Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 112

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 112 (NJ DDR 1955, S. 112); stelle, die bisher in der Rundverfügung Nr. 34/53 vom 18. April 1953 festgelegt war, nicht erfüllten. Der Justizverwaltungsstelle Dresden ihrerseits gelang es nicht zu erreichen, daß die Berichte der Kreisgerichte fristgemäß eintrafen. In der Analyse der Justizverwaltungsstelle wird diese Tatsache nur vermerkt, jedoch nicht angegeben, was man tun will, um in Zukunft auch diese Kreisgerichte zu veranlassen, die Analysen rechtzeitig zu übersenden. Das Ministerium der Justiz wertet die Analysen der Justizverwaltungsstellen sorgfältig aus und macht sie zum Gegenstand der Aussprache im Kollegium des Ministeriums. Auch im Ministerium selbst wurde die Bedeutung der Beschwerden und Eingaben anfänglich unterschätzt. Weil die Rundverfügung Nr. 34/53 keine genaue Definition der Beschwerde enthielt, konnten solche unwissenschaftlichen Begriffe wie „echte“ und „unechte“, „berechtigte“ und „unberechtigte“ Beschwerde entstehen. Weiter zeigt sich die Unterschätzung der Bedeutung der Beschwerden durch das Ministerium der Justiz auch darin, daß erst 14 Monate nach Erlaß der Verordnung vom 6. Februar 1953 durch die Einrichtung des Beschwerdereferats im Sekretariat des Ministers eine zentrale Bearbeitung der Beschwerden begann. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Eingaben der Bürger in den verschiedenen Abteilungen des Ministeriums bearbeitet. Dadurch fehlte die Kontrolle über die Einhaltung der Bearbeitungsfristen. Ebenso war es nicht möglich, die eingegangenen Beschwerden umfassend auszuwerten und an Hand festgestellter Schwerpunkte und Signale einzugreifen. Eine solche dezentralisierte Bearbeitung entsprach nicht den in der Entschließung des 15. Plenums des ZK der SED unter Punkt 19 enthaltenen Anforderungen. Sie schuf auch keine Sicherheit dafür, daß den Beschwerden der Bevölkerung in jedem Fall nachgegangen wurde. Mit der Einrichtung des Beschwerdereferats im Sekretariat des Ministers der Justiz ist nunmehr die von Hermann Matern im Bericht der Zentralen Parteikontrollkommission auf dem IV. Parteitag der SED geforderte sorgfältige Beachtung der Kritik der einfachen Menschen gewährleistet. Matern führte aus: „Zur Kritik und Selbstkritik gehört, die Kritik der einfachen Menschen sorgfältig zu beachten. Es ist auch eine Form der Unterdrückung der Kritik, wenn man Signale und Beschwerden der einfachen Menschen achtlos beiseite schiebt oder nur rein formal-bürokratisch behandelt. Wir müssen immer sehen, daß sich die Briefschreiber in der überwiegenden Mehrzahl voll Vertrauen an das Parteiorgan wenden und daß wir dieses Vertrauen erschüttern, wenn wir der Behandlung ihrer Anliegen nicht die notwendige Aufmerksamkeit schenken. Den Beschwerden einfacher Mitglieder muß man unbedingt nachgehen und sie gründlich überprüfen. Selbstverständlich sind die Beschwerdeführenden nicht immer ehrliche aufgeschlossene Menschen.“3) Bei der Bearbeitung der Beschwerden muß immer vom Standpunkt des Beschwerdeführers ausgegarrgen werden. Der Bearbeiter der Beschwerde wird nur dann zu einem richtigen Ergebnis kommen, wenn er sich in die Situation des Beschwerdeführers versetzt und zu ergründen versucht, warum dieser die Beschwerde verfaßte. Im Beschwerdereferat des Ministeriums wurden vom April bis Dezember 1954 rund 1500 Beschwerden und Eingaben der Bürger bearbeitet. Hierbei konnten viele Erfahrungen gesammelt werden. So ist häufig schon aus der Art und Weise, in der die Briefe abgefaßt sind, zu erkennen, ob es sich hier um einen Bürger handelt, der wirklich beschwert ist und sich hilfesuchend an eine zentrale Dienststelle wendet, oder ob ein Querulant, der die persönlichen Interessen über die gesellschaftlichen stellt, unbedingt seinen Willen durchsetzen will. Es hat sich ferner gezeigt, daß die schnelle Bearbeitung und Beantwortung der Beschwerden das Vertrauen der Werktätigen zu den Organen der Staatsmacht stärkt, und zwar auch vielfach in den Fällen, in denen dem Beschwerdeführer erklärt werden mußte, daß seiner Beschwerde nicht abgeholfen werden könne, da eine Ver- 5) „Neue Welt“ 1954, Heft 8, S. 1017. letzung der demokratischen Gesetzlichkeit