Neue Justiz 1954, Seite 67

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 67 (NJ DDR 1954, S. 67); Bericht über die Internationale Juristenkonferenz für die Verteidigung der demokratischen Freiheiten Von HILDE NEUMANN, Berlin Wenn wir im vorigen Jahr über die bevorstehende Juristenkonferenz für die Verteidigung der demokratischen Freiheiten sprachen, wenn wir Beratungen über ihre Vorbereitung und Durchführung abhielten, so gelang es uns doch niemals, eine wirklich klare Vorstellung davon zu erhalten, welche Bedeutung diese Konferenz haben könnte und sollte, welchen Verlauf sie nehmen würde. Einberufen von einem außerordentlich breiten und zahlreich zusammengesetzten Initiativkomitee, vorbereitet vom Exekutivbüro, bestehend aus Guiseppe Nitti (Rom), Gerard Lyon-Caen (Paris), John Elton (London), konnten alle endgültigen Festlegungen über die Einzelheiten des Konferenzablaufs erst am Vortage ihrer Eröffnung eben durch die in Wien anwesenden Mitglieder des Initiativkomitees getroffen werden. Die Tagesordnung selbst, wie sie das Exekutivbüro auf der Einladungskarte bekanntgegeben hatte, unterlag bis zu diesem Zeitpunkt der Diskussion und Abänderung. Sollte die Arbeit der Konferenz überwiegend in Kommissionen geleistet werden oder in Plenarsitzungen? Wieviele Kommissionen und mit welcher präzisen Aufgabenstellung sollten überhaupt gebildet werden? Welche Fragen und Vorschläge könnten von den verschiedenen Teilnehmern der Konferenz zur Beschlußfassung unterbreitet werden? Wird die Konferenz überhaupt Beschlüsse fassen, und welche? Trotz der umfangreichen Korrespondenz, die die Mitglieder des Exekutivbüros in den vorangegangenen Wochen zu führen hatten, und trotz zahlreicher Zusagen gab es doch bis zuletzt Ungewißheit über die Teilnehmer mancher wichtiger Länder, hervorragender Persönlichkeiten. So wurde die Sitzung des Initiativkomitees am 3. Januar 1954 mit Spannung erwartet. Es zeigte sich, daß fast alle Länder, aus denen während der Vorbereitung Zustimmungen zur Konferenz geäußert worden waren, nun auch an der Konferenz teilnahmen. Ausnahmen hiervon machten die Juristen der Vereinigten Staaten von Nordamerika, von denen doch vier Persönlichkeiten dem Initiativkomitee angehörten. Die Grußbotschaft von Emanuel Bloch, dem Verteidiger der unschuldig gemordeten Eheleute Rosenberg, löste bei ihrer Bekanntgabe an die Konferenz stürmischen Beifall und Freundschaftsbezeugungen aus, die in heftigen Protest umschlugen, als man erfuhr, daß die USA-Behörden durch die Verweigerung seiner Ausreisepapiere Bloch von der Teilnahme an dieser großen Konferenz ferngehalten hatten. Aus den gleichen Gründen waren, wie der Präsident der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, D. N. Pritt, mitteilte, die Juristen aus der Südafrikanischen Union an der Teilnahme verhindert. Fast alle europäischen Länder waren durch fortschrittliche Juristen vertreten, wobei insbesondere die Delegationen aus England, Frankreich, Italien und auch aus Deutschland zahlreich und breit zusammengesetzt waren. Sie umfaßten sowohl praktisch tätige Juristen, namentlich Rechtsanwälte, als auch Hochschullehrer. Diejenigen Kollegen aus westlichen Ländern, die in Zuschriften an das Exekutivbüro den Wunsch geäußert hatten, daß entsprechend der großen Bedeutung ihrer gesellschaftlichen und Rechtsentwicklung die sozialistischen Länder zahlreich an der Konferenz teilnehmen mögen, sind in ihren Hoffnungen nicht enttäuscht worden. Der sowjetischen Delegation gehörten neben dem Mitglied des Internationalen Initiativkomitees, dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs der UdSSR, Z e i d i n , der Vizepräsident des Obersten Gerichts von Bjelorußland, Abuschkjewicz, sowie Bratus, Professor für Zivilrecht an der Universität Moskau, der Chefredakteur der Zeitschrift „Sowjetstaat und Sowjetrecht“ u. a. an, und aus allen volksdemokratischen Staaten waren ebenfalls hervorragende Justizfunktionäre und Universitätsprofessoren anwesend. Aus den Staaten des amerikanischen Kontinents, von Kanada bis Brasilien, waren, trotz aller Behinderung durch die Regierung der USA, mehr als 20 Richter und Rechtsanwälte gekommen. Zahlreicher noch war ungeachtet der großen Entfernung die