Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 473

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 473 (NJ DDR 1950, S. 473); Manifest des II. Weltfriedenskongresses Im, Namen der ganzen friedliebenden Menschheit beschlossen die Delegierten des II. Weltfriedenskongresses in Warschau folgendes Manifest: „Der Krieg bedroht die Menschheit. Kinder, Frauen und Männer werden von diesem Kriege bedroht. Die Organisation der Vereinten Nationen rechtfertigt nicht die Hoffnung der Völker auf Sicherung von Frieden und Ruhe. Das Leben der Menschen und die Errungenschaften der menschlichen Kultur sind in Gefahr. Die Völker jedoch wollen die Hoffnung nicht aufgeben, daß die Organisation der Vereinten Nationen wieder entschlossen zu den Prinzipien, auf Grund derer sie entstanden ist, zurückkehren wird, jenen Prinzipien, die die Freiheit, den Frieden und die gegenseitige Achtung aller Völker gewährleisten. Jeder gewissenhafte Mensch weiß, daß alle diejenigen, welche von der Unvermeidbarkeit des Krieges sprechen, die Menschheit verleumden. Ihr, die Ihr diese Botschaft der 2000 Delegierten des II. Weltfriedenskongresses vernehmt, welche im Namen der Völker von 81 Ländern verlautbart wird, vergeßt niemals, daß der Kampf für den Frieden Euer eigener Kampf ist. Wisset, daß hunderte Millionen von Menschen sich vereinigt haben und Euch die Hand reichen. Sie rufen Euch auf, an dem schönsten aller Kämpfe teilzunehmen, den die Menschheit ausficht, die an ihre Zukunft glaubt. Den Frieden kann man nicht abwarten, er muß erkämpft werden. Vereinigen wir unseren Willen in der Forderung, daß der Krieg in Korea, der die Welt in Brand stecken kann, endlich ein Ende nehme! Erheben wir uns gegen den Versuch, Kriegsbrandherde in Deutschland und in Japan zu errichten! Mit den 500 Millionen verantwortungsbewußter Menschen, die den Stockholmer Appell unterzeichnet haben, fordern wir das Verbot der Atomwaffen, eine allgemeine Abrüstung und die Kontrolle dieser Maßnahmen. Die strenge Kontrolle und die allgemeine Abrüstung sowie die Vernichtung der Atomwaffen sind technisch möglich. Es handelt sich darum, sie Zu wollen. Wir müssen eine Gesetzgebung erzwingen, die die Kriegspropaganda verbietet. Laßt uns die Forderung erheben, daß die Parlamente, die Regierungen und die Völker die auf dem II. Weltfriedenskongreß ausgearbeiteten Vorschläge zur Sicherung des Friedens annehmen! Die Macht der demokratischen Kräfte des Friedens ist groß genug, die Stimme der freien Völker ist mächtig genug, um gemeinsam eine Zusammenkunft der Vertreter der fünf Großmächte zu erzwingen. Der II. Weltfriedenskongreß hat mit einer nie gekannten Kraft den Beweis erbracht, daß sich die Menschen aus fünf Erdteilen trotz der großen Meinungsverschiedenheiten verständigen können, um die Geißel des Krieges abzuwenden und den Frieden zu erhalten. Mögen die Regierungen ihrem Beispiel folgen, und der Friede wird gerettet sein!“ Die Volksregierung der Deutschen Demokratischen Republik Die neue von Ministerpräsident Otto Grotewohl im Aufträge der Volkskammer gebildete und von dieser am 15. November 1950 einmütig bestätigte Regierung der Deutschen Demokratischen Republik kann für ihre staatsverwaltende Tätigkeit die Legitimation einer so überwältigenden Mehrheit des Volkes in Anspruch nehmen, wie bisher noch keine Regierung in der deutschen Geschichte. Die Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik hat bei den Volkswahlen am 15. Oktober 1950 unter den Losungen der Nationalen Front des demokratischen Deutschlands ein überzeugendes Bekenntnis zum Aufbau eines einheitlichen, friedliebenden und demokratischen Deutschlands abgelegt und damit zugleich ihr festes, uneingeschränktes Vertrauen in die Zusammenarbeit aller demokratischen Kräfte zum Wohle des ganzen Volkes bewiesen, die bereits seit der Bildung der Deutschen Demokratischen Republik ihren Ausdruck in der erfolgreichen Tätigkeit der Provisorischen Volkskammer und der Provisorischen Regierung fand. Deshalb unterbricht die Tätigkeit der neuen, aus wahrhaft demokratischen Wahlen hervorgegangenen Volkskammer und der von ihr berufenen und bestätigten Regierung nicht wie das in den Ländern der westlich-parlamentarischen Demokratien der Fall ist, in denen die Regierungen nichts anderes als die Vollzugsorgane der jeweiligen im Parlament herrschenden kapitalistischen Interessengruppen darstellen die Arbeit der bisherigen Staatsorgane, sondern leitet nur einen neuen Abschnitt der erweiterten und verstärkten Zusammenarbeit von Volk, Volkskammer und Regierung zur Verwirklichung der Ziele der Nationalen Front des demokratischen Deutschland ein. Weil aber diese Ziele den Forderungen und Wünschen aller friedliebenden, patriotischen und demokratischen Menschen unserer Republik und darüber hinaus Gesamtdeutschlands entsprechen, ist die neue Regierung eine wahre Volksregierung. Das oberste Staatsorgan der Deutschen Demokratischen Republik, die aus allen Schichten der Bevölkerung zusammengesetzte Volkskammer, repräsentiert den Willen des von Monopolisten und Junkern befreiten deutschen Volkes in seinem Bestreben nach Frieden, nach der Einheit Deutschlands und einem besseren Leben. Es hat die neue Regierung, in die die besten Vertreter der demokratischen Parteien und Organisationen entsandt wurden, mit der Wahrnehmung der Lebensinteressen des ganzen deutschen Volkes beauftragt. Die Regierung bezeichnet in der Regierungserklärung, die Ministerpräsident Otto Grotewohl am 15. Oktober 1950 vor den Abgeordneten der Volkskammer abgab, das Programm der Nationalen Front des demokratischen Deutschland als einen Bestandteil des Regierungsprogramms und die Schaffung des einheitlichen demokratischen Deutschland als den Kern der Arbeit der Regierung. Sie sieht daher ihre Hauptaufgabe in dem Kampf für den Frieden, der von dem Kampf um die Einheit 473;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 473 (NJ DDR 1950, S. 473) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 473 (NJ DDR 1950, S. 473)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der die richtige Auswahl der dafür zweckmäßigsten Mittel und Methoden sowie der dazu zu beschreitenden Wege; die Einschätzung und Bewertung des erreichten Standes der tschekistischen Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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