Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 591

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 591 (NJ DDR 1953, S. 591); In Kreisgerichtsbezirken mit Industrie ist der Anfall größer als in Agrargebieten. Nur bei einem einzigen Kreisgericht im Bezirk Schwerin war im Monat Juli ein Richter mit Strafsachen voll-ausgelastet, bei allen anderen oft kaum zur Hälfte Die Strafrichter konnten daher dazu veranlaßt werden, bei der Beseitigung der Reste in Zivil- und Ehesachen zu helfen. Ein Kreisgericht hat im Monat Juli eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Zahl an Zivil- und Ehesachen erledigt. Hier war zu vermuten, daß die Geschäftsstelle mit der Arbeit nicht mitkam. Die Überprüfung einige Tage später ergab, daß die Befürchtung grundlos war. Die Geschäftsstelle war mit der Arbeit auf dem laufenden. Auch die Vermutung, daß die Statistik unrichtig sein könnte, hat sich nicht bestätigt. Schließlich wurde die Erklärung für die anscheinend außerordentlich hohe Arbeitsleistung in der Zahl der Klagerücknahmen und Verweisungen an das zuständige Gericht gefunden. Diese Zahl machte etwa 30% der Erledigung aus. Es blieb aber immerhin eine gute Arbeitsleistung übrig. An dieser Art Erledigungen hat der Richter dann wenig Anteil, wenn die Klage vor dem ersten Termin zurückgenommen wird; erfolgt dies jedoch nach dem ersten Termin, so ist anzunehmen, daß der Richter in vielen Fällen den Kläger von der Aussichtslosigkeit seines Prozesses überzeugt hat. Die Auswertung der Monatsstatistik erstreckt sich auch auf die Tätigkeit des Sekretärs und des Gerichtsvollziehers. Aus der Zahl der Anträge auf Zahlungsbefehle und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse kann man Schlüsse auf den Arbeitsanfall beim Sekretär ziehen. Beim Gerichtsvollzieher wird nicht nur die Zahl der erledigten und unerledigten Aufträge kontrolliert, sondern auch die Art der Erledigung. Bei neuen Kräften ist Kontrolle und Anleitung besonders notwendig. Das Wissen darum, daß die fruchtlosen Vollstreckungen auch überprüft werden, zwingt zur sorgfältigen Erledigung der Aufträge. Bei einem Kreisgericht war die Zahl der Aufträge, die sowieso über dem Durchschnitt lag, um fast das Doppelte gestiegen. Woher kamen diese vielen Aufträge? Vermutlich lag die Ursache in der guten Aufarbeitung der Reste in Zivil- und Ehesachen. Die Überprüfung bestätigte das. Der 2. Sekretär hat der Kostensachbearbeiterin und diese der Buchhalterin geholfen. Beide haben den Gerichtsvollziehern Aufträge in Mengen heruntergeschickt. Den Gerichtsvollziehern es handelt sich um zwei wurde, da sie noch wenig qualifiziert waren, vom 1. Sekretär, der früher Gerichtsvollzieher gewesen ist, geholfen. Die Einnahmen des Kreisgerichts stiegen in wenigen Monaten von einigen hundert DM auf mehrere tausend DM. Die monatliche Statistik eines Kreisgerichts ist wie ein sorgfältig geführtes Tagebuch. Es läßt sich kaum etwas verheimlichen und ungeheuer viel daraus lernen. Die Führung dieses „Tagebuchs“ bringt für die Kreisgerichte nur Vorteile und keine Mehrarbeit. 1. Wird die für die Quartalsstatistik erforderliche Zeit um 2/s gekürzt, 2. zeigt sie den verantwortlichen Mitarbeitern des Kreisgerichts sofort, wo eventuell Schwächen vorhanden sind und die Arbeit verbessert werden muß, 3. lassen sich Fehler in der Statistik schneller finden, weil die Berichtszeit kürzer ist, weniger Verfahren durchgeführt wurden und das Gedächtnis Hilfe leisten kann. Es wäre angebracht, daß auch die Kreisgerichte monatlich ihre eigene Statistik auswerten. Durch die Auswertung der Statistik hat die Justizverwaltungsstelle des 'Bezirks Schwerin erreicht, daß es bei einigen Kreisgerichten keine Reste mehr in Zivilsachen und bei anderen keine mehr in Ehesachen gibt und daß voraussichtlich mit dem Monat September die Reste im Bezirk Schwerin überhaupt keine Rolle mehr spielen werden. Die Statistik wird zu Rate gezogen, wenn Anträge auf Leistungsstufen oder Leistungsprämien gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist auch auf die von der Justizverwaltungsstelle geschaffene Leistungstafel hinzuweisen, aus welcher monatlicher Arbeitsanfall, Arbeitsleistung und Verminderung der Reste jedes einzelnen Kreisgerichts ersichtlich sind. Diese Tafel wird bei den Dienstbesprechungen von den Direktoren der Kreisgerichte mit lebhaftem Interesse studiert. GERHARD KRÖNING, Leiter der