Beteiligung der Staaten Afrikas und Asiens; der vierköpfigen Delegation aus Volkschina gehörte der Vizepräsident der Chinesischen Gesellschaft für Politik, Wissenschaft und Recht, K o Pai Nien, an. Viele Delegationen überbrachten der Konferenz wertvolles Informationsmaterial über den Stand der Verwirklichung der demokratischen Freiheiten in ihrem Land, Material, dessen Studium die Delegierten sich nach ihrer Rückkehr mit großem Interesse widmen werden und dessen Sicherung und Verbreitung in größerem Maßstab Sorge aller fortschrittlichen Juristen sein sollte. Hier ist in erster Linie die Dokumentation zu nennen, die die englische Haldane Society mit Bezug auf die Rechtsentwicklung im ganzen britischen Commonwealth zusammengestellt hat, die Kollektivarbeit einer der angesehensten und zugleich der fortschrittlichsten Juristen-Organisationen Großbritanniens. Sie fand ihre Ergänzung durch den Jahresbericht des Nationalrats für bürgerliche Freiheiten (National Council for Civil Liberties), der einen Vertreter zur Konferenz entsandt hatte. In sechs verschiedenen kleinen Publikationen in französischer und englischer Sprache legten die chinesischen Juristen die wichtigsten Gesetze ihres Volksstaates vor, und die Vereinigung der Ungarischen Demokratischen Juristen übergab der Konferenz (in französischer Sprache) eine Sondernummer der Zeitschrift der ungarischen Gesetzgebung, in der neben grundsätzlichen Arbeiten über wichtige Gebiete des ungarischen Rechtslebens der Wortlaut der neuen Zivilprozeßordnung, eines Gesetzes über den Schutz von Mutter und Kind und andere Gesetze enthalten sind. Die gesamtdeutsche Delegation legte ein schmales Bändchen mit Aufsätzen von Nationalpreisträger Prof. Dr. Baumgarten, Prof. Dr. Polak, Verwaltungsgerichtsdirektor Dr. Müller und Dozent Dr. Schneider vor, und die französischen und italienischen Konferenzteilnehmer hatten Ausarbeitungen hervorragender Spezialisten über solche Teilfragen wie „Reformvorschläge für eine bessere Garantie der individuellen Rechte der Staatsbürger“ (von Prof. Lambert) und „Verfassungsmäßige Grenzen der Militärgerichtsbarkeit“ (von Berutti, dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt beim Berufungsgerichtshof in Turin) überbracht. Die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen hatte für diese Tagung ein neues Heft ihrer Zeitschrift herausgegeben.1) Neben diesen Unterlagen, die allen Delegierten zur Verfügung standen, reizte noch anderes eindrucksvolles Material zur Lektüre: Druckschriften aller Art und in allen Sprachen, die den umfassenden Kampf widerspiegelten, den demokratische Juristen in allen Ländern für die Erhaltung und Verteidigung der demokratischen Freiheiten führen. * i) i) Nr. 3 der „Revue de 1’Association Internationale des Ju-ristes Democrates". die in französischer, englischer und italienischer Sprache folgende Aufsätze enthält: Girard Lyon-Caen: „Die Entartung des parlamentarischen Regimes in Frankreich“; Franklin: „Degradation der Persönlichkeit und verfassungsmäßige Freiheiten“; Geräts: „Die Faschisierung der Justiz in Westdeutschland“; Crisafulli: „Die Rechte des Staatsbürgers in der Verfassung und in der Wirklichkeit Italiens“: Latifl: „Die Rolle der Justiz und die Rechte der Freiheiten der Staatsbürger in der Verfassung Indiens"; Opalek: „Über die demokratischen Rechte und Freiheiten in der Polnischen Volksrepublik": Palmeira: „Das Prinzip der Selbstbestimmung im Völkerrecht"; Ranke: „Die Garantie der demokratischen Rechte und Freiheiten im Strafprozeßrecht der Deutschen Demokratiscnen Republik“; Hardy: „Selbstbestimmung der Völker und demokratische Freiheiten in Latein-Amerika“; Lima: „Die Gesetzgebung zum Schutze des Kindes in Brasilien“; „Die Gleichheit der Rassen und Nationen in der Gesetzgebung Südafrikas“; „Die Charta von Guatemala“. (Diese Zeitschrift irt nicht im Buchhandel erhältlich, kann aber bei der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands bestellt werden.) 67;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 67 (NJ DDR 1954, S. 67) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 67 (NJ DDR 1954, S. 67)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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