Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 590

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 590 (NJ DDR 1953, S. 590); Alimentensachen grundsätzlich abzusehen, da in diesen Sachen unbedingt alle Mitglieder des Senats einen persönlichen Eindruck von den Parteien und Zeugen haben müssen. Nur in den anderen Unterhaltssachen kann auch der Einzelrichter mit Erfolg tätig werden, namentlich bei dem Versuch, eine gütliche Einigung zu erzielen. In diesen Unterhaltssachen kann, wenn eine der Parteien um einstweilige Kostenbefreiung nachsucht, manchmal auch ein Verfahren nach § 118 a ZPO eingeschaltet werden, das sich auch in der zweiten Instanz als aussichtsreich erweist. Beachtung verdient auch die Frage, wie die Anhäufung von Berufungen vermieden werden kann. In vielen Fällen wäre bei sachgemäßer Bearbeitung im ersten Rechtszug die Berufung entbehrlich oder wenigstens der Streitstoff so aufzuklären gewesen, daß eine Berufung durch Beschluß als offensichtlich unbegründet hätte verworfen werden können. Daß dies jedoch nur selten geschieht, liegt sowohl in Ehe- als in Unterhaltssachen meist an der mangelnden Sachaufklärung. In Ehesachen wird die persönliche Be-v fragung der Parteien, die doch das Kernstück des Eheverfahrens besonders vor dem mit Schöffen besetzten, durchaus auf ein unmittelbares Verfahren eingestellten Ehegericht erster Instanz bildet, nicht gehörig ausgenutzt. Anstatt durch eine eindringliche Vernehmung die Persönlichkeit der Parteien, die inneren Gründe des Zerwürfnisses und die Schuldfrage von Grund auf zu erforschen, werden lediglich an Hand der Schriftsätze die darin enthaltenen Parteibehauptungen behandelt, wobei die beliebten Nachschiebungen von angeblichen Scheidungsgründen, die erst während des Prozesses erwachsen sein sollen, in Wirklichkeit für die Zerrüttung aber meist belanglos sind, über Gebühr beachtet werden. Fragerecht und -pflicht gemäß § 139 ZPO, die bei Parteien ohne Anwaltsvertretung (besonders Frauen!) von entscheidender Bedeutung sind, werden vernachlässigt, und man kann sich dabei manchmal nicht des Eindrucks erwehren, daß dieser Mangel darauf beruht, daß der Richter sidi nicht darüber im klaren ist, worauf es hauptsächlich ankommt, d. h. daß er das materielle Scheidungsrecht nicht beherrscht. Die einzelnen Tatbestände, besonders § 43 und § 48 EheG werden vermengt; die schwere Ehever-fehlung des § 43 EheG wird häufig in der Urteilsbegründung nicht konkret und klar herausgearbeitet, sondern mit allgemeinen Floskeln oder nur mit den Ausdrücken des Gesetzestextes „festgestellt“; die wichtige Bestimmung des § 43 Satz 2 EheG wird nicht beachtet. Die Folge ist eine unvollständige oder unrichtige Entscheidung, Berufung und die Notwendigkeit, in der zweiten Instanz den ganzen Prozeß neu aufzurollen. Dr. JOHANNES HEILAND, Oberrichter am Bezirksgericht Leipzig Monatliche Auswertung der Justizstatistik Die monatliche Statistik ist für die Justizverwaltungsstelle des Bezirks Schwerin fast unmittelbar nach der Reorganisation zur Grundlage für die Anleitung der Kreisgerichte geworden. Seit Oktober 1952 wurde regelmäßig jeden zweiten Montag im Monat eine Auswertung im Rahmen einer Dienstbesprechung vorgenommen und die Ergebnisse in einem Protokoll festgehalten. An der Besprechung nehmen der Oberinspekteur, der Inspekteur, der Statistiker, der Leiter der Abteilung Kader und meist der Leiter der Justizverwaltungsstelle teil. In geeigneten Fällen wird auch der Leiter der Abteilung Haushalt oder der Bezirksrevisor hinzugezogen bzw. später informiert. Diese Dienstbesprechung war anfangs eine Angelegenheit der Abteilung Recht. Später wurde sie für alle Abteilungen gleich wichtig und ein besonderer Bestandteil in der gesamten Arbeit der Justizverwaltungsstelle. Die nächsten Auswertungen werden immer mit Spannung erwartet. Die Statistik zeigt Arbeitsanfall und -Erledigung jedes einzelnen Kreisgerichts. An einem Beispiel soll erläutert werden, welche Überlegungen beim Lesen der Statistik anzustellen sind und welche Schlüsse gezogen werden können. Nehmen wir an, beim Kreisgericht Y würde die Statistik für die