Justizverwaltungsstelle Schwerin Einige Erfahrungen aus der Arbeit der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Dresden Der nachstehend auszugsweise veröffentlichte Beitrag, der durch die Aufsätze von Benjamin und Eilder-mann (NJ 1953 S. 514) angeregt worden ist, beleuchtet den neuen Inhalt der Aufgaben, die seit der Demokratisierung der Verwaltung vor den Justizverwaltungsstellen der Bezirke stehen. ßje Redaktion Die neue Aufgabe der Kaderabteilung der Justizverwaltungsstelle besteht darin, daß sie nicht mehr vom Schreibtisch aus arbeitet, sondern hinausfährt zu den Kreisgerichten. Die Mitarbeiter der Kaderabteilung haben ln diesem Jahre jede Gelegenheit wahrgenommen, persönlichen Kontakt mit den einzelnen Mitarbeitern aller Kreisgerichte des Bezirks herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten. So fährt stets ein Mitarbeiter der Kaderabteilung mit, wenn die Abteilungen Recht oder Haushalt Kontrollen in den Kreisgerichten durchführen,, denn es konnte festgestellt werden, daß mit anderen Fragen immer Kaderfragen zu klären sind. Handelt es sich aber um Generalrevisionen durch die Abteilung Recht, dann nimmt grundsätzlich der Kaderleiter oder ein Vertreter der Kaderabteilung an der Abschlußbesprechung teil. Schon an der Vorbesprechung der Revisionsabteilung nimmt die Kaderabteilung teil, und so erhält die Abteilung Recht von vornherein wertvolle Hinweise für ihre Revisionen. Neu ist auch, daß bei jeder Veränderung vorher mit dem betreffenden Mitarbeiter gesprochen wird; auf diesem Gebiet gibt es keine administrative Arbeit mehr. Auch der Abteilung Recht sind neue Aufgaben übertragen worden: Nicht nur Auswertung und Kontrolle der Rechtsprechung der Kreisgerichte, sondern Anleitung der Kreisgerichte in jeder Hinsicht. Hier machte sich die mangelhafte Anleitung der Leiter der Justizverwaltungsstellen durch das Ministerium der Justiz besonders bemerkbar, obwohl vieles getan wurde, ohne erst auf Hinweise des Ministeriums zu warten,. So wurden Arbeitspläne aufgestellt, den Gerichten die Schwerpunkte der Rechtsprechung mitgeteilt, Erfahrungsaustausch durchgeführt und Seminare mit den verschiedensten Mitarbeitern äbgehalten. Die auf Instruktionsfahrten festgestellten Schwierigkeiten der Kreisgerichte wurden, soweit die Möglichkeit dazu bestand, beseitigt. Die damalige Unterbesetzung einiger Kreisgerichte veranlaßte uns, alle Gerichte an Hand der Eingänge usw. auf allen Gebieten so gründlich zu überprüfen und nach neuen Arbeitsmethoden zu suchen, wie es vielleicht sonst nicht geschehen wäre. Jeder Arbeitsvorgang für jeden Mitarbeiter wurde analysiert, und danach wurden Aufgaben zusammengelegt oder vereinfacht, die vordem mehr Zeit in Anspruch genommen hatten oder von mehreren Kollegen erledigt worden waren. Mit regelrechten Revisionen ist im Bezirk Dresden ziemlich spät begonnen worden, und zwar erst, nachdem unserer Meinung nach genügend Anleitung erfolgt und eine gewisse Anlaufzeit für die neuen Gerichte .verstrichen war. Seit dieser eingehenden Revisionstätigkeit kann man überhaupt erst von einer richtigen Zusammenarbeit der Abteilungen Recht und Kader sprechen. Die Abteilung Recht erhält von der Kaderabteilung wertvolle Hinweise, und umgekehrt wird von der Kaderabteilung keine Beurteilung, keine Leistungsstufe, keine Prämie an Richter oder Sekretäre ohne vorherige Rücksprache mit der Abteilung Recht ausgegeben. Als recht gut hat sich die Übung herausgestellt, in Verbindung mit der Direktorenbesprechung noch Seminare für Strafrichter durchzuführen, in denen die neuen Gesetze behandelt werden oder über besondere Schwerpunkte der Rechtsprechung gesprochen wird.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 591 (NJ DDR 1953, S. 591) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 591 (NJ DDR 1953, S. 591)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in Form von periodischen in der Akte dokumentiert. Inoffizieller Mitarbeiter; Einstufung Bestimmung der der ein entsprechend seiner operativen Funktion, den vorrangig durch ihn zu lösenden politisch-operativen Aufgaben Dazu ist es erforderlich, daß die für die Lösung dieser Aufgaben politisch-ideologisch und fachlich-tschekistisch erzogen und befähigt werden, unerkannt bleiben und vor Dekonspirationen unbedingt bewahrt werden, auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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