Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 89

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 89 (NJ DDR 1957, S. 89); letzungen und Mißstände erhielten, denen wir nun nachgehen konnten. Um Überschneidungen zu vermeiden, wird die massenpolitische Arbeit der Staatsorgane in unserem Kreis nach einem testen Plan durchgeführt. Danach findet jeden Freitagabend in jeweils einer Gemeinde ein Ausspracheabend mit dem Thema: „Sie fragen Wir antworten!“ statt, dessen Träger und Organisator die Nationale Front ist. Hier geben alle Leiter der örtlichen und zentralen Staatsorgane des Kreises auf Fragen und Kritiken der Bevölkerung Auskunft und nehmen stets eine Fülle von Hinweisen und Beschwerden entgegen. Je nach Bedarf werden auch Vertreter des Konsums, der HO bzw. der BHG zu diesen Ausspracheabenden eingeladen. Die bisherige Durchführung der Ausspracheabende, insbesondere die große Besucherzahl zeigt, daß hier eine in der jetzigen Situation richtige Form für die Verbindung mit den Werktätigen in Dörfern und Städten gefunden wurde. Weiterhin führen leitende Mitarbeiter der VP und U-Organe regelmäßig eine Versammlung in einem volkseigenen Betrieb der Industrie und Landwirtschaft durch und sprechen dort über Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit, Schwerpunkte der Kriminalität, über ihre Arbeit usw. Auch diese Versammlungen haben sich bisher bewährt. Sie trugen dazu bei, die Wachsamkeit der Werktätigen zu erhöhen und das Vertrauen zu unseren VP- und Untersuchungsorganen zu festigen. Schließlich wird jetzt mit einer regelmäßigen wöchentlichen Schulung der Genossenschaftsbauern begonnen. Mitarbeiter des Rates des Kreises, des Gerichts, des Staatlichen Notariats und der Staatsanwaltschaft erläutern ihnen die sozialistischen Wirtschaftsprinzipien und besonders solche Ministerratsbeschlüsse, die zur Förderung und Festigung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ergangen sind. Ihnen Beachtung und Durchführung zu sichern und damit eine schnelle Festigung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zu erreichen, ist das Ziel dieser Schulungen. Auch die Pressearbeit der Staatsorgane in der Kreisebene wurde dadurch koordiniert und aufeinander abgestimmt, daß sie alle nach konkreten Presseplänen arbeiten, in denen genau festgelegt ist, welche grundsätzlichen Artikel von einem bestimmten Verfasser und zu einem bestimmten Termin zu schreiben sind. Wir erreichten insbesondere eine regelmäßige, qualitativ gute Presseauswertung geeigneter Strafverfahren dadurch, daß ich bereits bei Anklageerhebung den jeweils für die Auswertung des Verfahrens Verantwortlichen und den Termin der Auswertung in den Akten festlege und dem Verantwortlichen davon Mitteilung mache. Vor ihrer Veröffentlichung werden die Artikel dann im Kollektiv beraten. Die Planung und Koordinierung der gesamten massenpolitischen Arbeit im Kreis hat uns einen erheblichen Schritt vorwärts gebracht; ich möchte sie daher allen Kreisstaatsanwälten empfehlen. Auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht habe ich, da der Kreis Wittstock ein vorwiegend landwirtschaftlicher Kreis mit einem starken sozialistischen Sektor ist, versucht, entsprechend den Beschlüssen unserer Partei und Regierung insbesondere den sozialistischen Sektor der Landwirtschaft zu festigen. Dabei arbeitete ich im vorigen Jahr nach der von der Obersten Staatsanwaltschaft empfohlenen Methode und erhielt auch durch viel Kraftaufwand, Durchführung von häufigen Sprechstunden und Versammlungen, durch Aushänge an den Türen der Räte der Gemeinden usw. eine ganze Reihe von Hinweisen der Bürger auf Gesetzesverletzungen und Mißstände, welche ich mit den Mitteln der Allgemeinen Aufsicht bekämpfen konnte. An die Schwerpunkte der Gesetzesverletzungen kam ich jedoch auf diese Weise nur zu einem geringen Teil heran, da dies mehr oder weniger dem Zufall überlassen blieb. In diesem Jahr ging ich auch auf diesem Gebiet zu einer planmäßigen und zielstrebigen Arbeit über. So stellte ich mir beispielsweise nach dem 25. Plenum unserer Partei die Aufgabe, mehr als bisher planmäßig auf die Festigung und Förderung unserer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften einzuwirken, und analysierte genau die augenblickliche Lage auf diesem Gebiet. Danach sah ich alle in dieser Richtung vorhandenen