Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 45

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 45 (NJ DDR 1961, S. 45); liehe Linie der Strafpolitik auf der unteren Ebene der Justizarbeit umgesetzt werden soll. Die Straforgane müssen wissen, wie sie in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Partei und unseren Gesetzen die strafrechtlichen Mittel bei der Bekämpfung von Schwerpunkten einsetzen müssen. Hierauf eine Antwort zu geben, wäre wünschenswert gewesen. Insofern bedarf die im ganzen wertvolle Arbeit der Ergänzung, die einem späteren Beitrag Vorbehalten bleiben muß. Weber geht von der Frage aus, in welcher Richtung die Arbeit der Organe der Staatsmacht im Kreis bei der Verbrechensbekämpfung zu qualifizieren ist. In der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, des Genossen Walter Ulbricht, vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960 heißt es: „Als die Bedingungen für den Übergang zum Sozialismus herangereift und die Grundlagen des Sozialismus geschaffen waren, nahmen wir zur Weiterentwicklung der volksdemokratischen Ordnung Stellung. In der Präambel zum Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der DDR vom 11. Februar 1958 sind in diesem Sinne einige grundsätzliche Bestimmungen enthalten. Die staatliche Entwicklung im Hinblick auf die konsequente Anwendung des demokratischen Zentralismus, d. h. der einheitlichen, systematischen zentralen Leitung bei gleichzeitiger Entwicklung der schöpferischen Initiative und Mitarbeit der Volksmassen, erfordert die Weiterentwicklung der Arbeitsweise der Organe des Staatsapparates und die stärkere Heranziehung der gesellschaftlichen Organisationen. Es wurde also notwendig, die Arbeit der leitenden Staatsorgane werter zu qualifizieren und den staatlichen Organen in den Bezirken, Kreisen und Gemeinden eine größere Verantwortung zu übertragen.“2 3 Für die Bekämpfung der Kriminalität und ihre schrittweise Überwindung in der Periode des vollentfalteten sozialistischen Aufbaus heißt das, wie Lekschas und Renneberg nachgewiesen haben, volle Entfaltung der Wirksamkeit des Strafrechts, Einbeziehung der ganzen Gesellschaft in den Kampf gegen das Verbrechen, bewußte Ausnutzung der herausgebildeten und sich entwickelnden Organisationsformen der Gesellschaft bei gleichzeitiger Qualifizierung ihrer Leitung. Von dieser Richtung für die qualitative Verbesserung der Tätigkeit der staatlichen Organe bei der Verbrechensbekämpfung erhalten die Darlegungen Webers ihren Gehalt und wird es verständlich, warum gerade den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen in den Kreisen eine so große Bedeutung zukommt3. In ihnen vollzieht sich die Organisierung der gesamten Gesellschaft für den Kampf um den Frieden, die Lösung der nationalen Frage und den Sieg des Sozialismus am unmittelbarsten. Weber behandelt deswegen richtig zunächst die Entwicklung und Bedeutung der staatlichen Organe in den Kreisen als Zentren an der Basis zur Verwirklichung der Beschlüsse der Partei, der Gesetze und Verordnungen sowie der Beschlüsse des Ministerrats. Dabei hebt er als eine besonders wichtige Seite bei der Durchsetzung des demokratischen Zentralismus und der Erhöhung der Rolle der Staatsorgane in den Kreisen „die Überwindung jeglicher Ressortarbeit und die Entwicklung einer komplexen Leitung aller Seiten des gesellschaftlichen Lebens“ hervor. Er betont, daß dies auch für die Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den Kampf gegen die Kriminalität gilt. Die entscheidende Grundlage für das komplexe Zusammen- 2 ND vom 5. Oktober 1960, S. 5. 