Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 113

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 113 (NJ DDR 1955, S. 113); Mitarbeiter aufgedeckt werden können. Die Mißachtung der Kritik der Bürger durch den Direktor des Kreisgerichts Bernburg und die Justizverwaltungsstelle Halle fügte in diesem Fall dem Staat erheblichen Schaden zu. In fast allen Bezirken richtet sich eine große Anzahl von Beschwerden gegen die Verzögerung in der Behandlung von Zivil- und Eheklagen. Darin zeigt sich, daß die Bürger das Arbeitstempo und die gute Arbeitsvorbereitung, die sie in der Produktion durchführen, auch auf die Arbeit der Gerichte übertragen haben wollen. Obwohl in letzter Zeit erhebliche Verbesserungen in der Bearbeitungsdauer von Zivilprozessen festgestellt werden konnten, zeigt die Vielzahl der Beschwerden, daß dies noch nicht genügt. Die prozessualen Möglichkeiten zur Konzentrierung eines Zivilprozesses müssen daher restlos ausgeschöpft werden. Dabei fällt auch den Rechtsanwälten eine verantwortungsvolle Aufgabe zu. Auch sie sollen ihre Arbeit so einrichten, daß gerade Unterhalts- und Eheprozesse konzentriert durchgeführt und abgeschlossen werden. Jedoch darf die Konzentration in Zivilverfahren nicht auf Kosten der Verhandlungsführung vor sich gehen. Wenn auch ein Zivilprozeß in einem Termin beendet sein soll, so darf der Vorsitzende die Konzentration m der mündlichen Verhandlung nicht übertreiben. Den anwesenden Parteien muß Gelegenheit gegeben werden, ihre Meinung vorzutragen. Mitunter sind es einfache Menschen, die das erste Mal vor Gericht erscheinen und die glauben, sie könnten hier ihre Sache ausführlich darstellen. Es ist daher falsch, wenn der Vorsitzende einer Zivilkammer die Verhandlung dadurch konzentrieren will, daß er sich einer knappen, fast schroffen Ausdrucksweise gegenüber den Parteien bedient. Dem Kreisgerichtsdirektor Zühlsdorff in Fürstenwalde muß deshalb gesagt werden, daß er trotz langer Berufserfahrung auch in der Verhandlung von Zivilsachen Fehler machen kann und daß es falsch ist, auf die Kritik eines Werktätigen in der Weise zu reagieren, daß man diese Berufserfahrung in den Vordergrund schiebt. Der Vorsitzende muß sich stets bemühen, mit den Parteien in Kontakt zu kommen und durch geschickte Fragestellung die Verhandlung zu konzentrieren. Ab und zu gehen auch Beschwerden über die Tätigkeit der Schöffen ein. Gewöhnlich haben diese ihre Ursache darin, daß die Schöffen irgendwelche Bemerkungen zu Prozeßparteien oder Angeklagten machen. Man sollte deshalb die Schöffen bei Beginn der Schöffenperiode dahingehend belehren, daß sie mit dem Angeklagten und den Prozeßparteien sowie den Zeugen nicht in persönliche Unterhaltungen kommen sollen. Es muß ihnen ferner klargemacht werden, daß sie sich als Zuhörer in Strafverhandlungen während der Schöffenperiode genauso wie die übrigen Zuhörer zu verhalten haben. V Im Ministerium der Justiz gingen im III. Quartal 1954 mehr Beschwerden ein als bei allen Justizverwaltungsstellen zusammen. An der Spitze stehen die Bezirke Halle und Karl-Marx-Stadt. Die starke Anhäufung der Beschwerden im Bezirk Halle dürfte auf die Rechenschaftslegung des Ministers der Justiz bei der Vorbereitung der Volkswahl in diesem Bezirk zurückzuführen sein. Viele Einsender nahmen direkt auf diese Rechenschaftslegung Bezug. Die hohe Zahl der dem Ministerium aus dem Bezirk Karl-Marx-Stadt zueegangenen Beschwerden steht im Widerspruch zu der Zahl der von der Justizverwaltungsstelle in diesem Bezirk gemeldeten Beschwerden. Wahrscheinlich werden doch noch nicht alle Beschwerden als solche erkannt und behandelt. Die Instrukteure sollten daher bei den Kreisgerichten und Staatlichen Notariaten nochmals prüfen, ob es sich wirklich so verhält, wie die Meldungen besagen. Dabei ist vor allem darauf zu achten, daß über die Beschwerden, die in der öffentlichen Rechtsberatung vorgetragen werden, Notizen angefertigt werden. Auch diese Beschwerden müssen nach der Verordnung vom 6. Februar 1953 behandelt werden. Sie bedürfen ganz besonderer Beachtung, denn wenn ein Bürger persönlich kommt, dann treibt ihn auch etwas, was ihn besonders bedrückt. Im Ministerium der Justiz haben 76 Bürger in der öffentlichen Sprechstunde des Ministers im III. Quartal 1954 vorgesprochen. Von diesen Fällen waren einige von erheblicher Bedeutung, während es in den übrigen darum ging, daß die Bürger eine falsche Rechtsauffassung hatten und von