium dazu auszunutzen, das sozialistische Bewußtsein der Werktätigen zu entwickeln und zu festigen. Vorbedingung hierzu ist die allseitige Aufklärung des Sachverhalts, der Folgen der Straftat. und der Persönlichkeit des Täters, seiner Entwicklung und seines gesellschaftlichen Verhaltens. Diese Forderung ist zwar nicht neu; ihr wird jedoch keineswegs in allen Fällen Rechnung getragen. Nur dann, wenn alle Umstände aufgedeckt worden sind, die das Verbrechen hervorgebracht, erleichtert oder begünstigt haben, kann die weitere Aufgabe gelöst werden, die Verbrechensursachen zu beseitigen. Bei einer solchen umfassenden Aufklärung wird den Werktätigen auch überzeugend dargelegt werden können, wie es zum Verbrechen kam und wie und an welcher Stelle sie selbst bei genügender Wachsamkeit zur Verhinderung des Verbrechens und der dadurch hervorgerufenen Schädigung der Gesellschaft hätten beitragen können. Das gilt keineswegs nur für die Fälle, in denen der Täter fahrlässig handelte und der schädliche Erfolg oft nur eintrat, weil andere, das Verbrechen begünstigende Umstände hinzutraten. Auch bei einem Täter, der vorsätzlich unserem sozialistischen Aufbau Schaden zufügt, gibt es solche mitwirkenden Umstände, die seine Tat ermöglicht oder erleichtert haben. Sie können zwar in keinem Fall dem vorsätzlich Handelnden zugute gehalten werden; sie sind aber aufzudecken, um die Werktätigen, die Wirtschaftsfunktionäre wie das Arbeitskollektiv des Angeklagten zur Wachsamkeit und zur sorgfältigen Erfüllung ihrer Pflichten auch der moralischen zu erziehen. Werden Verfahren auf dieser Weise aufgeklärt, dann sind sie geeignet, als Hebel zur Umgestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse zu wirken. Sie werden dann Anlaß für eine Auswertung z. B. vor der Volksvertretung sein können, die ihrerseits Maßnahmen zur Beseitigung konkreter Verbrechensursachen und zur Erhöhung der Wachsamkeit treffen kann. Auf diese Weise kann die Zusammenarbeit der Justizorgane mit ihrer Volksvertretung inhaltlich vertieft werden. Hierbei kann es geboten sein, daß Vertreter der zentralen Justizorgane, z. B. ein Vertreter des Obersten Gerichts, vor dem Bezirkstag oder dem Kreistag auftritt, wenn das Oberste Gericht in zweiter Instanz oder im Wege der Kassation mit den betreffenden Fragen befaßt war. Das gleiche gilt für die Leiter der Justizorgane in der Bezirksebene. Die Forderung an die Justizorgane, die ökonomischen Schwerpunkte in ihrer Arbeit besonders zu beachten, heißt aber auch, die Zivilrechtsstreitigkeiten sowie Familien- und Unterhaltssachen, die in Beziehung zu solchen ökonomischen Schwerpunkten stehen, in ihrer Bedeutung richtig zu erkennen. Planmäßige Weiterführung der großen Gesetzgebungsarbeiten Die Materialien des XXII. Parteitages der KPdSU sind von weitgehender Bedeutung für die großen Gesetzgebungsarbeiten des Ministeriums der Justiz, im besonderen fürjjie Fertigstellung eines neuen Strafgesetzbuchs, eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung. Es haben im Dezember vergangenen Jahres gemeinsame Tagungen der Sektionen Strafrecht und Zivilrecht mit den beim Ministerium der Justiz bestehenden Grundkommissionen Strafgesetzbuch und Zivilgesetzbuch stattgefunden. Hie! sind die ersten Schlußfolgerungen aus den Materialien des XXII. Parteitages der KPdSU und des 14. Plenums des Zentralkomitees der SED für die Weiterführung der Gesetzgebungsarbeiten am Strafgesetzbuch, Zivilgesetzbuch und der Zivilprozeßordnung beraten und diskutiert worden. Eine unmittelbare Unterstützung der Arbeiten