Neue Justiz 1954, Seite 7

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 7 (NJ DDR 1954, S. 7); Der faschistische Charakter wird noch deutlicher, wenn wir die zahlreichen Absichtsdelikte betrachten. Die gesetzlich beschriebenen Handlungen sind keineswegs staatsgefährdend. Teilweise werden sie ausdrücklich durch die Verfassung zugelassen und sogar garantiert (Streik bei Eisenbahn und Post, § 90 StGB); jedenfalls fehlt ihnen der staatsgefährdende Charakter (z. B. Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, politische Verdächtigung, § 94 StGB). Diese Handlungen sollen, unabhängig von ihrer äußerlich erkennbaren Angriffsrichtung, als Staatsverbrechen bestraft werden, wenn die „Absicht“ vorliegt, „den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen, einen der in § 88 bezeichneten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder eine solche Bestrebung zu fördern“. Damit wird nicht die staatsgefährdende Handlung, sondern die staatsgefährdende Absicht, die Gesinnung des Angeklagten, unabhängig vom Charakter seiner Taten* gesetzlich mit Strafe bedroht. Die Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte stellte als unantastbares Menschenrecht auf: „Das Gesetz hat nur Handlungen (vom Verf. gesperrt) zu verbieten, die der Gesellschaft schädlich sind“ (Art. 5). Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes und mit ihm übereinstimmend § 2 des Strafgesetzbuches lauten: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“ (vom Verf. gesperrt). Im Gegensatz zu diesen anerkannten und gesetzlich verankerten Grundrechten bedrohen die erlassenen Gesetze nicht staatsgefährdende Handlungen, sondern staatsgefährdende Absichten mit Strafen und sanktionieren damit eindeutig das faschistische Gesinnungsstrafrecht. Diese Tatsache können auch ihre Urheber nicht immer verschweigen. So erklärte der Abgeordnete Ewers (DP): „Worum wir gerungen haben ist, ein wirkliches Täterstrafrecht zu schaffen“. Nach diesem Abgeordneten soll der „reine Gesinnungstäter“ bestraft werden. Dr. Schneider (FDP) mußte auf einen Zwischenruf zugeben: „Wir schaffen in gewisser Beziehung ein Gesinnungsstrafrecht“. Dr. Carlo Schmidt bekannte sich zum Gesinnungsstrafrecht, indem er ausdrücklich erklärte, für den Urteilsspruch der Richter sei entscheidend, ob der Täter mit seiner Gesinnung auf dem Boden der Republik stehe. Das schlechte Gewissen der Urheber solch faschistischer Bestimmungen spricht aus den Worten des Abgeordneten Reismann (DP): „Trotzdem ist uns bei der Fassung, die manche Bestimmungen erhalten haben, nicht sehr wohl zumute, und ich ersehe aus Ihren Mienen, meine Herren von der Mitte, von rechts und auch von der Sozialdemokratie, daß es manchen von Ihnen ähnlich geht“ (insgesamt aus der 160. Sitzung des Bundestages vom 11. Juli 1951). Sie werden sich trotzdem nicht der Verantwortung entziehen können, faschistische Vorschriften erlassen oder den Erlaß geduldet zu haben, die jetzt der Adenauer justiz ihre terroristische Rechtsprechung erleichtern. Die weitere Ungeheuerlichkeit dieser Strafbestimmungen besteht darin, daß die in Art. 18 des Grundgesetzes verankerten Grundrechte zwar nicht offen und brutal, wie es in Hitlers „Verordnung zum Schutze von Volk und Staat“ geschah, aber tatsächlich gesetzlich außer Kraft gesetzt wurden. Die entscheidenden individuellen Freiheiten, wie Freiheit der Meinungsäußerung, Lehrfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis werden nicht zu den in § 88 StGB bezeichneten „Verfassungsgrundsätzen im Sinne dieses Abschnittes“ gerechnet. Die Beseitigung dieser Grundrechte wird somit nicht als staatsgefährdend betrachtet; sie entbehren jeglichen strafrechtlichen Schutzes. Wir haben bewiesen, daß die demokratischen Grundrechte und Freiheiten durch die Adenauerregierung zwar nicht offen und brutal, aber tatsächlich außer Kraft gesetzt werden und daß dies unter dem bekannten faschistischen Schlagwort „Abwehr kommunistischer Gewaltakte“ geschieht. Wir zeigten, daß die Organe der Justiz unter der Führung des höchsten westdeutschen Gerichts und der Bundesstaatsanwaltschaft den gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Terror organisieren. Wir bewiesen, daß die anerkannten Menschen- rechte auf strafrechtlichem Gebiete verletzt und der Art. 103 des Grundgesetzes und der § 2 StGB in der Tat beseitigt worden sind. Wir entlarvten die verschiedenartigen Fälschungsmethoden, die Verletzung der geltenden Strafgesetze. Wir demonstrierten, daß als Maßstab für die Beurteilung von Handlungen westdeutscher Bürger nicht