Zeit vom 1. bis 31. Juli 1953 wie folgt aussehen: unerled. Neuein- insge- erled. unerled. Sachen gänge samt Sachen Sachen Zivilsachen 39 25 64 14 50 Ehesachen 17 10 27 9 18 Wirtschafts- strafsachen 3 3 3 Allgemeine Strafsachen 3 10 13 9 4 Die am Monatsende unerledigt gebliebenen Sachen sind zwar an Zahl gestiegen, jedoch als „Reste“ nicht anzusehen. Als Reste sind die unerledigt gebliebenen Sachen anzusehen, die zahlenmäßig über den Neueingang im Zeitraum von zwei Monaten hinausgehen. Jede Zivil- und Ehesache soll möglichst innerhalb von zwei Monaten entschieden werden. Obwohl im vorstehenden Beispiel keine Reste vorhanden sind, befriedigt die Arbeit in Zivilsachen nicht ganz. Die Ursache kann darin liegen, daß der Richter im Berichtszeitraum einige Tage in Urlaub war. Im Monat August würde der Richter bei gleicher Zahl der Neueingänge mindestens 25 Zivilsachen erledigen müssen, um nicht mit Resten in den September zu gehen. In Ehesachen „dürfen“ bei einem monatlichen Eingang von 10 Sachen 20 Sachen anhängig sein. Da hier nur 18 unerledigt blieben, sind keine Reste vorhanden. Diese Arbeitsleistung kann befriedigen, wenn im Monat August entweder der Neueingang um einige Sachen sinkt oder die Leistung des Richters um einige Sachen steigt oder besser, wenn beides eintrifft. Andernfalls besteht hier die Möglichkeit, daß einige Reste entstehen. In Wirtschaftsstrafsachen sind die Neueingänge im Monat erledigt worden. An der Einhaltung der Frist ist kaum zu zweifeln. Die nicht erledigten drei allgemeinen Strafsachen, die in den Monat Juli übernommen worden sind, können in den letzten Tagen des Juni eingegangen sein. Das Verhältnis der im Juli erledigten Sachen zu den Neueingängen im gleichen Monat ist gut. Die Justizverwaltungsstelle braucht sich also in der gegenwärtigen Situation um das Kreisgericht keine Sorgen machen, muß aber die Entwicklung bei der nächsten Auswertung aufmerksam verfolgen. In unserem Beispiel hat der Richter insgesamt 23 Zivil- und 12 Strafsachen erledigt. Diese Leistung entspricht ungefähr der eines je zur Hälfte ausgelasteten Zivil- und Strafrichters. Daraus würde sich ergeben, daß der Arbeitsanfall von einem Richter erledigt werden kann, und daß die Planstelle für den zweiten Richter nicht besetzt zu werden braucht. Des weiteren wäre eine Prüfung dahin notwendig, ob alle Planstellen in der Geschäftsstelle nach Gruppe VIII weiterhin besetzt bleiben müssen. Ist der Arbeitsanfall bei anderen Kreisgerichten ungefähr gleich, weicht die Arbeitsleistung jedoch nach oben oder unten erheblich ab, muß die Ursache durch Kontrolle ergründet werden. Meist liegt die Ursache der größeren Arbeitsleistung in der besseren Terminvorbereitung in Zivil- und Ehesachen. Gute Beweisbeschlüsse und Erhebung aller Beweise möglichst in einem Termin fördern die Arbeit. In diesem Fall muß das andere Gericht angeleitet werden. Unstimmigkeiten in der Statistik kommen seit Monaten selten vor, und wenn, dann differieren sie nur um wenige Sachen, und der Fehler ist sofort zu finden. Diese zahlenmäßige Überprüfung der Arbeit der Kreisgerichte nimmt meist nur wenige Stunden in Anspruch, da nur der Anfall eines Monats zu prüfen ist. Aber die Statistik ermöglicht auch Schlüsse auf den Inhalt der Rechtsprechung, die durch Heranziehung der Urteilssammlung des betreffenden Gerichts und in besonderen Fällen auch der Entscheidungen des Berufungssenats beim Bezirksgericht ergänzt werden. Bei einem Kreisgericht fiel z. B. auf, daß verhältnismäßig viele Strafsachen „auf andere Art“ erledigt waren. Die Überprüfung ergab, daß es sich hier um Privatklagen handelte, die durch Zurückweisung oder Vergleich erledigt wurden oder in denen Klagerücknahme erfolgte. Besonderes Augenmerk wird der Erledigung in Strafsachen durch Freispruch oder Einstellung gewidmet. Der Anfall an Strafsachen ist auch das liest man aus der Statistik bei den Kreisgerichten verschieden. 590;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 590 (NJ DDR 1953, S. 590) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 590 (NJ DDR 1953, S. 590)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X