3 vgl. zu dieser Problematik Polak, Die Rolle der Arbeiter-und-Bauern-Macht und ihrer Justiz bei der Verwirklichung des Siebenjahrplans, Beiträge zum Strafrecht. Heft 4. s. 10 ft.; Lekschas, Renneberg, Staat und Recht 1960, Heft 10, S. 1616 tt. wirken der Staatsorgane bei der Verbrechensbekämpfung und die Herstellung der Einheit zwischen Verbrechensbekämpfung und den anderen Seiten der sozialistischen Umwälzung sieht Weber zu Recht in der allseitigen Verwirklichung der einheitlichen und wissenschaftlichen Führung durch die Partei der Arbeiterklasse. Es geht bei der Erhöhung der Qualität der staatlichen Leitungstätigkeit um die Durchsetzung der führenden Rolle der Partei. Das wird in unserer Staatspraxis noch nicht immer genügend begriffen. Weber setzt sich zutreffend mit falschen Auffassungen auseinander, die auf eine Trennung der fachlichen von der politischen Arbeit hinauslaufen, und gibt eine wertvolle Anleitung für die Arbeit mit den Parteidokumenten durch die Justiz- und Sicherheitsorgane. Gerade dieser Teil verdient nach dem 9. und 11. Plenum des Zentralkomitees der SED und den Beschlüssen des Politbüros vom 12. Juli 1960 der weiteren Diskussion in der Justizpraxis. In einem weiteren Abschnitt wird behandelt, wie richtige, konkrete und kontrollierbare Aufgaben bei der Organisierung der komplexen Kriminalitätsbekämpfung im Kreis auszuarbeiten sind. Besonders hervorzuheben sind einige Gedanken über die Umsetzung und Konkretisierung der zentralen und von den Bezirken gestellten Aufgaben. Die Darlegungen über die Schwerpunktbildung werden unserer Praxis helfen, ihre Arbeit zu verbessern. Der Kampf ist dabei vor allem gegen Erscheinungsformen des Ökonomismus zu führen. Eine schematische Anlehnung an den Volkswirtschaftsplan, in dem z. B. die Gebiete der Landwirtschaft, Industrie oder des Handels zum Schwerpunkt erklärt werden, beruht auf einer Verkennung des Verhältnisses von Politik und Ökonomie und hindert, die Kräfte auf die Beseitigung der Haupthemmnisse zu konzentrieren und gegen sie den Hauptstoß zu führen. Nachdem in Anlehnung an die verschiedenen grundsätzlichen Publikationen die Rolle der ständigen Beratungen der ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Kreise mit den Leitern der Justiz- und Sicherheitsorgane der Kreise geklärt wurde, werden die Bedeutung und die verschiedenen Möglichkeiten für eine analytische Tätigkeit der Straforgane behandelt. Der Verfasser sieht die Verwertung ihrer Ergebnisse einmal in dem Bericht vor der Volksvertretung, dem Rat bzw. in den Beratungen beim ersten Stellvertreter über den Stand und die Entwicklung der Kriminalität in einem bestimmten Zeitraum. Als wesentlich häufiger werden die gründliche Untersuchung der Kriminalität oder einzelner ihrer Erscheinungsformen in den verschiedenen Bereichen der Volkswirtschaft oder des gesellschaftlichen Lebens zur Unterstützung der Volksvertretung und ihrer Räte genannt. Weber hebt hervor, daß ein erheblicher Mangel dieser Analysen gegenwärtig aber noch darin besteht, daß sie noch zu wenig von den Straforganen gemeinsam ausgearbeitet werden. Eine andere Methode der Auswertungstätigkeit besteht darin, daß auf der Tagung des Rates und der Volksvertretung ein einzelnes, dazu besonders geeignetes Verfahren ausgewertet wird und die in ihm festgestellten Verletzungen der Gesetzlichkeit und andere Mängel der staatlichen Leitungstätigkeit aufgedeckt und prinzipielle Schlußfolgerungen für die Verbesserung der Arbeit gezogen werden. Hierbei wäre es u. E. richtig und notwendig gewesen, die Problematik der Ursachen und begünstigenden bzw. mitwirkenden Bedingungen zu klären. Es ist durchaus noch nicht überall klar, warum der Untersuchung und Auswertung der Ursachen der Kriminalität und der sie begünstigenden Faktoren in unserer gegenwärtigen Periode eine so große, ja entscheidende Bedeutung zukommt und in welcher Richtung die Ursachen erforscht werden müssen. In Publikationen und 45;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 45 (NJ DDR 1961, S. 45) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 45 (NJ DDR 1961, S. 45)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Ermittlungsverfahren ist zu gewährleisten, daß strafrechtliche Verantwortlichkeit nur mit Beweismitteln begründet wird, die dem insbesondere in geregelten Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung entsprechen. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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