Beschlüsse des Ministerrats durch und arbeitete an Hand der Beschlüsse einen Schwerpunktplan und Fragespiegel aus. Damit begab ich mich in die Gemeinden. Dort bekam ich von Funktionären des Staatsapparates und anderen Bürgern nun auf meine konkreten Fragen auch konkrete Hinweise auf ungesetzliche Arbeit, Mißstände bzw. die Nichteinhaltung der Beschlüsse des Ministerrats, die vielfach überhaupt nicht bekannt waren. Dabei mußte ich feststellen, daß die wichtigen, durch Beschluß des Ministerrats vom 29. Dezember 1952 (GBl. 1953 S. 11) festgelegten Aufgaben vielfach nur äußerst lückenhaft erfüllt werden. So stellte ich bei meinen Besuchen in den 29 Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften des Kreises fest, daß: 1. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 19. Dezember 1952 (GBl. S. 1389) in manchen Produktionsgenossenschaften keine Betriebsordnung geschaffen und von der Mitgliederversammlung bestätigt war; 2. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 18. Dezember 1953 (GBl. S. 130) in einigen LPG keine Arbeitsordnung für den Buchhalter vorhanden war; 3. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 18. Dezember 1953 (BG1. S. 1927) die Revisionskommissionen vielfach nicht die erforderlichen Revisionen und Kontrollen durchführten und nicht regelmäßig vor den Mitgliederversammlungen Rechenschaft ablegten; 4. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 18. Dezember 1953 (GBl. S. 1296) die wöchentlichen Schulungen der Genossenschaftsbauern meist unterblieben und auch keine Zirkel zur Vorbereitung auf Facharbeiterprüfungen gebildet waren; 5. entgegen dem gleichen Beschluß und dem Beschluß des Ministerrats vom 26. Januar 1956 (GBl. S. 97) in zahlreichen LPG keine Entwicklungsgespräche mit den Genossenschaftsbauern durchgeführt wurden und keine Kaderentwicklungspläne vorhanden waren, obwohl sie bereits im März 1956 geschaffen werden sollten; 6. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 20. Januar 1955 (GBl. S. 53) einige LPG keine wöchentlichen Produktionsberatungen der Brigaden unter Teilnahme der Traktoristen der MTS durchführten; 7. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 18. Dezember 1953 (GBl. S. 1282) keineswegs überall Wettbewerbe zwischen den Brigaden und den Mitgliedern organisiert worden waren und demzufolge auch keine Auswertung entsprechend dem Beschluß vom 20. Januar 1955 (GBl. S. 53) erfolgte; 8. entgegen dem gleichen Beschluß vielfach kein täglicher Aushang einer Übersicht über die geleisteten Arbeitseinheiten der Mitglieder erfolgte und keine Stalltafeln vorhanden waren; 9. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 18. Dezember 1953 (GBl. S. 1302) ein Teil der LPG keine Stallordnungen für den Rinderstall bzw. Schweinestall besaß; 10. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 18. Dezember 1953 (GBl. S. 1294) einige LPG nicht dafür Sorge getragen hatten, für sämtliche ehemaligen Landarbeiter 6 ha Boden in das Bodenbuch einzutragen; 11. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 18. Dezember 1953 (GBl. S. 1297) in zahlreichen LPG die Erfüllung des Produktionsplanes nicht richtig und ständig kontrolliert und mit den Mitgliedern ausgewertet wurde; 12. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 20. Januar 1955 (GBl. S. 53) nicht selten eine richtig arbeitende Normenkommission fehlte; 13. entgegen der VO vom 19. Dezember 1952 in manchen LPG keine regelmäßige Desinfektion aller Ställe und Gerätschaften erfolgte und auch die Tierunterkünfte, Weiden, Ausläufe und Tränken nicht in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten wurden; 14. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 18. Dezember 1953 (GBl. S. 1282) das Leistungsprinzip vielfach nicht bzw. nur teilweise angewandt wurde; 15. entgegen dem Beschluß des Ministerrats vom 19. Dezember 1952 GBl. S. 1322) und vom 18. Dezember 1953 (GBl. S. 1282) die Arbeitsnormen in einigen LPG nicht von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden; 89;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Behandlung grundsätzlicher Fragen der Qualifizierung der getroffen habe. Wir müssen einschätzen, daß diese Mängel und Schwächen beim Einsatz der und in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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