nicht festzustellen sei. Die Rundverfügung Nr. 34/53 mit ihrer unzulänglichen Bestimmung des Begriffs der Beschwerde erwies sich als nicht ausreichend; sie wurde aufgehoben und durch die Rundverfügung Nr. 23 54 vom 16. Dezember 1954 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1955 Nr. 1) ersetzt. Die neue Rundverfügung versteht unter Beschwerden und Eingaben „alle schriftlich oder mündlich vorgetragenen Eingaben von Bürgern, für die es einen gesetzlich geregelten Instanzenzug nicht gibt und die sich gegen die Arbeit einzelner Justizorgane, Richter oder Angestellter sowie gegen die Arbeitsweise anderer staatlicher Organe oder Angestellter richten“. Zu den Beschwerden gehören .auch alle Anregungen auf Kassation einer Entscheidung, die damit entsprechend der Verordnung vom 6. Februar 1953 zu behandeln sind. In solchen Fällen werden sich die Behandlungsfristen nicht einhalten lassen, so daß begründete Zwischenbescheide gegeben werden müssen. In gleicher Weise wie die Beschwerden werden Eingaben behandelt, aus deren Inhalt zu ersehen ist, daß sich der Einsender zur Lösung der ihn beschwerenden Frage vertrauensvoll an ein staatliches Organ wendet. Nicht als Beschwerden bzw. Eingaben sind dagegen anzusehen: 1. Eingaben gegen Entscheidungen, gegen die ein Rechtsmittel zulässig ist, 2. Anregungen zur Gewährung bedingter Strafaussetzung, 3. Gesuche um Erlaß oder Stundung von Kosten, 4. Gnadengesuche. Diese klare Abgrenzung wird zu einer besseren Bearbeitung der Beschwerden und Eingaben beitragen. Es wird jetzt leichter sein, die Schwerpunkte bei der Beschwerdebearbeitung zu erkennen und rechtzeitig richtige Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern oder zur Verhinderung weiterer Fehler zu ergreifen. Die Rundverfügung gibt ferner den Kreisgerichten, Bezirksgerichten und Justizverwaltungsstellen Hinweise, wie zukünftig die Analysen über den Eingang, den Inhalt und die Bearbeitungsform der Beschwerden, Eingaben und Vorschläge anzufertigen sind. IV Gegenüber dem II. Quartal 1954 hat sich im III. Quartal 1954 ein allgemeiner Rückgang des Eingangs von Beschwerden gezeigt. Nur in den Bezirken Neubrandenburg, Potsdam und Magdeburg ist eine geringe Steigerung zu verzeichnen. Einen Schwerpunkt im Beschwerdewesen bildet immer wieder die mangelhafte Arbeitsweise einzelner Gerichtsvollzieher. Wenn sich Beschwerden über die Arbeitsweise eines Gerichtsvollziehers häufen, sollten sich der Kreisgerichtsdirektor und auch die Justizverwaltungsstelle darum besonders kümmern. So hat z. B. die Justizverwaltungsstelle im Bezirk Neubrandenburg dem Gerichtsvollzieher beim Kreisgericht Templin, dessen schlechte Arbeitsweise in Beschwerden kritisiert worden war, Ratschläge zur Verbesserung der Arbeit gegeben. Als dieser jedoch seine Arbeitsweise nicht änderte und weiterhin Beschwerden gleicher Art eingingen, zog die Justizverwaltungsstelle den richtigen Schluß und löste das Arbeitsverhältnis mit dem Gerichtsvollzieher. Die Justizverwaltungsstelle im Bezirk Halle ist dagegen den Beschwerden über den Gerichtsvollzieher Brzinski beim Kreisgericht Bernburg nicht richtig nachgegangen. Im II. Quartal 1954 waren 39 Beschwerden über die Arbeitsweise dieses Gerichtsvollziehers eingegangen; im I. Quartal 1954 war es fast die gleiche Zahl. Weder die Justizverwaltungsstelle noch der Kreisgerichtsdirektor sahen etwas Besonderes in dem starken Eingang von Beschwerden über einen Gerichtsvollzieher, und sie unternahm nichts. Erst im November 1954 fand eine Revision statt. Das Ergebnis war, daß Brzinski sofort in Haft genommen und bestraft werden mußte. Wäre den vielen Beschwerden schon früher Beachtung geschenkt worden, dann hätte zumindest der Umfang der strafbaren Handlung m nicht derart anschwellen können. Dieses Beispiel zeigt, daß durch Beschwerden auch ungesetzliche Handlungen einzelner 112;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 112 (NJ DDR 1955, S. 112) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 112 (NJ DDR 1955, S. 112)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Bekleidung. Auf Wunsch kann anstaltseigene Bekleidung zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche im Verwahrraum zu waschen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X