den vorgelegten Urteilen nicht überzeugt waren. Die gleiche Schlußfolgerung ist aus den vielen Kassationsartregungen zu ziehen. Die Urteile sind im Ergebnis zwar richtig, aber es fehlt ihnen die Überzeugungskraft. So wurden auf Grund von Beschwerden 79 Akten überprüft und vier davon mit Kassationsanregungen an das Oberste Gericht weitergegeben. VI Bei den Beschwerden, die direkt beim Ministerium eingingen, stehen solche, die Unterhaltsfragen betreffen, an der Spitze. So beschwerten sich einige Bürger, weil sie ihren geschiedenen Ehefrauen Unterhalt zahlen müssen. In einzelnen Fällen machte sich eine Überprüfung der Akten notwendig, jedoch konnte keine Fehlentscheidung festgestellt werden. Eine gewisse Rolle spielen die Beschwerden darüber, daß Unterhaltsbeiträge für einen in Westdeutschland lebenden Unterhaltsberechtigten auf ein Sperrkonto einzuzahlen sind. Die betroffenen unterhaltspflichtigen Bürger verstehen nicht, weshalb sie das Geld auf ein Sperrkonto zahlen müssen, wo die Summe anwächst, ohne daß der Unterhaltsberechtigte zur Zeit darüber verfügen kann. Diese Beschwerdeführer waren darüber zu belehren, daß sie ungeachtet der jetzt infolge der Spaltung Deutschlands bestehenden abnormalen Situation ihrer Unterhaltspflicht nachkommen müßten, sofern der Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung unserer gesellschaftlichen Verhältnisse zu Recht besteht. Die Zahlung auf das Sperrkonto hat für sie befreiende Wirkung. Wollte man aber Vollstreckungsschutz anordnen, so würden sich Rückstände bilden, deren Beseitigung im Zeitpunkt der Wiedervereinigung Deutschlands oder auch nur des Abschlusses entsprechender Verrechnungsabkommen für den Schuldner überaus schwierig wäre. Sollten im Einzelfall bereits hohe Rückstände aufgelaufen sein, so kann, um Härten zu vermeiden, insoweit Vollstreckungsschutz nach Art. 6 der SchutzVO gewährt werden. Einige Frauen, deren Ehe nach langjähriger Dauer geschieden wurde, beschwerten sich, weil sie von ihren geschiedenen Ehemännern unregelmäßig oder gar keinen Unterhalt erhalten. Sie hatten während der Ehe nicht gearbeitet und sind auch heute infolge Krankheit nicht in der Lage, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten. Ihre Unterhaltsberechtigung mußte in jedem Fall anerkannt werden. Es gibt nun Männer, die sich der Unterhaltspflicht und der Zwangsvollstreckung dadurch entziehen, daß sie fortwährend den Arbeitsplatz wechseln, und, obwohl sie die Möglichkeit hätten, mehr zu verdienen, nur eine weniger bezahlte Arbeit annehmen. Diese Bürger müssen sehr energisch an ihre Pflichten erinnert werden. Wenn es sein muß, werden in hartnäckigen Fällen Strafverfahren nach § 170 b StGB angebracht sein. Ehe man aber zu einer derartigen Maßnahme übergeht, sollte man sich an die politischen und gesellschaftlichen Organisationen der Arbeitsstelle des Unterhaltspflichtigen wenden und diese dazu bewegen, mit ihrem Kollegen zu diskutieren, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt. Das Beschwerdereferat hat diesen Weg bereits beschritten und die ersten Erfolge erzielt. Eine Reihe von Bürgern wendet sich in Beschwerden dagegen, daß ihre Ehen nicht geschieden wurden. Leider ist festzustellen, daß viele Urteile der Gerichte in den Bezirken Leipzig, Halle und Erfurt häufig sehr schematisch und formalistisch begründet werden und daher absolut nicht überzeugend wirken. Ein Ehescheidungsurteil, dessen Entscheidungsgründe ganze sechs Schreibmaschinenzeilen ausmachen, wie das bei den Kreisgerichten Apolda und Oranienburg festgestellt wurde, kann eine Partei, die nicht geschieden werden wollte, auch niemals überzeugen. Aus diesem Grunde beschwerten sich einige Frauen aus dem Bezirk Halle, deren Ehen trotz ihres Widerspruchs geschieden worden waren. Bei der Überprüfung der Akten ergab sich jedoch, daß die Entscheidungen richtig waren, nur die 113;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Fahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweis- mittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der internationalen Sicherheit, um Entspannung, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung erfolgen in harter Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus. Die zuverlässige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung. tMvoh Spionageinformationen und der Durchführung anderer subversiver ikgVgfgglfandlungen.

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