zur Schaffung eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer entsprechenden neuen Zivilprozeßordnung stellen die im Dezember 1961 auf der 7. Tagung des Obersten Sowjets angenommenen „Grundlagen der Zivilgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken“ sowie die „Grundlagen der Zivilprozeßordnung der UdSSR und der Unionsrepubliken“ dar. Selbstverständlich kann es sich weder bei der Auswertung des XXII. Parteitages der KPdSU noch bei der Auswertung der Grundlagen über die Zivilgesetzgebung und das Zivilverfahren um eine schematische Übertragung des Ergebnisses handeln. Es müssen stets der unterschiedliche Stand der gesellschaftlichen Entwicklung und die verschiedenen weiteren, durch die unterschiedliche historische Entwicklung bedingten Besonderheiten berücksichtigt werden. Vor uns steht die Aufgabe, die Überprüfung des vorliegenden Entwurfs des neuen Strafgesetzbuchs abzuschließen. Die Arbeiten am Zivilgesetzbuch sollen so gefördert werden, daß Ende des Jahres 1962 ein erster Entwurf des neuen Gesetzbuchs mit Begründung vorliegt. Das gleiche gilt hinsichtlich der neuen Zivilprozeßordnung; diese soll als Thesenentwurf bis Ende 1962 erarbeitet sein. Bei den Gesetzgebungsarbeiten müssen stets die Erfahrungen aus den anderen Ländern des sozialistischen Lagers, insbesondere aus der Sowjetunion, ausgewertet werden. Alle Arbeiten sind so durchzuführen, daß die neuen, sozialistischen Gesetze beispielgebend für Gesamtdeutschland sind. Zur Erfüllung der Gesetzgebungsaufgaben im Jahre 1962 ist es erforderlich, daß die verschiedenen Gesetzgebungskommissionen planmäßig und verstärkt Weiterarbeiten. Dabei gilt es, die Gesetzgebungsarbeiten nach drei Richtungen hin zu vertiefen: Einmal muß die Mitarbeit der Justizpraktiker, wie Richter, Staatsanwälte und Staatliche Notare, aktiver werden, d. h., sie müssen bei ihrer Mitarbeit bewußter von ihren praktischen und guten' Erfahrungen aus der Rechtsprechung ausgehen und andererseits die in der Gesetzgebungsarbeit gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der geltenden Gesetze zur Verbesserung der Rechtsprechung ausnutzen. Die zweite Aufgabe besteht darin, verstärkt in die Tätigkeit der Gesetzgebungskommissionen Werktätige aus der Produktion, nach Möglichkeit bewährte Schöffen, unmittelbar einzubeziehen. Drittens schließlich müssen die Gesetzgebungskommissionen ihre Thesen stärker im Rahmen der Vereinigung Demokratischer Juristen und auch in Betriebsveranstaltungen oder geeigneten Veranstaltungen im Wohnbereich an Hand von Beispielen und im Zusammenhang mit aktuellen Fragen diskutieren. In dem reaktionären westdeutschen Regierungsprogramm wird unter anderem ein neues Strafgesetzbuch angekündigt. Gemeinsam ist den beiden Strafgesetzbüchern, an denen in der Westzone und bei uns gearbeitet wird, nur der Name. Der Inhalt der Gesetze widerspiegelt die unterschiedliche ökonomische und politische Entwicklung in Deutschland. Unser Strafgesetzbuch entspricht den historischen Lehren aus der Geschichte Deutschlands und den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der DDR und schützt die friedliche Aufbauarbeit der werktätigen Bevölkerung für ein wohlhabendes und ein glückliches Leben des gesamten Volkes ohne Ausbeutung, Elend und imperialistischen Krieg. 14;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 14 (NJ DDR 1962, S. 14) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 14 (NJ DDR 1962, S. 14)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

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