Verfassung und Gesetz, sondern die politischen Anschauungen des Bundeskanzlers und seiner Regierung verwandt werden. Unschuldige Bürger werden nicht wegen ihrer gesetzwidrigen Handlung, nicht wegen ihrer verfassungsfeindlichen Absicht, sondern wegen ihrer regierungsfeindlichen Einstellung verfolgt. Das faschistische Gesinnungsstrafrecht und die Aufhebung der wichtigsten demokratischen Freiheiten wurden gesetzlich sanktioniert und dadurch die Errichtung der Terrorjustiz erleichtert. Und all das geschieht, wie Urteile und Anklageschriften beweisen, um die politischen Gegner der Adenauerregierung zu treffen. Die demokratischen und friedliebenden Kräfte sollen terroristisch unterdrückt und die Vorbereitung eines neuen Revanchekrieges gegen den Friedenswillen des deutschen Volkes gesichert werden. Vielleicht könnte jemand einwenden, daß die bisher ausgeworfenen Strafen nicht mit denen zu vergleichen sind, die die Hitlerdiktatur verhängt hat. Das ist richtig. Sehen wir davon ab, daß jegliche gesetzwidrige Beraubung der Freiheit ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt und daß dadurch unschuldige Menschen in ihren Interessen getroffen werden, so muß doch gesagt werden: Man muß die Flamme austreten, ehe sie sich voll entfaltet. Man muß den Beginn der terroristischen Unterjochung von Demokraten und Friedenskämpfern entlarven und bekämpfen, ehe die deutschen Faschisten und Militaristen wie die Hitlerdiktatur gelehrt hat die Fackel des Weltbrandes in Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Hintermännern entzünden können. Der Terror des Adenauerregimes, der heute Deutsche trifft, kann morgen den Bauern in Dänemark, den Hafenarbeiter von Rotterdam und den Arzt in Paris treffen. Das zu übersehen, heißt, aus den Greueln des Hitlerkrieges und dem Terror der Agenten Freislers auf dem Richterstuhl nichts gelernt zu haben. Der Wille der in der Anti-Hitler-Koalition zusammerr-geschlossenen Völker, der sich u. a. in den dargestellten strafrechtlichen Grundsätzen manifestierte, muß angesichts der neuen Gefahr, die den Völkern Europas droht, sich wieder zur vollen Kraft entfalten. Es gilt nicht nur, das Menschenrecht auf persönliche Sicherheit vor faschistischer Justizwillkür zu sichern. Es geht zugleich darum, den Kriegstreibern in die Arme zu fallen, sie an der Sicherung des Hinterlandes für einen neuen kriegerischen Überfall auf die Völker Europas zu hindern und den demokratischen Kräften in Westdeutschland ihre volle Entfaltung im Interesse des deutschen Volkes und des Weltfriedens zu ermöglichen. Auch wenn der faschistische Wolf sich heute ein demokratisches Lammfell umwirft, man erkennt ihn an seinen Kommißstiefeln. Man erkennt ihn an den gleichen Schlagworten, an den gleichen Methoden der terroristischen Unterdrückung. Wir sind überzeugt, daß die Völker nach den Erfahrungen aus der Hitlerdiktatur. nicht ein zweites Mal dulden werden, daß unter dem Schlagwort „Abwehr kommunistischer Gewaltakte“ deutsche Demokraten und Freiheitshelden, deutsche Friedenskämpfer und Patrioten und ihre Führerin, die deutsche Arbeiterbewegung, durch eine kriegstreibe-rische und faschistische Regierung verfolgt und unterdrückt werden. Den Verfolgten der Adenauerregierung, den eingekerkerten Patrioten und Demokraten, die die Tradition der heldenhaft kämpfenden Hitlergegner fortsetzen, gilt deshalb die Sympathie .aller fortschrittlichen Kräfte innerhalb und außerhalb Deutschlands. Ihr heroischer Kampf wird die Kampfentschlossenheit und den Zusammenschluß aller Gegner eines neuen Regimes der Faschisten und Militaristen in Deutschland festigen. Die Kraft der Völker wird den Nachfolgern von Hitler und Freisler auch in Westdeutschland ein Ende bereiten und den Völkern Europas die Sicherheit vor einem neuen kriegerischen Überfall faschistischer deutscher Armeen und dem deutschen Volke eine friedliche Zukunft in einem geeinten, unabhängigen und demokratischen Deutschland geben.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 7 (NJ DDR 1954, S. 7) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 7 (NJ DDR 1954, S. 7)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der insbesondere des Ausschleusens von Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache diverse üntersuchungsvorgänge der Lageeinschätzung der von bis Abkommen zwischen der Regierung der und dem Westberliner Senat über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs und über die Regelung der Fragen von Enklaven durch Gebietsaustausch ergeben.

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